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EQS-AGM: Steyr Motors AG Einladung zur Hauptversammlung

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Steyr Motors AG – Einladung zur Hauptversammlung 2026

Die Steyr Motors AG lädt alle Aktionäre zur diesjährigen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Freitag, den 10. April 2026, um 10:00 Uhr (CEST) im Museum Arbeitswelt, Gaswerkgasse 1, 4400 Steyr.

Die Hauptversammlung ist eine wichtige Gelegenheit, bei der die Aktionäre über wichtige Themen des Unternehmens abstimmen können. Hier eine einfache Übersicht der wichtigsten Tagesordnungspunkte:

  • 1. Jahresabschluss und Berichte: Vorstellung der Zahlen und Berichte für das Jahr 2025.
  • 2. Gewinnverwendung: Entscheidung über die Ausschüttung von Gewinnen an die Aktionäre.
  • 3. Entlastung des Managements: Zustimmung zur Arbeit des Vorstandes im Jahr 2025.
  • 4. Entlastung des Aufsichtsrats: Zustimmung zur Arbeit des Aufsichtsrats im Jahr 2025.
  • 5. Vergütung Aufsichtsrat: Festlegung der Bezahlung der Aufsichtsratsmitglieder.
  • 6. Wahl der Prüfer: Auswahl der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2026.
  • 7. Wahl Aufsichtsrat: Neuwahlen für den Aufsichtsrat.
  • 8. Unternehmensumstrukturierung: Beschluss über die Abspaltung von Teilen des Unternehmens in die Steyr Motors Operations GmbH.

Wichtige Informationen zur Teilnahme:

  • Die Teilnahme und Stimmrechte hängen davon ab, wer am 31. März 2026, 23:59 Uhr (CEST) Aktionär ist (Stichtag).
  • Aktionäre müssen der Gesellschaft ihre Aktienbesitz am Stichtag mit einem sogenannten Depotnachweis nachweisen. Dieser muss bis spätestens zum 7. April 2026 bei der Gesellschaft eingehen.
  • Der Nachweis kann per Fax, Post, E-Mail oder über SWIFT erfolgen. Die Kontaktdaten sowie Details zum Verfahren sind auf der offiziellen Webseite
    https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung verfügbar.
  • Der Nachweis enthält wichtige Informationen wie Name des Aktionärs, Anzahl der Aktien, ISIN-Nummer (AT0000A3FW25) und weitere Daten.

Vertretung durch Bevollmächtigte:

  • Aktionäre können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und kann auch während der Hauptversammlung vorgelegt werden.
  • Es gibt ein spezielles Angebot: Herr Daniel Spindler kann als bevollmächtigter Vertreter für Aktionäre tätig werden. Seine Kosten trägt die Gesellschaft.
  • Vollmachtformulare und weitere Infos finden Sie ebenfalls auf der Veranstaltungsseite der Gesellschaft.

Rechte der Aktionäre:

  • Aktionäre, die mindestens 5 % des Kapitals besitzen, können bis zum 20. März 2026 weitere Themen für die Tagesordnung vorschlagen.
  • Aktionäre haben das Recht, bei der Versammlung Fragen zu stellen und Anträge zu stellen.
  • Für längere oder komplexe Fragen können diese auch vorab per E-Mail an fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at eingereicht werden.

Datenschutz:

Steyr Motors AG verarbeitet persönliche Daten der Aktionäre nur, um deren Rechte in der Hauptversammlung zu gewährleisten. Dies geschieht unter Einhaltung der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen und Kontakt zum Datenschutzbeauftragten:

Aktienkapital und Stimmrechte:

Zum Zeitpunkt der Einladung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.200.000 Euro, aufgeteilt in 5.200.000 Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gibt eine Stimme. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien.

Für weitere Details zum Ablauf und zur Einreichung von Nachweisen oder Vollmachten besuchen Sie bitte die Webseite: https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung

Sie können bei Fragen auch den Kontakt der Gesellschaft nutzen:

Die Hauptversammlung ist wichtig, da hier die Aktionäre mitbestimmen, wie es im Unternehmen weitergeht und wichtige Entscheidungen getroffen werden. Nutzen Sie also Ihr Stimmrecht!

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