KORREKTUR zu OTS0083: HV-Erfolg gegen Temu nach BWB-Beschwerde
Der Handelsverband hat einen weiteren Erfolg für faire Wettbewerbsbedingungen im Online-Handel erzielt. Laut dem heute veröffentlichten Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) waren die Bedenken des Handelsverbands gegen die Fernost-Plattform Temu, die in einer UWG-Beschwerde vorgebracht wurden, berechtigt. Dank des Einsatzes von Handelsverband und BWB hat Temu inzwischen drei unlautere Geschäftspraktiken eingestellt.
„Der Bericht der BWB zeigt schwarz auf weiß, dass das Einschreiten des Handelsverbands und der Bundeswettbewerbsbehörde Wirkung gezeigt hat. Temu hat drei unlautere Praktiken auf seiner Plattform eingestellt. Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level-Playing-Field. Unser besonderer Dank gilt der BWB, die sich intensiv mit den von uns verorteten Verstößen befasst und für Abhilfe gesorgt hat“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer Rainer Will.
Nach der Abmahnung durch die BWB hat Temu neue Maßnahmen eingeführt, um solche irreführenden Praktiken in Zukunft besser zu verhindern. Dazu gehört die Gründung einer Task Force, die die meistverkauften Produkte auf der österreichischen Website überprüft. Außerdem wurde ein neuer Erkennungs- und Abhilfemechanismus geschaffen. Die BWB behält sich vor, bei weiteren Verstößen einzugreifen.
Beschwerde gegen Temu schon im August 2024 eingereicht
Der unabhängige Handelsverband hat bereits im August 2024 bei der BWB eine umfassende Beschwerde gegen Temu eingereicht. Dabei ging es um Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Folgende Probleme wurden festgestellt:
- Manipulative Geschäftspraktiken: Temu nutzte falsche Behauptungen, um vorzutäuschen, dass ein Produkt nur kurze Zeit oder als Sonderangebot erhältlich sei, obwohl das oft nicht stimmte.
- Vorgetäuschte Warenknappheit: Auf der Webseite wurde erwähnt, dass Produkte nur in begrenzter Stückzahl verfügbar sind, obwohl oft noch viele Artikel auf Lager waren.
- Irreführende Werbebilder und Produktbeschreibungen: Bilder oder Texte entsprachen nicht immer dem tatsächlichen Produkt.
Fall der Modemarke FUSSL zeigt, dass das Einschreiten wirkt
Der Erfolg des Handelsverbands zeigt sich auch am Fall der österreichischen Modemarke FUSSL. Diese hatte sich an den Verband gewandt, weil Temu die Marke unrechtmäßig auf seiner Webseite verwendete. Nachdem der Handelsverband Beweise an die BWB übermittelte, wurde der Verstoß sofort eingestellt.
Der Handelsverband kann nicht nur gegen Temu Erfolge feiern. Bereits 2019 sorgte er international für Aufsehen: Der größte US-Marktplatz Amazon musste weltweit 8 Geschäftsbedingungen anpassen, nachdem der Handelsverband die BWB auf Probleme hingewiesen hatte. Davon profitieren bis heute mehr als 4.000 österreichische Händler, die über Amazon verkaufen.
Rechnungshof-Bericht bestätigt hohes Steuerausfallrisiko im Online-Handel
Ein neuer Bericht des Rechnungshofs bestätigt eine langjährige Forderung des Handelsverbands: Die Umsätze aus dem EU-weiten One-Stop-Shop-System (OSS) für grenzüberschreitenden Online-Handel werden kaum kontrolliert. Dadurch entgehen dem österreichischen Staat jährlich Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
„Der auf den ersten Blick günstige Einkauf auf Fernost-Plattformen hat einen hohen Preis: Kaufkraft fließt ins Ausland, lokale Arbeitsplätze geraten unter Druck und wichtige Steuereinnahmen gehen verloren“, so Handelssprecher Rainer Will.
Wichtige weitere Schritte für fairen Wettbewerb
Die von der österreichischen Bundesregierung angekündigten strengeren Zollkontrollen und eine geplante nationale Paketabgabe sind wichtige Maßnahmen, sofern sie richtig umgesetzt werden und nicht zulasten heimischer Zustelldienste wie der Österreichischen Post gehen. Ebenso relevant sind die geplante EU-weite Gebühr von 3 Euro Zoll auf Waren aus Drittstaaten unter 150 Euro Wert ab Juli 2026 sowie eine zusätzliche EU-weite Bearbeitungsgebühr ab November 2026.
Dennoch sind weitere entschlossene Schritte auf allen Ebenen nötig, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Besonders die Umsetzungsprobleme bei Kontrollen müssen endlich gelöst werden. Der Handelsverband hat dazu den „E-Commerce Aktionsplan 2026“ mit sechs konkreten Vorschlägen veröffentlicht. Mehr dazu HIER.
Mehrere Verfahren gegen Temu und Shein auf EU-Ebene
Auf europäischer Ebene laufen mehrere Verfahren gegen Plattformen wie Temu und Shein im Rahmen des Digital Services Act (DSA). „Auf EU-Ebene ist rasches Handeln der Behörden wichtig. Es kann nicht sein, dass heimische Händler streng alle Regeln einhalten müssen, während Ramsch-Plattformen aus Fernost faktisch ohne Konsequenzen bleiben“, betont Rainer Will.
Ein Beispiel, dass schnelles Vorgehen Wirkung zeigt, ist Polen: Dort hat die Wettbewerbsbehörde eine Geldstrafe von 5,9 Millionen Złoty gegen Temu verhängt, weil gesetzliche Vorgaben zu Preisnachweisen nicht eingehalten wurden.
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