Blinde mit Führhund am Flughafen Graz von Taxis abgewiesen
Am Flughafen Graz gab es am 13. März 2026 einen schweren Fall von Diskriminierung. Ein blindes Ehepaar sollte mit einem Blindenführhund ein Taxi nehmen, doch alle Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem Terminal lehnten dies ab. Sie nahmen den Hund nicht mit, obwohl die Besitzer:innen alle notwendigen Papiere und eine Decke für den Hund dabei hatten.
Die Gesetze sind eindeutig: Assistenzhunde dürfen nicht zurückgewiesen werden. Trotzdem weigerten sich alle Fahrer:innen, das Ehepaar zu befördern. Auch als die Betroffenen bei der Taxizentrale anriefen, bekam sie keine Hilfe. Dort sagte man ihnen, Assistenzhunde müssten „als Tiertransport“ vorher angemeldet werden – das stimmt aber nicht.
Bei der Dokumentation des Vorfalls wurde ein Fahrer sogar laut und beschimpfte die Betroffenen. Er warf ihnen auch grundlose Datenschutzprobleme vor. Gegen diesen Fahrer wurde von der Fachgruppe für das Beförderungsgewerbe der Wirtschaftskammer Steiermark bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Anzeige erstattet. Die Anzeige betrifft Verstöße gegen das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, sagt: „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden.“
Prof. Dr. Elmar Fürst, Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, ergänzt: „Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern.“
Ein größeres Problem
Solche Fälle passieren öfter in Österreich: Menschen mit Assistenzhunden werden oft zu Unrecht nicht befördert oder bekommen keinen Zugang zu bestimmten Orten – obwohl die Gesetze das verbieten.
Die beteiligten Organisationen sagen: „Dass solche Vorfälle trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin passieren, zeigt ein massives Defizit in Ausbildung, Sensibilisierung und Kontrolle.“
Gemeinsames Schlichtungsverfahren und Initiative
Ein Schlichtungsverfahren wird gerade von der Anwältin Steger begleitet. Auch Prof. Dr. Fürst und die Hilfsgemeinschaft sind daran beteiligt.
Steger betont: „Wer Menschen mit Behinderungen diskriminiert, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Bei der Durchsetzung der verletzten Rechte unterstütze und berate ich mit meinem Büro.“
Zusammen starten die Organisationen eine Medienkampagne, um auf die systematische Diskriminierung aufmerksam zu machen und Veränderungen zu erreichen.
Konkrete Forderungen
- Pflicht-Schulungen für Taxi-Fahrer:innen und Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
- Klare und kontrollierte Durchsetzung der Pflicht, Assistenzhunde mitzunehmen
- Strenge Strafen bei Verstößen, im schlimmsten Fall Verlust der Taxilizenz
- Verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz, um diskriminierungsfreie Beförderung sicherzustellen
Wichtig ist dabei die enge Zusammenarbeit der Hilfsgemeinschaft mit der Wirtschaftskammer und ihren Fachgruppen, um diese Schulungen und Sensibilisierungen umzusetzen.
„Assistenzhunde sind keine Haustiere“
Assistenzhunde helfen Menschen mit Behinderungen sehr bei ihrem Alltag. Sie sind wichtig für ihre Mobilität und Selbstständigkeit. Das Gesetz garantiert, dass sie mitgenommen werden dürfen – und das darf niemals verweigert werden.
„Wer Menschen mit Blindenführhund die Beförderung verweigert, verweigert ihnen de facto die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, heißt es klar.
Rückfragen
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Mag. Viktoria Antrey
Telefon: +4313303545-82
E-Mail: viktoria.antrey@hilfsgemeinschaft.at
Website: https://www.hilfsgemeinschaft.at/
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