Wien (PK) – Allgemeine Zustimmung fanden im heutigen EU-Komitee des Bundesrats die beiden Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zur Vernetzung (Kompatibilität) zwischen den EU-Informationssystemen im Zusammenhang mit den Personenkontrollen an den EU-Außengrenzen. Hier handelt es sich um zwei weitgehend idente Vorschläge, die sich einerseits an die Schengen-Mitgliedstaaten und wiederum an jeglicher EU-Mitgliedstaaten urteilen.
Die Union verfügt schon droben verschiedene Informationssysteme im Zusammenhang mit Grenzübertritten, die jedoch nicht miteinander verbunden sind, wodurch die Datenverwaltungsarchitektur z. Hd. dies Grenzmanagement und die Sicherheit derzeit fragmentiert und nicht kompatibel sind, gibt die Kommission in den Erläuterungen zu bedenken. Außerdem nach sich ziehen Strafverfolgungsbehörden praktisch keinen Zugang zu diesen Information. Die Folge sind Informations- und damit sogar Sicherheitslücken, die nun geschlossen werden sollen. Ziel ist laut Kommission eine Verbesserung des Grenzmanagements an den Schengen-Außengrenzen und damit sogar ein Gebühr zur inneren Sicherheit der EU. Begründet wird die Initiative mit den steigenden Zahlen irregulärer Grenzübertritte in die EU und mit einer sich wandelnden, ständig präsenten Risiko der inneren Sicherheit, wie dies jede Menge Terroranschläge gezeigt hätten. Es sei von dort unumgänglich, die Personenkontrollen an den Außengrenzen immerhin sogar intrinsisch des Schengen-Raums wirkungsvoll zu gestalten, um eine effektive Steuerung der Wanderung zu zuteil werden lassen. Denn Voraussetzung zu diesem Zweck sollen nun die Informationsinstrumente der EU z. Hd. Grenzmanagement, Wanderung und Sicherheit zusammengeführt und gestärkt werden. Die Kommission unterstreicht in diesem Zusammenhang jedoch die „uneingeschränkte Achtung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten“.
Konkret will man damit von Seiten der EU verdongeln raschen, unterbrechungsfreien, systematischen und kontrollierten Zugang zu den Informationen zuteil werden lassen, eine Problemlösung bewilligen, um Mehrfachidentitäten aufzudecken, ferner die Identitätsprüfung von Drittstaatsangehörigen vereinfachen und schließlich eine einheitliche Regulation des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu den Informationssystemen anderer Behörden hinauf EU-Lage vereinfachen. Zur technischen und operativen Umsetzung wird sogar von den Mitgliedstaaten ein Gebühr erwartet. Außerdem sollen die Bedingungen z. Hd. den Datenschutz und die Datensicherheit verschärft und vereinheitlicht und die Anforderungen an die Datenqualität verbessert und harmonisiert werden. Es werden keine neuen Information geschaffen, wurde im Komitee von Seiten des Innenministeriums festgehalten, sogar an den Grundrechtsakten ändere sich nichts. Die statistischen Information sollen sogar zu strategischen Zwecken, etwa im Hinblick hinauf bedenkliche Reisebewegungen, genutzt werden.
Wie der zuständige Könner des Innenministeriums unterstrich, erwartet man sich von dieser Kompatibilität der unterschiedlichen Datenbanken verdongeln hohen Mehrwert. Die Verhandlungen dazu verlaufen gut, berichtete er, während der österreichischen Präsidentschaft sind schon Trilog-Verhandlungen möglich, sodass ein Ziel im Jahr 2019 durchaus realistisch sei. Denn Umsetzungszeitraum nannte er dies Jahr 2023, welches durchaus ambitioniert ist.
Er zeigte sich zuversichtlich, dass man in Zukunft international tätige Kriminelle, die oft ihre Namen wechseln und von dort derzeit nicht zu finden sind, verfolgen könne. Die Erfassung der Information werde wohnhaft bei Desertion der EU-Außengrenzen erfolgen, betonte er oppositionell den Bundesräten Edgar Mayer (ÖVP/Vanadium) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O). Welches den Datenschutz betrifft, so sei die Vereinbarkeit mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung geprüft worden. Es werde bestimmte Behördenberechtigungen z. Hd. den Zugang spendieren – je nachdem dürfe dann gesucht werden und je nachdem werde spezifisch, welcher Datenumfang bereitgestellt wird. Zusammen mit Vorliegen eines Datenmissbrauchs sei ein „Red link“ vorgesehen, die Betroffenen werden dann dies Recht zur Kontrolle nach sich ziehen, betonte der Könner oppositionell Michael Lindner (SPÖ/O) und Hubert Koller (SPÖ/St). Der Wiener FPÖ-Vertretung der Gliedstaaten Georg Schuster unterstützte seinerseits die Zielsetzungen des Vorschlags und hält vor allem den Zugang der Strafbehörden zu den Information z. Hd. wichtig. Die EU müsse sich vor importiertem Terrorismus schützen, sagte er, mittel- bzw. langfristiges Ziel sollte es sein, die Asylanträge extrinsisch der Schengen-Säumen zu behauen, nicht immerhin im Wunschland.
Vernetzung bestehender und geplanter Systeme
Konkret sollen dies Schengener Informationssystem (SIS) mit seinem breiten Spektrum von Personenfahndungsausschreibungen, dies Visa-Informationssystem (VIS) mit Information droben Kurzaufenthaltsvisa und dies European Dactyloscopy System (Eurodac), dies Fingerabdrücke von AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen speichert, die die Außengrenzen unregelmäßig überschritten nach sich ziehen oder sich rechtswidrig in einem Mitgliedstaat zum Stillstand bringen.
Weitere drei Systeme sind in Planung, sie sollen die bestehenden ergänzen: So wurde schon Einigung darüber erzielt, dies Einreise-/Ausreisesystem (Entry-Exit-System – EES) zu etablieren, dies dies derzeitige System des manuellen Abstempelns der Reisepässe ersetzen soll. Im EES soll der Name des bzw. der Reisenden, die Klasse des Reisedokuments, biometrische Information sowie Zeitpunkt und Ort der Ein-und der Ausreise von Drittstaatsangehörigen, die z. Hd. verdongeln Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum kommen, elektronisch erfasst werden. Dies vorgeschlagene Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) dient der Erfassung und Kontrolle von Aussagen, die von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vor ihrer Reise in den Schengen-Raum übertragen. Zusammen mit dem in Panorama genommenen Europäischen Strafregisterinformationssystem z. Hd. Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) wiederum handelt es sich um ein elektronisches System z. Hd. den Transition von Informationen droben frühere Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen durch Strafgerichte in der EU.
Solche sechs Systeme ergänzen gegenseitig und zielen ausschließlich hinauf Drittstaatsangehörige ab.
Der Vorschlag der EU-Kommission umfasst jedoch sogar die Interpol-Datensammlung z. Hd. gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) sowie die Interpol-Datensammlung zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (TDAWN). Außerdem erstreckt er sich hinauf die Europol-Information (EIS), soweit jene z. Hd. dies vorgeschlagene System ETIAS und z. Hd. die Unterstützung der Mitgliedstaaten wohnhaft bei der Anfrage von Information droben terroristische und sonstige schwere Straftaten von Wert sind.
Zur Herstellung der Kompatibilität zu tun sein sogar technische Voraussetzungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen vier Interoperabilitätslösungen geschaffen werden: Ein Europäisches Suchportal (European Search Tunneleingang – ESP) mit einer einheitlichen Suchmaske z. Hd. jeglicher Informationssysteme. Dieses würde die gleichzeitige Anfrage mehrerer Systeme zuteil werden lassen. Gletscher ist ein gemeinsamer Tätigkeit z. Hd. den Abgleich biometrischer Information (Shared biometric matching service, BMS) vorgesehen. Der gemeinsame Speicher z. Hd. Identitätsdaten (Common identity repository – CIR) z. Hd. alphanummerische Information wäre die gemeinsame Komponente z. Hd. die Speicherung biografischer und biometrischer Identitätsdaten von Drittstaatsangehörigen. Mit dem Messapparat z. Hd. Mehrfachidentitäten (Multiple Identity Detector – MID) würde geprüft, ob die abgefragten Identitätsdaten schon in einer anderen Datensammlung gespeichert sind. (Fortsetzung des EU-Ausschusses des Bundesrats) jan

