EABG im Wirtschaftsausschuss: Bumerang-Gesetz schafft Probleme statt Lösungen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

EABG im Wirtschaftsausschuss: Bumerang-Gesetz schafft Probleme statt Lösungen

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Die Umweltorganisation VIRUS kritisiert den vor Ostern vorgestellten Gesetzesentwurf zum EABG, der morgen im Wirtschaftsausschuss besprochen werden soll. Wolfgang Rehm, Sprecher von VIRUS, sagt: „Der Gesetzesentwurf für das wie ich es nenne ‚Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz’ schafft Probleme und Rechtsunsicherheit und bedeutet daher faktisch eine Schubumkehr. Nur weil erneuerbare Energie und Beschleunigung draufsteht und es damit grün klingt, macht es das nicht gut.“

Rehm meint, es sei eine große Täuschung, dass so getan werde, als ob Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, nicht betroffen seien. Tatsächlich werde die Umweltverträglichkeitsprüfung aber abgeschafft. Zudem gibt es immer noch keinen klaren Rahmen für die Beschleunigungsgebiete, die von den Bundesländern beschlossen werden sollen.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist, dass das Gesetz nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie RED-III und anderen EU-Rechtsvorschriften entspricht. „Es ist nicht in Europaschutzgebieten die Naturverträglichkeitsprüfung auszuschalten, wie die Regierungsvorlage das vorsieht, sondern dürfen in derartigen Gebieten gar keine Beschleunigungsgebiete eingerichtet werden“, erklärt Rehm. Das EU-Recht verlang auch, dass die Öffentlichkeit an Verfahren beteiligt wird. Obwohl Mitgliedsstaaten dabei gewisse Freiheiten haben, müssen Umweltorganisationen auf jeden Fall mit einbezogen werden. Dies fehle im Entwurf ebenso wie eine korrekte Regelung für die Strategische Umweltprüfung (SUP), die die UVP in einigen Fällen ersetzt. Rehm warnt: „Was passiert wenn bei der SUP geschlampt wird, sieht man gerade beim Lobautunnel.“

Außerdem müsse die Renaturierungs-Verordnung berücksichtigt werden. Projekte, die große Umweltschäden verursachen können, müssen einer UVP unterzogen werden. Diese Prüfung darf nicht einfach ignoriert oder wiederholt in Frage gestellt werden, wenn sie einmal stattgefunden hat, so Rehm. Von den Landesverwaltungsgerichten, die als Beschwerdeinstanz für das EABG vorgesehen sind, wird laut Rehm keine schnelle Entscheidung erwartet. Er fordert deshalb dringend, dass Projektwerber von Anfang an die Möglichkeit bekommen, eine UVP zu beantragen: „Schafft man hier nicht gleich und dringend einen Exit für Projektwerber in Form der Beantragungsmöglichkeit für eine UVP, so werden diese später händeringend darum betteln.“

Eine Einbeziehung der Wasserkraft in das Gesetz ist aktuell nicht vorgeschrieben. Das wäre zwar einfacher gewesen, sagt Rehm, doch das zuständige Ministerium um Hattmannsdorfer verfolgt hier eine strengere Regelung, die als „Gold plating“ bekannt ist – also eine zusätzliche Verschärfung über die EU-Vorgaben hinaus. Dies bedeutet, dass auch die Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt werden muss und Gewässer in sehr gutem Zustand im EABG besonders geschützt werden sollen.

Rehm kritisiert die Energiepolitik Österreichs stark: „Österreichs generelle weit verbreitete Energie-Inkompetenz zeigt sich in geballter Form im Wirtschaftsressort und hat Österreich schon bisher wiederholt gezeigt dass eben gerade nicht jede Kilowattstunde zählt und unglaublich viel Aufwand auf den Wasserkraft-Blindflügen der Nachkriegszeit verpufft ist.“ Außerdem sei unklar, warum das Gesetz Regelungen für Donaukraftwerke und Großkraftwerke aus alten Verstaatlichungsgesetzen benötigt. Diese Punkte finden sich weder in den Erklärungen zur Regierungsvorlage noch im Ministerialentwurf.

Rehm befürchtet, dass bei einer Verabschiedung des Gesetzes wie es jetzt vorliegt, langwierige Streitigkeiten um Zuständigkeiten und Parteienrechte entstehen würden. Dies würde zu großer Rechtsunsicherheit führen und die Gerichte jahrelang beschäftigen. Da für das EABG eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig ist, hofft Rehm: „Dass ein derartig mieser Entwurf diese nicht bekommt, bevor nicht substanziell nachgearbeitet worden und ein allen Anforderungen entsprechender Entwurf vorgelegt worden ist.“

Rückfragen

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

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