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Singer: Entlastung für die Menschen auch bei Mieten

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"Wir sorgen für Entlastung, auch bei den Mieten", unterstreicht ÖVP-Wohnbausprecher Johann Singer anlässlich des heute im Ausschuss für Bauten und Wohnen beschlossenen ÖVP-Grünen-Abänderungsantrages zum 3. Mietrechtlichen Inflationsmilderungsgesetz (3. MILG). Die damit einhergehende Begrenzung für Mieterhöhungen auf maximal fünf Prozent betrifft 75 Prozent der Mietwohnungen in Österreich und gilt für Richtwertwohnungen, Kategoriewohnungen, ausfinanzierte Genossenschaftswohnungen, die Beiträge für Erhaltung in allen Genossenschaftswohnungen und die meisten Gemeindewohnungen. Damit seien rund 1,25 Millionen Wohnungen mit etwa 2,5 Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern umfasst.

Singer: "Der nun gesetzte Schritt gilt für die nächsten drei Jahre – damit erhöhen wir die Planbarkeit für den größten Teil der Mieterinnen und Mieter und ihnen bleibt mehr Geld in den Brieftaschen." Die nun auf den Weg gebrachte Neugestaltung der Indexierung sei damit eine wichtige Maßnahme vor dem Hintergrund der Inflation. Ab dem Jahr 2027 soll dann ein neues System der Valorisierung die Planbarkeit weiterhin gewährleisten. Dabei soll es nur eine Mieterhöhung jährlich geben, die in Höhe des Mittelwertes der drei vorherigen Jahre ausfällt. Bei einer Inflation, die fünf Prozent übersteigt, ist der darüberhinausgehende Teil nur zur Hälfte von den Mieterinnen und Mietern zu tragen. "Damit sorgen wir auch für allfällige zukünftige Inflationsspitzen vor", betont Singer.

Nach dem heute gefassten Beschluss im Zuge des Ausschusses ist die Behandlung im Nationalrat bereits für diesen Freitag im Rahmen der Dezember-Plenarwoche in Aussicht genommen. Der ÖVP-Abgeordnete abschließend: "Wir entlasten die Bevölkerung auch weiterhin – das ist die Stärke dieser Bundesregierung und von uns als Koalitionsparteien im Parlament." (Schluss)

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