AMAG Austria Metall AG: Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung
Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG
Die AMAG Austria Metall AG lädt alle Aktionäre herzlich ein zur 15. ordentlichen Hauptversammlung.
Datum und Ort:
Donnerstag, 16. April 2026, um 11:00 Uhr
Schlossmuseum Linz, Schlossberg 1, 4020 Linz
Tagesordnung
- Vorlage des Jahresabschlusses und Berichte für das Geschäftsjahr 2025.
- Beschluss über die Gewinnverwendung.
- Entlastung des Vorstands für 2025.
- Entlastung des Aufsichtsrats für 2025.
- Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für 2026.
- Wahl des Abschlussprüfers und Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichte für 2026.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Beschluss über den Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat.
-
Ermächtigungen zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien:
9a. Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien (bis zu 10 % des Grundkapitals).
9b. Ermächtigung zu alternativen Verkaufsarten und Ausschluss des Bezugsrechts.
Wichtige Informationen und Unterlagen
Ab dem 26. März 2026 (21 Tage vor der Versammlung) stehen folgende Dokumente auf der Webseite der AMAG im Bereich Investor Relations unter „Ordentliche Hauptversammlung 2026“ bereit:
- Jahresabschluss und Lagebericht 2025
- Gewinnverwendungsvorschlag
- Berichte zu Corporate Governance und Konzernabschluss
- Bericht des Aufsichtsrats
- Beschlussvorschläge zu wichtigen Punkten der Tagesordnung
- Lebensläufe und Qualifikationen der Aufsichtsratskandidaten
- Vergütungsbericht
- Berichte zum Erwerb und Verkauf eigener Aktien
Auch Formulare für Vollmachten zur Vertretung sind dort verfügbar.
Rechte der Aktionäre
- Aktionäre mit mindestens 5 % des Grundkapitals können neue Tagesordnungspunkte bis zum 26. März 2026 beantragen (§ 109 AktG).
- Aktionäre mit mindestens 1 % können Beschlussvorschläge zu bestehenden Tagesordnungspunkten bis spätestens 7. April 2026 einreichen (§ 110 AktG).
- Aktionäre haben das Recht auf Auskunft zu Geschäften der Gesellschaft während der Versammlung (§ 118 AktG).
- In der Versammlung können Anträge zu Tagesordnungspunkten gestellt werden (§ 119 AktG).
Teilnahme und Nachweis
Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur möglich, wenn man am 6. April 2026 (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies mit einer Depotbestätigung belegt. Diese Bestätigung muss spätestens bis zum 13. April 2026 bei der Gesellschaft eingehen.
Depotbestätigungen müssen Angaben wie Name, Depotnummer und Aktienanzahl enthalten und dürfen nicht älter als 7 Tage sein.
Vertretung
Aktionäre können sich durch einen Vertreter zur Hauptversammlung vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und kann mit einem Formular auf der AMAG-Webseite erstellt werden. Die Vollmacht sollte bis spätestens 13. April 2026, 16:00 Uhr, an die Gesellschaft geschickt werden.
Ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter vom Interessenverband für Anleger (IVA) steht ebenfalls zur Verfügung. Kontakt: Dr. Michael Knap, Tel. +43 (0) 664 213 87 40, knap.amag@hauptversammlung.at.
Weitere Hinweise
- Das Grundkapital besteht aus 35.264.000 Aktien, jede Aktie hat eine Stimme.
- Einlass ist ab 10:30 Uhr. Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit.
- Für Menschen mit Unterstützungsbedarf kann eine Begleitung beantragt werden (Kontakt: christoph.gabriel@amag.at).
- Keine Parkplätze direkt am Schlossmuseum verfügbar. Details zur Anreise sind online auf der AMAG-Webseite.
Datenschutz
Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet Ihre persönlichen Daten ausschließlich zur Durchführung der Hauptversammlung und im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details zum Datenschutz und Ihre Rechte finden Sie auf www.amag.at/datenschutz.
Bei Fragen oder zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an datenschutz@amag.at.
Kontakt und weitere Infos
AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausener Straße 61, 5282 Ranshofen, Österreich
Tel: +43 7722 801 0
E-Mail: investorrelations@amag.at
Webseiten: www.amag.at | www.amag-al4u.com
Hinweis: „Im Sinne der Sprachvereinfachung verzichten wir auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Personenbezeichnungen in männlicher Form gelten für alle Geschlechter.“
KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. AMAG Austria Metall AG