Österreich modernisiert Patentrecht: Novelle 2026 in Begutachtung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Österreich modernisiert Patentrecht: Novelle 2026 in Begutachtung

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Österreich erneuert sein System für Schutzrechte grundlegend. Das Patentrecht und weitere wichtige Gesetze werden umfassend geändert – insgesamt in neun verschiedenen Gesetzen. Ziel ist es, die Regeln europaweit besser abzustimmen, die Abläufe einfacher zu machen und einen neuen Schutz für regionale Produkte einzuführen.

“Im European Innovation Scoreboard 2025 erreichte Österreich bei der Anmeldung von Schutzrechten für geistiges Eigentum im europäischen Vergleich Platz 1. Das zeigt deutlich: Österreich ist ein Land der Innovationen. Um das weiter zu stärken, haben wir in der Industriestrategie die Novellierung des österreichischen Patentgesetzes festgeschrieben. Mit der Novelle, die nun in die Begutachtung geht, verfolgen wir vor allem drei Ziele: eine Harmonisierung und Vereinfachung von Verfahren, die Sicherung der langfristigen Funktionsfähigkeit und Qualität des nationalen Schutzrechtswesens und die Herstellung eines unionsrechtskonformen, anwenderfreundlichen Herkunftsschutzes”, sagt Innovationsminister Peter Hanke.

Stefan Harasek, Präsident des Österreichischen Patentamts, ergänzt: “Mit dieser Novelle wird der Zugang zu Schutzrechten noch einfacher, direkter und schneller – für alle, die in Österreich erfinden und gestalten. Wer eine gute Idee hat, soll sich auf deren Umsetzung konzentrieren können statt auf bürokratische Hürden. Genau das stellen wir mit diesen Änderungen sicher.”

National schützen, europäisch denken

Innovatoren in Österreich denken nicht nur an den heimischen Markt, sondern oft an den internationalen. Fast 11.000 Patente wurden zuletzt von österreichischen Unternehmen weltweit angemeldet. Dafür braucht Österreich ein Schutzrechtssystem, das gut mit den europäischen und internationalen Regelungen zusammenarbeitet. Die neuen Gesetze helfen, bestehende Unterschiede bei der Nennung von Erfinderinnen und Erfindern, bei Fristen für internationale Schutzrechte und bei anderen Details zu beseitigen. So soll ein österreichisches Patent noch besser als Grundlage für weltweiten Schutz dienen.

Herkunft als Qualitätsmerkmal

Neu eingeführt wird ein Schutz für die Herkunft von industriellen und handwerklichen Produkten. Bisher gab es solche Herkunftsangaben hauptsächlich für Lebensmittel, wie etwa die Wachauer Marille. Künftig können auch Produkte wie Schmuck, Textilien oder Porzellan ihre typische regionale Herkunft zeigen und rechtlich schützen lassen. Das stärkt die Anerkennung und den Wert dieser regional typischen Produkte und entspricht europäischen Regeln.

Mehr Digitalisierung im Patentwesen

Die Verfahren beim Patentamt werden weiterhin digitalisiert. Schon heute laufen rund 95 % der Anmeldungen online. Künftig sollen alle Angebote des Patentamts – also die Verfahren, Register und der Zugang zu Informationen – vollständig digital sein. Das gilt sowohl für die Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden als auch für die interne Bearbeitung. Trotzdem bleibt es möglich, wie bisher auch, die klassische Papierkommunikation zu nutzen, wenn jemand das bevorzugt.

Rückfragen

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Mag.a. Kleo Kraft

Telefon: +43 1 711 62-65 8116

E-Mail: kleo.kraft@bmimi.gv.at

Web: www.bmimi.gv.at

Österreichisches Patentamt

Mag. (FH) Raffael Fritz

Telefon: +43 664 882 79 241

E-Mail: raffael.fritz@patentamt.at

Web: www.patentamt.at

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