Hintergrundinfos zu Langstreckentransporten von Kälbern

Salzburg (OTS) – Aufgrund der aktuellen Berichterstattung dürfen wir Ihnen die Serviceseiten des Landes Salzburg übermitteln. Dort werden die wichtigsten Daten und Fakten aus Salzburger veröffentlicht. Unter Zahlen und Fakten findet man auch die Definition der Beförderungsdauer. Diese wurde in einer Mitteilung des Bundesministeriums in einem Aktenvermerk 2017 zur Auslegung der Verordnung „VO (EG) 1/2005“ klargestellt. Somit gilt nach wie vor die Auslegung, dass die Zeit für die Be- und Entladung nicht Teil der Beförderungsdauer ist. Alle weiteren Infos unter:
[www.salzburg.gv.at/tiertransporte]
(http://www.salzburg.gv.at/tiertransporte)

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