Falscher Eindruck eines Atomkraftwerksunfalls auf „heute.at“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Falscher Eindruck eines Atomkraftwerksunfalls auf „heute.at“

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Der Senat 3 des Presserats kritisiert den Teaser zum Artikel „Unglück in Atomreaktor – Radioaktive Wolke über Europa“ auf der Startseite von „heute.at“. Er sieht darin einen Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse. Dieser Punkt fordert eine sorgfältige und richtige Berichterstattung.

Im Artikel geht es tatsächlich um eine Übung für einen möglichen Atomunfall. Dort wird ein Erdbeben in Rumänien simuliert, das das AKW Cernavodă beschädigt. Dabei gelangt radioaktives Material in die Luft. Auf einer Landkarte werden Südosteuropa, Teile des Nahen Ostens und Nordafrikas gezeigt. Eine „radioaktive Wolke“ und eine Farbskala erklären, wie stark die Strahlenbelastung sein könnte. Viele Einsatzkräfte, darunter auch aus Österreich, nehmen an der Übung teil – zum Beispiel die „GeoSphere Austria“ mit Wetterdaten und das „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und Klimaschutz“.

Auf der Startseite von „heute.at“ stand der Artikel mit der Überschrift „Unglück in Atomreaktor – Radioaktive Wolke über Europa“ und darüber der Text „Furcht vor nuklearem Super-GAU“. Auch die Landkarte mit der radioaktiven Wolke war dort zu sehen.

Eine Leserin bemängelte, dass die Überschrift bei vielen den Eindruck erweckt, das Atomunglück sei wirklich passiert. Erst beim Lesen des Artikels erfährt man, dass es nur eine Übung war.

Der stellvertretende Chefredakteur von „heute.at“ meinte, die Überschrift sei nicht falsch. Die rote Überzeile zeige, dass es sich nicht um einen echten Unfall handle: „Furcht vor dem nuklearen Super-GAU“ sei bewusst anders als „Nuklearer SUPER-GAU IST DA“. Die wichtigste Information, nämlich dass es eine Übung ist, steht im Vorspann des Artikels. Dieser wird aber auf der Startseite aus Platzgründen nicht gezeigt. Andere Online-Medien verfahren ähnlich. Ein Teaser dürfe neugierig machen und zum Weiterlesen anregen.

Grundsätzlich erlaubt der Presserat bei Überschriften Kürzungen und Vereinfachungen. Wichtig ist aber, dass im Artikel selbst darüber richtig informiert wird. Eine Überschrift darf nicht falsch sein. Der Senat sieht den Teaser als eigene Veröffentlichung. Hier entsteht der falsche Eindruck, es habe wirklich ein Atom-Unglück gegeben.

Das Argument von „heute.at“, dass in der Überzeile klar werde, dass es nur um die „Furcht vor einem nuklearen Supergau“ geht, hält der Senat für nicht überzeugend. Die Überschrift „Unglück in Atomreaktor – radioaktive Wolke über Europa“ wirkt viel stärker und lässt den Hinweis in der Überzeile zurücktreten. Die Landkarte mit der radioaktiven Wolke verstärkt den Eindruck eines echten Unfalls. Viele Leser denken deshalb, ein schweres Unglück habe tatsächlich stattgefunden.

Deshalb bewertet der Senat den Teaser auf der Startseite von „heute.at“ als irreführend. Der Fokus liegt hier offenbar darauf, durch eine spannende Schlagzeile Klicks zu erzeugen („Clickbaiting“). So werden Leser zum Anklicken des Artikels verleitet.

Der Senat sieht darin einen Verstoß gegen die Pflicht zur korrekten und sorgfältigen Nachrichtendarstellung (Punkt 2.1 des Ehrenkodex).

Insgesamt stellt der Senat einen Verstoß gegen Punkt 2 des Ehrenkodex (Genauigkeit) fest und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig im Medium zu veröffentlichen oder zu veröffentlichen bekanntzugeben.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINER LESERIN

Der Presserat ist ein unabhängiger Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt. Die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs sind Mitglieder. Die Ausschüsse (Senate) des Presserats arbeiten unabhängig und ohne Weisung.

In diesem Fall hat Senat 3 des Presserats auf eine Meldung einer Leserin hin ein Verfahren gestartet (sogenanntes selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). Dabei beurteilt der Senat, ob die Veröffentlichung den ethischen Grundsätzen der Medien entspricht.
Die Medieninhaberin von „heute.at“ hat die Möglichkeit genutzt, sich zum Verfahren zu äußern.

Zusätzlich ist es üblich, dass solche Verfahren dazu beitragen sollen, die Qualität des Journalismus zu verbessern und Fehlinformationen zu vermeiden. Presseorgane werden ermuntert, aus den Entscheidungen zu lernen und ihre Medienarbeit entsprechend anzupassen.

Rückfragen

Österreichischer Presserat, Sprecherin des Senats 3
Christa Zöchling
Telefon: +43 - 1 - 23 699 84 - 11
E-Mail: info@presserat.at

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