Blinde mit Führhund am Flughafen Graz von Taxis abgewiesen
Am Flughafen Graz gab es einen schlimmen Fall von Diskriminierung, der viele Menschen schockiert hat: Ein blindes Ehepaar wurde am 13. März 2026 gegen 22:15 Uhr von allen Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem Terminal abgewiesen. Grund dafür war, dass sie einen zertifizierten Blindenführhund dabei hatten. Die Hundebesitzer:innen hatten alle nötigen Papiere und eine Decke für den Hund dabei.
Obwohl es dafür klare Gesetze gibt, weigerten sich alle Fahrer:innen, das Ehepaar mitzunehmen. Auch als sie bei der Taxizentrale anriefen, half das nichts. Dort behauptete man, Assistenzhunde müssten vorher als „Tiertransport“ angemeldet werden – was gesetzlich nicht richtig ist.
Als der Vorfall dokumentiert wurde, reagierte ein Fahrer außerdem mit aggressiven Beleidigungen und falschen Vorwürfen zum Datenschutz. Gegen diesen Fahrer wurde Anzeige erstattet. Die Fachgruppe für Beförderungsgewerbe und die Wirtschaftskammer Steiermark haben den Fall bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung gemeldet. Die Vorwürfe betreffen schwere Verstöße gegen mehrere Gesetze, darunter das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, erklärt: „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden.“
Prof. Dr. Elmar Fürst, Vorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, ergänzt: „Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern.“
Ein strukturelles Problem
Der Vorfall zeigt, dass es in Österreich immer wieder zu rechtswidrigen Verweigerungen bei der Beförderung von Menschen mit Assistenzhunden kommt – obwohl die Rechtslage eindeutig ist.
Die beteiligten Organisationen betonen: „Dass solche Vorfälle trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin passieren, zeigt ein großes Problem in Ausbildung, Sensibilisierung und Kontrolle.“
Schlichtungsverfahren gestartet und gemeinsame Initiative
Die Anwältin Mag.a Steger begleitet ein Schlichtungsverfahren. Auch Prof. Dr. Elmar Fürst und die Hilfsgemeinschaft unterstützen das Verfahren.
Steger weist darauf hin: „Wer Menschen mit Behinderungen diskriminiert, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Bei der Durchsetzung der verletzten Rechte unterstütze und berate ich mit meinem Büro.“
Die beteiligten Organisationen starten außerdem eine Medien- und Aufklärungskampagne. Ziel ist es, auf die systematische Diskriminierung aufmerksam zu machen und dauerhafte Verbesserungen zu erreichen.
Konkrete Forderungen
- Pflicht-Schulungen für Taxi-Fahrer:innen und Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
- Klare und überwachte Umsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht
- Strenge Strafen bei Verstößen, bis hin zum Entzug der Konzession
- Verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz, damit es keine Diskriminierung mehr gibt
Wichtig ist dabei die enge Zusammenarbeit der Hilfsgemeinschaft mit der Wirtschaftskammer und deren Fachgruppen. So können Schulungen und Sensibilisierungen direkt bei den Taxiunternehmen umgesetzt werden.
„Assistenzhunde sind keine Haustiere“
Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig. Sie helfen ihnen, selbstständig und mobil zu sein. Das Recht, einen Assistenzhund mitzunehmen, ist gesetzlich geschützt und darf nicht verweigert werden.
„Wer Menschen mit Blindenführhund die Beförderung verweigert, verweigert ihnen de facto die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, heißt es dazu.
Rückfragen
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Mag. Viktoria Antrey
Telefon: +4313303545-82
E-Mail: viktoria.antrey@hilfsgemeinschaft.at
Website: https://www.hilfsgemeinschaft.at/
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