Blinde mit Führhund am Flughafen Graz von Taxis abgewiesen
Ein schwerwiegender Fall von Diskriminierung am Flughafen Graz sorgt für Entsetzen: Am 13. März 2026 gegen 22:15 Uhr wurde ein blindes Ehepaar von allen Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem Terminal abgewiesen. Der Grund war allein, dass sie einen zertifizierten Blindenführhund bei sich hatten. Die Halter:innen hatten außerdem alle nötigen Papiere und eine Decke für den Hund dabei.
Trotz klaren Gesetzen weigerten sich alle Fahrer:innen, das Paar mitzunehmen. Auch ein Anruf bei der Taxizentrale brachte nichts. Dort behauptete man, Assistenzhunde müssten vorher als „Tiertransport“ angemeldet werden. Das stimmt aber rechtlich nicht.
Als der Vorfall mit dem Handy festgehalten wurde, reagierte ein Fahrer außerdem mit aggressiven Beschimpfungen und unbegründeten Vorwürfen zum Datenschutz. Gegen ihn wurde Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung erstattet – die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe der Wirtschaftskammer Steiermark meldete zudem mehrere Verstöße gegen Gesetze wie das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, erklärt: „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden.“
Prof. Dr. Elmar Fürst, Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, berichtet: „Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern.“
Ein strukturelles Problem
Der Vorfall zeigt ein größeres Problem in Österreich: Immer wieder werden Menschen mit Assistenzhunden illegal die Beförderung oder der Zugang verweigert – trotz klarer gesetzlicher Vorschriften.
Die beteiligten Organisationen sagen dazu: „Dass diese Vorfälle trotz klarer Rechtslage immer noch vorkommen, zeigt, dass es große Mängel bei der Ausbildung, bei der Sensibilisierung der Taxi-Fahrer:innen sowie bei der Kontrolle gibt.“
Schlichtungsverfahren und gemeinsame Aktion
Mag.a Christine Steger begleitet bereits ein Schlichtungsverfahren zu diesem Fall. Auch Prof. Dr. Elmar Fürst und die Hilfsgemeinschaft engagieren sich darin.
„Wer Menschen mit Behinderungen diskriminiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ich unterstütze Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte“, erklärt Steger.
Gemeinsam starten die Organisationen eine Medien- und Aufklärungskampagne, um auf diese systematische Diskriminierung aufmerksam zu machen und dauerhafte Verbesserungen zu erreichen.
Konkrete Forderungen
- Pflicht-Schulungen für Taxi-Fahrer:innen und Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
- Klare und kontrollierte Umsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht
- Strenge Strafen bei Verstößen, bis hin zum Entzug der Konzession
- Verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz, damit diskriminierungsfreie Beförderung garantiert ist
Wichtig ist dabei die enge Zusammenarbeit der Hilfsgemeinschaft mit der Wirtschaftskammer und deren Fachgruppen, um mehr Bewusstsein bei den Taxi-Unternehmen zu schaffen.
„Assistenzhunde sind keine Haustiere“
Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig, damit sie mobil und selbstbestimmt bleiben. Ihre Mitnahme in Taxis ist gesetzlich garantiert und darf niemals verboten werden.
„Wer Menschen mit Blindenführhund die Beförderung verweigert, verweigert ihnen de facto die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, heißt es eindringlich.
Rückfragen
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Mag. Viktoria Antrey
Telefon: +4313303545-82
E-Mail: viktoria.antrey@hilfsgemeinschaft.at
Website: https://www.hilfsgemeinschaft.at/
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