Behindertenrat fordert Reform der PVA-Begutachtungspraxis
Eine neue Studie im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich untersucht, wie die Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ablaufen. Aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats gibt es großen Handlungsbedarf. Viele Menschen, die Pflegegeld oder eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragen, haben schlechte Erfahrungen bei den medizinischen Untersuchungen gemacht.
Klaus Widl, der Präsident des Österreichischen Behindertenrats, sagt: „Wenn Menschen in einer ohnehin belastenden Lebenssituation Begutachtungen als respektlos, intransparent oder entwürdigend erleben, dann ist das nicht hinnehmbar. Verfahren, die über existenzsichernde Leistungen entscheiden, müssen nachvollziehbar, fair und menschenrechtskonform ausgestaltet sein.
“ Das bedeutet, dass solche Prüfungen fair und verständlich sein müssen und die Rechte der Menschen achten sollen.
Die Untersuchung wurde von FORESIGHT mit 817 Antragsteller*innen durchgeführt. Dabei berichten 70 % der Menschen mit Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension, dass sie sich bei der Untersuchung wenig oder gar nicht respektiert gefühlt haben. Bei Pflegegeld-Anträgen waren es 42 %. Diese Zahlen zeigen, wie groß das Problem ist.
Eine weitere Studie aus dem Jahr 2025, erstellt von Ernst Berger und Helmut Sax, analysiert die Pflegegeld-Zuerkennung bei Kindern. Sie zeigt große Unterschiede zwischen den Gutachten der PVA und denen von Gerichten. Manchmal gibt es mehrere Stufen Unterschied bei der Pflegegeld-Einstufung. Das führt oft dazu, dass Betroffene oder ihre Familien erst vor Gericht gehen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen – was zusätzlichen Stress bedeutet.
Der Österreichische Behindertenrat fordert seit vielen Jahren Verbesserungen bei diesen Begutachtungen. Im Positionspapier von 2024 steht zum Beispiel, dass Begutachtungen von mehreren Fachleuten gemeinsam gemacht werden sollen. Dabei soll auch das Umfeld der betroffenen Personen berücksichtigt werden. Besonders bei Pflegegeld für Kinder und Jugendliche mit Behinderung soll der tatsächliche Unterstützungsbedarf genau erkannt werden, inklusive der Situation zuhause. Außerdem verlangt der Behindertenrat verpflichtende Schulungen für Gutachter*innen. Diese sollen lernen, respektvoll zu kommunizieren, Diskriminierung zu vermeiden und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten.
Widl betont: „Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung ist ein wichtiges Prinzip. Sie ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Verfahren fair, nachvollziehbar und im Interesse der Betroffenen funktionieren. Wenn Entscheidungen regelmäßig erst vor Gericht korrigiert werden, zeigt das klaren Reformbedarf.
“ Er fordert die Politik auf, die großen Probleme im Begutachtungssystem schnell zu beheben und die Vorschläge für Reformen endlich umzusetzen. Das ist wichtig, damit Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, nicht noch mehr zusätzlichen Stress erleben müssen.
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