Reformpartnerschaft: Bund, Länder und Kommunen beschließen AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung
Die Bundesregierung stellt zusammen mit dem Land Tirol, das momentan den Vorsitz der Landeshauptleute hat, neue Regeln für die digitale Verwaltung vor. Diese Änderungen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sollen Behörden erlauben, digitale Technologien sicher und rechtlich einwandfrei zu nutzen. Ziel ist eine Verwaltung, die für Bürger einfacher, schneller und für alle gut erreichbar ist.
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll erklärt: „Mit den geplanten Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Behörden digitale Technologien stärker und sinnvoll einsetzen können. Wer weniger Formulare ausfüllen muss, Anträge rund um die Uhr stellen kann und Leistungen automatisch bekommt, die ihm zustehen, der erlebt, dass Verwaltung auch anders geht. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, der so funktioniert, wie die Menschen heute leben.“ Das bedeutet, dass viele Behördengänge künftig einfacher und schneller online erledigt werden können, ohne viel Papierkram.
Staatssekretär Jörg Leichtfried sagt: „Wer Vertrauen in staatliche Institutionen stärken will, muss dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden keine Zumutung ist. Diese AVG-Novelle ist ein klares Signal: Wir nehmen die Anliegen der Menschen ernst und vereinfachen Behördenwege. Ein funktionierender, effizienter öffentlicher Sektor ist das Fundament eines gerechten Gemeinwesens. Effizienz ist Bürgerservice.“ Das zeigt, wie wichtig es ist, dass Verwaltung für alle verständlich und unkompliziert bleibt.
Staatssekretär Sepp Schellhorn ergänzt: „Viele Menschen haben das Gefühl, dass unser Staat oft komplizierter funktioniert, als er eigentlich müsste. Genau deshalb arbeiten Bund, Länder und Gemeinden in der Reformpartnerschaft daran, Zuständigkeiten zu klären, Doppelstrukturen abzubauen und Verwaltung einfacher und digitaler zu machen. Jetzt ist der Moment, in dem es einen Mutausbruch braucht, um strukturell schlanker, schlauer und schneller zu werden.“ Damit soll die Verwaltung insgesamt moderner und bürgerfreundlicher werden.
Auch Jakob Wolf, Verhandlungsvertreter des Landes Tirol, betont, dass die AVG-Novelle ein wichtiger Schritt ist: „Gerade aus Sicht der Länder und Gemeinden ist diese Novelle ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, praxistauglichen Verwaltung. Unser Anspruch muss sein, Behördenwege so einfach, verständlich und effizient wie möglich zu gestalten. Die AVG-Novelle schafft dafür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und sorgt gleichzeitig dafür, dass digitale Lösungen bürgernah, barrierefrei und rechtssicher eingesetzt werden können.“ Das heißt, die digitale Verwaltung soll für alle funktionieren – auch für Menschen mit Einschränkungen.
Die vier wichtigsten Neuerungen
1. Chatbots und digitale Hilfen
Künftig dürfen Behörden Chatbots einsetzen, die Bürger beim Ausfüllen von Formularen unterstützen oder digitale Anleitungen geben. Solche Chatbots können Anfragen jederzeit entgegennehmen und sogar Anträge direkt an die zuständige Behörde weiterleiten. Bisher liefern kommunale Chatbots meist nur Informationen, in Zukunft wird das viel praktischer.
2. No-Stop-Verfahren
Das bedeutet, dass manche Verwaltungsverfahren automatisch starten und ablaufen, ohne dass man selbst einen Antrag stellen muss. Das spart Zeit und Aufwand. In Österreich gibt es so etwas schon, zum Beispiel bei der Familienbeihilfe oder der Arbeitnehmerveranlagung. Nun wird das gesetzlich festgeschrieben.
3. Vollautomatisierte Entscheidungen
Bisher musste jede Entscheidung von einem Menschen genehmigt werden. Die neue Regel erlaubt, dass einfache und standardisierte Fälle komplett automatisch entschieden werden. Das verkürzt Wartezeiten und entlastet die Verwaltung, sodass sie sich mehr um komplexe Anliegen kümmern kann.
4. Online-Banking statt Papier-Einzahlung
Früher bekam man bei Verwaltungsstrafen einen Erlagschein, den man am Bankautomat bezahlen musste. Da aber etwa 80 Prozent der Menschen Online-Banking nutzen, erlaubt die Novelle QR-Codes und andere digitale Zahlmethoden. Das macht das Bezahlen leichter und schneller.
Barrierefreiheit und das große Ziel
Diese Neuerungen sollen die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen, um Verfahren einfacher und schneller zu machen. Wichtig dabei ist Barrierefreiheit: Digitale Angebote sind rund um die Uhr nutzbar, egal wo man gerade ist. Durch einfache Bedienung, Sprachanleitungen und automatisierte Abläufe wird die Verwaltung für alle Menschen zugänglicher – auch für Menschen mit Sprachschwierigkeiten, geringen Kenntnissen oder körperlichen Einschränkungen.
Rückfragen
Bundeskanzleramt, Büro STS Alexander Pröll, LLM.
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Telefon: +43 677 62047348
E-Mail: antonia.pettauer@bka.gv.at
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