VIRUS zu UVP: Regierungsvorlage enthält rudelweise Rechtswidrigkeiten | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

VIRUS zu UVP: Regierungsvorlage enthält rudelweise Rechtswidrigkeiten

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Wien (OTS) – In der heutigen Nationalratssitzung wollen die Regierungsparteien die Regierungsvorlage zu einem neuen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) beschließen. Kritik dazu kommt von der UVP-erfahrenen Umweltorganisation VIRUS. „Der eigentliche Anlass, die verspätete Umsetzung einer EU-Richtlinie, wurde dadurch völlig in den Hintergrund gedrängt, dass das Gesetz in bedenklicher Weise auf Zuruf der Wirtschaftskammer mit teilweise mehrfach rechtswidrigen Schikanen förmlich zugemüllt wurde. Diese schränken die Parteienrechte und das faire Verfahren ein und wollen den Stand der Technik auf veraltetem Niveau einfrieren. Nichts an den Verfahren wird dadurch tatsächlich besser oder schneller,“ so Rehm.

Am hellsten leuchte auf dem Radar der Berichterstattung derzeit eine schikanöse Bestimmung, die per Änderungsantrag der Regierungsparteien die Anerkennungsvoraussetzung von Umweltorganisationen andauernd prüfen will und dabei den Nachweis von 100 Mitgliedern für Vereine fordert. „Abgesehen davon, dass das europarechtlich nicht zulässig ist: nachdem Umweltorganisationen Vereine oder Stiftungen sein können hat neben anderen Fragwürdigkeiten im Zusammenhang mit diesem Antrag auch noch niemand rechtfertigen können, warum Vereine gegenüber Stiftungen diskriminiert werden sollen“, kritisiert Rehm. Die praktische Bedeutung dieser Schikane für UVP-Verfahren sei aber bei aller mehr als berechtigten Kritik gering. Wirksame seien die bereits in der Regierungsvorlage nicht nur für Umweltorganisationen sondern für alle Verfahrensparteien vorgesehene massiven Einschränkungen der Möglichkeit, die meist erforderlichen Gegengutachten vorzulegen. Reduzierte Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der meist miserablen Projektwerberunterlagen und die Verlagerungen des erforderlichen Standes der Technik vom Zeitpunkt der Entscheidung auf einen undefinierten früheren Zeitpunkt seine ebenfalls als gravierende Verschlechterungen zu werten. „Die viel zitierte Verfahrensbeschleunigung funktioniert so jedenfalls nicht und durch den eingebauten aus der erzeugten Rechtsunsicherheit resultierenden Bumerangeffekt werden UVP-Verfahren verstärkt im Chaos versinken und wird leider auch den Projektwerbern dieses neuerliche Versagen der Bundesregierung auf den Kopf fallen“, so Rehm. Ein ähnliches Bild zeige sich beim mit im Umweltpaket enthaltenen „Aarhus Begleitgesetz“. „Hier will die Regierung in einer Art rosstäuscherischer Absicht nun in drei weiteren Gesetzesmaterien zusätzlich Öffentlichkeitsbeteiligungsrechte beschließen lassen, dabei aber in Wahrheit hinter jenen Standard zurückgehen, der aufgrund einer unmittelbar wirksamen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Falle „Protect gegen BH Gmünd“ bereits jetzt gelte.

Nachdem die Regierungsparteien uneinsichtig seien und bleiben würden, liege der Ball nun bei den anderen Fraktionen. „Ein Drittel der Abgeordneten des Nationalrates oder des Bundesrates kann diesen Müll per Gesetzesprüfung raschestmöglich zum Verfassungsgerichtshof befördern und wir appellieren an diese, dasmit umfassendem Prüfumfang so schnell wie möglich zu tun. Die Opposition ist gefordert“ so Rehm abschließend.

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