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Stabilitätspakt passiert Bundesrat

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Bund, Länder und Gemeinden wollen gemeinsam dafür sorgen, dass die Staatsausgaben besser geplant werden, um zu hohe Schulden zu vermeiden. Ziel ist es, die Schulden langfristig zu verringern. Dafür haben sie sich im Herbst 2025 auf einen gemeinsamen Plan für die nächsten Jahre geeinigt. Heute wurde der Österreichische Stabilitätspakt 2025 vom Bundesrat verabschiedet, womit eine wichtige parlamentarische Hürde genommen wurde.

Die Koalition sprach von einer „ausgewogenen und erfolgreichen Budgetkonsolidierung“. Die FPÖ kritisierte dagegen scharf den Kurs der Regierung. Die Grünen wiesen darauf hin, dass die finanzielle Situation der Gemeinden sich durch den Stabilitätspakt nicht verbessert. Alle Parteien und auch Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl waren sich einig, dass auf Gemeindeebene dringend gehandelt werden müsse.

Außerdem stimmte der Bundesrat einer Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes zu. Dieses Gesetz passt die Zollregeln für die Einfuhr von Kulturgütern, die nicht aus der EU stammen, an die neuen EU-Vorgaben an. Ziel ist es, den Schutz von internationalem Kulturerbe gegen illegalen Handel zu verbessern.

Debatte im Bundesrat zur Haushaltskonsolidierung und Situation der Gemeinden

FPÖ-Bundesrat Günter Pröller aus Oberösterreich sprach von einem „unglaublichen Defizit“ und dem „höchsten Schuldenberg in der Geschichte der Republik,“ der durch die ehemalige ÖVP-Grünen-Regierung entstanden sei. Er wies darauf hin, dass 430.000 Menschen arbeitslos sind und monatlich fast 20 Unternehmen schließen müssen. Trotzdem gebe die Regierung mehr Geld aus, als sie einnimmt, und die angebliche wirtschaftliche Erholung sei laut Pröller nur eine Behauptung von „von ihr finanzierte Experten“. Die Erlaubnis für Gemeinden, mehr Schulden zu machen, würde ihre Probleme nur verschieben. Stattdessen sollte bei einem „aufgeblähten Regierungsapparat“ gespart und die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu verteilt werden.

Dominik Reisinger von der SPÖ sagte, es werde eine „ausgewogene und erfolgreiche Budgetkonsolidierung“ umgesetzt. Die Vorgängerregierung habe einen „milliardenschweren Rucksack“ hinterlassen, der nun abgebaut werde. Er lobte neue Sanktionsmöglichkeiten und mehr Transparenz. Gleichzeitig mahnte er an, die „prekäre Situation der Gemeinden und Städte,“ die „chronisch unterfinanziert“ sind, endlich zu verbessern, um „Einschnitte in der Lebensqualität“ zu vermeiden. Sein Kollege Manfred Mertel fügte hinzu, dass trotz Sparmaßnahmen der Wohlfahrtsstaat und insbesondere Bildung, Gesundheit und Infrastruktur geschützt werden müssen.

Die Grüne Claudia Hauschildt-Buschberger hob ebenfalls hervor, dass Gemeinden immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, aber weniger Geld zur Verfügung haben. Sie sprach von „stetig steigenden Ausgaben,“ vor allem durch Pflichtausgaben, die ein „strukturelles Problem“ darstellen. Als Lösung schlug sie vor, Gemeinden von Beiträgen für Krankenhäuser zu befreien, damit sie handlungsfähig bleiben. Außerdem müsse man bei der Grundsteuer, die schon lange nicht angepasst sei, „etwas ändern“. Sparen an wichtigen Zukunftsinvestitionen wie dem Klimaschutz sei tabu. Stattdessen solle man sich auf die „Superreichen“ konzentrieren.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl erklärte, dass nach dem Doppelbudget 2026/2027 der Stabilitätspakt der „nächste große Meilenstein“ für die Haushaltskonsolidierung sei. Der Verteilungsschlüssel wurde zugunsten der Länder und Gemeinden angepasst, da dort besonders hohe Ausgabensteigerungen vorliegen. Wichtige Transparenzregeln sorgen nun dafür, dass die Bundesländer monatlich ihre Haushaltszahlen melden müssen. Auch sie sieht die Notwendigkeit, Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zu verteilen und entsprechend zu finanzieren. Eine gemeinsame Aufgabenbearbeitung mehrerer Gemeinden könne außerdem Verbesserungen bringen.

ÖVP-Bundesrat Harald Himmer aus Wien sagte, es sei „wenig verwunderlich“, dass die Koalition den Stabilitätspakt unterstützt und die Opposition ihn kritisiert. Die Forderung nach Einsparungen sei „einfach auszusprechen“ und „populistisch“. Die Regierung habe jedoch mehr Verantwortung und müsse Milliarden einsparen, auch wenn dafür „unpopuläre Einschnitte“ nötig seien.

Was ist der Österreichische Stabilitätspakt 2025?

Der Stabilitätspakt legt fest, wie viel die verschiedenen Gebietskörperschaften – der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden – sich verschulden dürfen. Das basiert auf den neuen EU-Fiskalregeln. In der ersten Phase sollen die Defizite bis 2029 deutlich sinken. Das Defizit nach Maastricht-Kriterien soll von 4,2 % auf 2,8 % verringert werden. Dabei soll der Bund (inklusive Sozialversicherungen) sein Minus von 3,07 % auf 2,13 % zurückfahren. Für die Länder gelten Verschuldungsgrenzen von 1,13 % im Jahr 2026 und 0,67 % im Jahr 2029. 20 % davon müssen die Länder den Gemeinden weitergeben. Ab 2030 richten sich die Ziele nach den EU-Vorgaben: 76 % der erlaubten Verschuldung entfallen auf den Bund, 24 % auf Länder und Gemeinden zusammen. Werden die Regeln nicht eingehalten und die EU verhängt deshalb Sanktionen, müssen diese nach dem Verursacherprinzip von den jeweiligen Gebietskörperschaften getragen werden.

Es gibt auch umfassende Berichtspflichten, und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden soll über Koordinationskomitees erfolgen. Der Stabilitätspakt 2025 tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2024 in Kraft und ersetzt den Stabilitätspakt von 2012.

Maßnahmen gegen illegalen Kulturgüterhandel

Die EU stellt fest, dass der Schmuggel und Diebstahl von Kulturgütern in großem Stil stattfindet und teilweise Terrorismus finanziert. 2019 hat die EU eine Verordnung erlassen, die den Zoll bei Kulturgütern aus Nicht-EU-Staaten strenger reguliert. Ein wichtiges Ziel ist, die Herkunft der Objekte besser nachverfolgen zu können. Seit 2025 gibt es dafür ein zentrales elektronisches Einfuhrsystem der EU. Das neue Gesetz passt daher die österreichischen Zollregeln an, klärt Zuständigkeiten und legt Strafzahlungen bei Verstößen fest. Das Bundesdenkmalamt wird für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zuständig sein. Für Archivalien im Sinne des § 25 Denkmalschutzgesetz ist das Österreichische Staatsarchiv verantwortlich.

Hinweis: Sitzungen des Nationalrats und Bundesrats können live im Internet verfolgt werden. Die Videos stehen anschließend in der Mediathek des Parlaments als Video-on-Demand zur Verfügung.


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