AK erstritt Rückzahlungen von Reiseplattform Kiwi für Kunden
Die Arbeiterkammer (AK) hat einen wichtigen Erfolg gegen die tschechische Reisebuchungsplattform Kiwi.com s.r.o. erzielt. Nach einer Klage und einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien haben sich die AK und Kiwi darauf geeinigt, das Urteil so umzusetzen, dass die Kund:innen davon profitieren. Insgesamt wurden 31 Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Kiwi für ungültig erklärt. Das bedeutet für betroffene Kund:innen: Sie bekommen Geld zurück, zum Beispiel für Kiwi-Guthaben oder Rückbuchungsgebühren!
Die AK hatte gegen mehrere rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform geklagt. Im Mittelpunkt stand das sogenannte „Kiwi-Guthaben“, das bisher anstelle einer echten Geldrückzahlung angeboten wurde. Dieses Guthaben verfiel zudem nach zwei Jahren, ohne dass Kund:innen darauf hingewiesen wurden. Das Gericht stellte klar, dass diese Klauseln nicht rechtens sind. Außerdem bemängelte das Gericht, dass viele Verweise zwischen verschiedenen Regeln so unübersichtlich gestaltet waren, dass Kund:innen schwer verstehen konnten, was genau gilt.
Wichtige Regelungen zum Kiwi-Guthaben
- Alle Kiwi-Guthaben, die seit dem 1. Januar 2023 zu Unrecht verfallen sind, werden wieder aktiv geschaltet und können weitere vier Jahre genutzt werden.
- Bestehende Guthaben werden automatisch um vier Jahre verlängert.
- Kund:innen, die seit dem 1. Januar 2023 unfreiwillig – also ohne ihre ausdrückliche Zustimmung – ein Kiwi-Guthaben erhalten haben, bekommen ihr Geld automatisch zurück.
- Kiwi wird künftig Guthaben nur noch ausstellen, wenn Kund:innen dem ausdrücklich zustimmen.
Falls bis zum 31. Mai 2026 keine Zahlung oder Nachricht erfolgt, können sich Kund:innen direkt per E-Mail an austria@kiwi.com wenden.
Unzulässige Gebührenklauseln bei Kiwi
Kiwi hatte in den Verträgen gleich drei verschiedene, lange und schwer verständliche Texte mit vielen Verweisen, die für Verwirrung sorgten. Für Kund:innen war nicht immer klar, welche Regeln gelten. Hier zwei Beispiele:
- Rückbuchungskosten: Kund:innen mussten Kiwi Gebühren zahlen, wenn sie eine Rückbuchung über ihre Bank beantragt haben. Das ist nach dem Gerichtsurteil unzulässig – die Kosten werden inzwischen automatisch erstattet.
- No-Show-Gebühr: Wenn ein Flug nicht angetreten wurde, wurde automatisch eine Rückerstattungsgebühr von 59 Euro fällig. Diese zu hohe Gebühr wird nun ebenfalls zurückgezahlt.
Geld zurück für Kiwi-Kund:innen – so funktioniert es
Kiwi wird alle betroffenen österreichischen Kund:innen kontaktieren, die seit 1. Januar 2023 entweder von der AK beanstandete Gebühren gezahlt oder Kiwi-Guthaben erhalten haben. Das Geld wird automatisch auf das bei Kiwi.com hinterlegte Bankkonto überwiesen. Falls kein Konto hinterlegt oder das Konto nicht gültig ist, werden die Kund:innen per E-Mail gebeten, ihre aktuellen Bankdaten bis zum 31. Oktober 2026 mitzuteilen. Erfolgt bis dahin keine Rückmeldung, bleibt das Guthaben bis zum 31. Mai 2030 gültig.
Service: Das vollständige Gerichtsurteil können Sie unter wien.arbeiterkammer.at/kiwi einsehen.
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