AK erstritt Rückzahlung von Kiwi für rechtswidrige Klauseln | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK erstritt Rückzahlung von Kiwi für rechtswidrige Klauseln

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Die Arbeiterkammer (AK) hat einen wichtigen Erfolg gegen die tschechische Reisebuchungsplattform Kiwi.com s.r.o. erzielt. Nach einer Klage und einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien haben sich AK und Kiwi darauf geeinigt, das Urteil verbraucherfreundlich umzusetzen. In diesem Verfahren wurden insgesamt 31 Klauseln in den Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt. Für Kund:innen bedeutet das: Sie können ihr Geld zurückbekommen, etwa für Kiwi-Guthaben oder Rückbuchungen.

Die AK hatte sich vor allem gegen unfaire Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform Kiwi gewehrt. Im Mittelpunkt stand das sogenannte „Kiwi-Guthaben“, das bisher statt einer Geldrückzahlung vergeben wurde und nach zwei Jahren verfiel. Das Gericht entschied, dass diese Klauseln rechtswidrig sind. Außerdem gab es Kritik an den komplizierten und unübersichtlichen Verweisen zwischen verschiedenen Regelwerken, die für Kund:innen schwer zu verstehen waren.

Wichtige Änderungen bei Kiwi-Guthaben:

  • Alle Kiwi-Guthaben, die seit dem 1. Januar 2023 zu Unrecht verfallen sind, werden wiederhergestellt und können nun weitere vier Jahre genutzt werden.
  • Bestehende Guthaben bekommen eine Verlängerung von vier Jahren.
  • Kund:innen, die seit dem 1. Januar 2023 ungewollt Kiwi-Guthaben erhalten haben, also ohne ihre ausdrückliche Zustimmung, bekommen ihr Geld jetzt automatisch zurück.
  • Kiwi darf künftig Guthaben nur noch dann ausstellen, wenn die Kund:innen ausdrücklich zustimmen.

Wer bis zum 31. Mai 2026 weder Geld noch eine Rückmeldung von Kiwi erhält, kann sich direkt an austria@kiwi.com wenden.

Gebühren-Regelungen wie Rückbuchungskosten sind unzulässig – das müssen Kund:innen wissen:

Kiwi hatte in den Verträgen mit den Kund:innen drei lange, komplizierte Texte mit Verweisen untergebracht, die schwer verständlich waren. Das sorgte für Verwirrung, weil nicht klar war, welche Gebühren wirklich anfallen. Zwei wichtige Beispiele:

  • Rückbuchungskosten: Bisher mussten Kund:innen Kiwi Gebühren zahlen, wenn sie eine Rückbuchung über ihre Bank gemacht haben. Das ist laut Gericht nicht erlaubt, deshalb werden diese Kosten jetzt automatisch erstattet.
  • No-Show-Gebühr: Wer einen Flug nicht angetreten hat, musste bisher eine kostspielige Rückerstattungsgebühr von 59 Euro zahlen. Auch diese zu hohe Gebühr wird zurückgezahlt.

So erhalten Kiwi-Kund:innen ihr Geld zurück:

Kiwi wird alle österreichischen Kund:innen kontaktieren, die seit dem 1. Januar 2023 von der AK beanstandete Gebühren gezahlt oder Kiwi-Guthaben erhalten haben. Das Geld wird automatisch auf das bei Kiwi.com hinterlegte Bankkonto überwiesen. Wenn kein Konto hinterlegt oder das Konto fehlerhaft ist, bekommen die Kund:innen eine E-Mail, in der sie gebeten werden, ihre aktuellen Kontodaten bis spätestens 31. Oktober 2026 mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung bis zu diesem Datum, bleibt das Kiwi-Guthaben zumindest bis zum 31. Mai 2030 gültig.

Service-Hinweis: Das vollständige Urteil und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeiterkammer unter wien.arbeiterkammer.at/kiwi.

Rückfragen

Arbeiterkammer Wien - Kommunikation
Doris Strecker
Telefon: +43 1 50165 12677 mobil: +43 664 845 41 52
E-Mail: doris.strecker@akwien.at
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