EQS-HV: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Steyr Motors AG
Wichtige Information von Steyr Motors AG: Einladung zur Hauptversammlung 2026
Die Steyr Motors AG lädt ihre Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Freitag, den 10. April 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) im Museum Arbeitswelt in Steyr (Gaswerkgasse 1, 4400 Steyr) stattfindet.
Tagesordnung der Hauptversammlung
- Präsentation des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts für das Jahr 2025 sowie Vorschlag zur Gewinnverwendung und Bericht des Aufsichtsrats.
- Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns per 31.12.2025.
- Entlastung des Alleinvorstands für das Jahr 2025.
- Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für 2025.
- Festlegung der Vergütung für den Aufsichtsrat.
- Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2026.
- Wahlen zum Aufsichtsrat.
- Beschluss zur Abspaltung des Betriebs der Steyr Motors AG auf die Steyr Motors Operations GmbH zum 31.12.2025, inklusive Genehmigung des Spaltungsvertrags.
Die Hauptversammlung behandelt also wichtige Entscheidungen, darunter auch eine bedeutende Umstrukturierung durch Abspaltung. Aktionäre haben hier die Möglichkeit, über wesentliche Veränderungen und die Geschäftsführung mitzubestimmen.
Wichtige Unterlagen und Informationen
Ab dem 10. März 2026 stehen alle relevanten Unterlagen wie Jahresabschluss, Berichte, Wahlkandidaten, Vollmachtsformulare und der Entwurf des Spaltungsvertrags auf der Webseite der Steyr Motors AG zur Verfügung:
https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung
Bei Problemen beim Herunterladen können Sie sich jederzeit an die Gesellschaft wenden.
Teilnahmevoraussetzungen und Nachweisstichtag
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen Aktionäre am 31. März 2026, 24:00 Uhr (MESZ) im Aktienregister eingetragen sein (Nachweisstichtag). Nur wer zu diesem Zeitpunkt Aktionär ist und dies nachweisen kann, darf teilnehmen und abstimmen.
Für die Nachweise bei depotverwahrten Aktien genügt eine sogenannte Depotbestätigung (§ 10a AktG), die der Gesellschaft spätestens bis zum 7. April 2026 vorliegen muss. Der Nachweis kann per Fax, Post, E-Mail oder SWIFT übermittelt werden. Die Aktionäre sollten sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen, um die Bestätigung rechtzeitig zu erhalten.
Wichtig: Der Nachweisstichtag beeinflusst nicht die Veräußerbarkeit der Aktien oder die Dividendenausschüttung.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können sich von einer anderen Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vor oder spätestens am 7. April 2026, 16:00 Uhr (MESZ), übermittelt werden. Details und Formulare finden Sie ebenfalls auf der Hauptversammlungs-Webseite.
Die Gesellschaft bietet einen besonderen Service an: Daniel Spindler von Oberhammer Rechtsanwälte GmbH steht als bevollmächtigter Stimmrechtsvertreter zur Verfügung und übernimmt die Stimmrechtsvertretung kostenlos für die Aktionäre. Die Aktionäre können ihm dabei genaue Weisungen zu ihren Stimmen geben, damit ihre Interessen vertreten werden. Kontaktmöglichkeiten und das Formular finden Sie online.
Rechte der Aktionäre
Aktionäre, die mindestens 5% des Grundkapitals besitzen und seit mindestens drei Monaten Aktionäre sind, können bis zum 20. März 2026 weitere Tagesordnungspunkte vorschlagen.
Während der Versammlung haben Aktionäre das Recht, Fragen zu stellen und Auskünfte zu erhalten, soweit dies für die Entscheidung zu einem Tagesordnungspunkt wichtig ist (§ 118 AktG). Auskünfte können auf der Versammlung mündlich oder vorab per E-Mail fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at gestellt werden.
Außerdem können sie zu jedem Tagesordnungspunkt eigene Anträge stellen.
Datenschutz
Die Steyr Motors AG verarbeitet persönliche Daten der Aktionäre entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), nur so weit wie nötig, um deren Rechte z. B. auf Teilnahme und Stimmrecht auszuüben. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Aktionäre haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Die Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
Steyr Motors AGIm Stadtgut B1, 4407 Steyr-Gleink, Österreich
E-Mail: datenschutz@steyr-motors.com
Weitere Infos: Datenschutzbestimmungen
Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einladung beträgt das Grundkapital der Steyr Motors AG 5.200.000 Euro und ist in 5.200.000 Stückaktien aufgeteilt, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an den Vorstand oder nutzen Sie die angegebenen Kontaktadressen.
Die Einladung zur Hauptversammlung wurde am 10. März 2026 veröffentlicht.
Kontakt Steyr Motors AG
Im Stadtgut B1, 4407 Steyr, Österreich
Telefon: +43 7252 2220
E-Mail: office@steyr-motors.com
Internet: https://www.steyr-motors.com/de/
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