Olischar/Mahdalik: Rechtswidriger rot-grüner Pfusch kostet Wiener Steuerzahlern Millionen

Wien (OTS) – „Aufgrund eines stümperhaften, rechtswidrigen Fehlverhaltens der rot-grünen Stadtregierung droht der Stadt eine Nachzahlung in Millionenhöhe. Nun will Rot-Grün den Pfusch nachträglich legalisieren. Das ist absolut inakzeptabel“, so FPÖ-Klubobmann Toni Mahdalik und ÖVP-Klubobfrau Elisabeth Olischar angesichts des heutigen Wohnbauausschusses, in dem Rot-Grün eine Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes auf die Tagesordnung gesetzt hat. Rot-Grün hat jahrelang rechtswidrig zu wenig Netzgebühren gezahlt. Um dieses rechtswidrige Vorgehen rückwirkend zu vertuschen und nicht Millionen an Gebühren nachzahlen zu müssen, möchte Rot-Grün das Fehlverhalten nun mit einer Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes legalisieren. „Wir werden diesem Versuch einer rückwirkenden Reinwaschung sicher nicht zustimmen“, so ÖVP und FPÖ Wien unisono.

Hintergrund dieser Novelle ist ein derzeit laufendes Verfahren zwischen der Wiener Netze GmbH und der E-Control, weil Wien durch unzulässiges Zusammenfassen von Zählpunkten jahrelang zu wenig Netzgebühren gezahlt hat. Dieses Vorgehen könnte nun zu einer Belastung für Wiens Steuerzahler in Millionenhöhe führen. „Während sich Verkehrsbetriebe anderer österreichischer Städte an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben, hat Wien jahrelang gesetzeswidrig gehandelt und will dem nun durch unsauberes Taktieren entgehen. Wir lehnen das ab, Rot-Grün muss für den selbst verursachten Pfusch gerade stehen und Verantwortung übernehmen“, so Elisabeth Olischar: „Die Wienerinnen und Wiener haben ein Recht darauf zu erfahren, wie verantwortungs- und sorglos die rot-grüne Stadtregierung mit ihrem Steuergeld umgeht.“

„Wir werden diesem verfassungswidrigen Ausführungsgesetz nicht zustimmen“, hält Toni Mahdalik fest. Die aktuelle Novelle sieht vor, dass es rückwirkend seit 2012 möglich sein soll, Zählpunkte zusammenzufassen – das widerspricht dem Grundsatzgesetz, das es erst seit 2018 ermöglicht, Zählpunkte zusammenzufassen. Das Ausführungsgesetz darf nicht dem Grundsatzgesetz des Bundes widersprechen!

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