Wien (OTS) – Die Vorgangsweise, ein vom Belvedere geliehenes 19.000 Euro-Gemälde, das im Eigentum der Republik ist, ohne Genehmigung in die SPÖ-Zentrale mitzunehmen, ist in keiner Weise nachvollziehbar und zeugt auch nicht von Glaubwürdigkeit des SPÖ-Bundesgeschäftsführers. Drozda setzt sich damit über Verträge zum Staatseigentum hinweg. Darüber hinaus müssen in derartigen Fällen auch versicherungstechnische Aspekte miteinbezogen werden, geht es hier doch um viel Geld. Abgesehen davon, dass offenbar keine Genehmigung für den Umzug vorliegt, wurde das Gemälde lediglich unsachgemäß an die Wand gelehnt, anstatt ordnungsgemäß und fachgerecht aufgehängt, sagte heute, Montag, ÖVP-Justizsprecherin Abg. Mag. Michaela Steinacker.
Ein derartiger Vertrag über die Leihgabe verlange eine schriftliche Genehmigung, so die Justizsprecherin. Anders als Drozda behauptet hat, war die Übersiedlung in die Löwelstraße nicht abgestimmt. Es mutet seltsam an, wenn das Belvedere heute erklärt, dass die Mitnahme in die SPÖ-Parteizentrale in der Löwelstraße nicht mit dem Museum abgestimmt gewesen sei, sondern lediglich der Wechsel vom Bundeskanzleramt in die SPÖ-Klubräumlichkeiten. Offenbar versucht Drozda sich hier in Ausreden zu flüchten, sieht Steinacker hier auch Parteichefin Rendi-Wagner gefordert, die Konsequenzen ziehen müsse. (Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Parlamentsklub