Blinde am Flughafen Graz wegen Blindenführhund von Taxis abgewiesen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Blinde am Flughafen Graz wegen Blindenführhund von Taxis abgewiesen

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Am Flughafen Graz gab es am 13. März 2026 gegen 22:15 Uhr einen ernsten Fall von Diskriminierung, der für viel Aufregung sorgt. Ein blindes Ehepaar wollte mit seinem Blindenführhund ein Taxi nehmen. Alle Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem Terminal lehnten die Mitfahrt ab – und zwar nur, weil der Hund dabei war. Dabei hatten die beiden alle wichtigen Papiere für den zertifizierten Assistenzhund und auch eine Decke mitgeführt.

Das Gesetz ist eigentlich ganz klar: Assistenzhunde müssen in Taxis mitgenommen werden. Trotzdem weigerten sich alle Fahrer:innen, das Ehepaar zu befördern. Auch beim Anruf in der Taxizentrale konnten sie nicht weiterhelfen. Dort sagte man, Assistenzhunde müssten erst als „Tiertransport“ angemeldet werden – was gesetzlich nicht stimmt.

Als die Betroffenen den Vorfall dokumentierten, reagierte ein Fahrer sogar aggressiv und machte falsche Datenschutzvorwürfe. Gegen diesen Fahrer wurde eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung eingereicht. Die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe der Wirtschaftskammer Steiermark meldete außerdem schwere Verstöße gegen das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Mag.a Christine Steger, Anwältin spezialisiert auf Gleichbehandlungsfragen, erklärt: „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden.“

Prof. Dr. Elmar Fürst, der Vorsitzende der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, betont: „Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern.“ Das zeigt, dass Diskriminierung im Bereich barrierefreier Mobilität ein größeres Problem ist.

Das Problem hat System

Leider ist dieser Fall kein Einzelfall. In Österreich kommt es immer wieder vor, dass Menschen mit Assistenzhunden ungerecht behandelt werden. Sie bekommen keine Beförderung oder keinen Zugang zu bestimmten Orten – obwohl es klare Gesetze gibt, die das verbieten.

Die beteiligten Organisationen sagen: „Dass solche Vorfälle trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin passieren, zeigt ein massives Defizit in Ausbildung, Sensibilisierung und Kontrolle.“ Oft wissen Taxi-Beschäftigte nicht genug über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und deren Assistenzhunden.

Schlichtung gestartet und neue Initiative

Mag.a Steger begleitet ein Schlichtungsverfahren zu diesem Fall. Auch Prof. Dr. Fürst und die Hilfsgemeinschaft arbeiten dabei mit.

Steger betont: „Wer Menschen mit Behinderungen diskriminiert, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Bei der Durchsetzung der verletzten Rechte unterstütze und berate ich mit meinem Büro.“

Gemeinsam wollen die Organisationen mit einer Medien- und Aufklärungsaktion auf solche Diskriminierungen aufmerksam machen und so langfristig Veränderungen bewirken.

Wichtige Forderungen

  • Pflicht-Schulungen für Taxi-Fahrer:innen und Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
  • Eindeutige und streng überwachte Umsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht
  • Strenge Strafen bei Verstößen bis hin zum Entzug der Konzession
  • Klare Regeln am Flughafen Graz, damit niemand diskriminiert wird

Die Hilfsgemeinschaft arbeitet eng mit der Wirtschaftskammer und deren Fachgruppen zusammen, um die Sensibilisierung bei Taxi-Unternehmen zu verbessern.

„Assistenzhunde sind keine Haustiere“

Assistenzhunde helfen Menschen mit Behinderungen, selbstständig mobil zu sein und ihr Leben eigenständig zu führen. Ihre Mitnahme ist gesetzlich geschützt und darf niemals abgelehnt werden.

„Wer Menschen mit Blindenführhund die Beförderung verweigert, verweigert ihnen de facto die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, heißt es dazu klar.

Rückfragen

Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Mag. Viktoria Antrey
Telefon: +4313303545-82
E-Mail: viktoria.antrey@hilfsgemeinschaft.at
Website: https://www.hilfsgemeinschaft.at/

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