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Menschenrechtsausschuss berät Oppositionsanliegen

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Heute fand im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats eine Diskussion über verschiedene Vorschläge der Opposition statt. So wurde ein Antrag der FPÖ zum besseren Schutz von Einsatzkräften sowie weitere Anliegen der Grünen, etwa ihr Gesetzesvorschlag zur Wiedereinführung von Beschwerden gegen falsches Verhalten der Polizei vor Verwaltungsgerichten, vertagt. Das bedeutet, diese Themen werden später weiter behandelt.

Mehr Schutz für Einsatzkräfte

Die FPÖ möchte den Schutz für Polizei, Rettungskräfte und Feuerwehr verbessern (703/A(E)). Elisabeth Heiß von der FPÖ sagte, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte „besorgniserregend zugenommen“ habe. Deshalb fordert sie mehr Geld, um diese besser auszustatten. Sie meint, die bisherigen Gesetze und Schutzmaßnahmen reichen nicht aus, um die Einsatzkräfte wirklich zu schützen. In dem Antrag wird auch die erhöhte Kriminalität auf eine „unkontrollierte Masseneinwanderung“ zurückgeführt – eine Aussage, die Grünen-Politikerin Agnes Sirkka Prammer als „rassistisch“ kritisierte. Auch der Vorwurf der FPÖ, die Regierung würde sich dem „Diktat“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unterwerfen, sorgte für Kritik. Im FPÖ-Antrag steht, der EGMR würde zur „Schutzmacht für ausländische Straftäter mutieren“. Johann Weber von der ÖVP argumentierte, dass im Innenministerium bereits viele Sicherheitsmaßnahmen geplant und überprüft werden. Der Antrag wurde deshalb nicht weiterverfolgt.

Neue Regeln für den Export von Waffen

Die Grünen fordern einen grundlegenden Wandel bei den Regeln für den Export von Kriegsmaterial (736/A(E)). Statt nur zu prüfen, ob ein Export nicht gegen Österreichs außenpolitische Interessen spricht, soll künftig aktiv sichergestellt werden, dass Rüstungsexporte diese Interessen stärken. Antragstellerin Agnes Sirkka Prammer betonte, dass bei geplanten Reformen Menschenrechte und Völkerrecht unbedingt beachtet werden müssen. Die ÖVP sieht die bestehenden Regeln als ausreichend und betont, dass jede Genehmigung streng geprüft wird. Auch die NEOS wollen erst die Meinungen aus der Begutachtung abwarten. Auch dieser Antrag wurde verschoben.

Schutz für minderjährige Flüchtlinge, die abtauchen

Ein weiterer Antrag der Grünen will klarstellen, dass der Staat bei abgängigen minderjährigen Flüchtlingen besonders verantwortlich ist (737/A(E)). Die Grünen sehen hier Lücken, da unbegleitete Kinder oft Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel zu werden. Sie schlagen vor, Suchaktionen, Gefährdungsanalysen und Berichte ans Parlament einzuführen. SPÖ-Vertreter Christian Oxonitsch verwies auf ein neues Gesetz, das gerade geprüft wird und das die Zuständigkeiten klar regeln soll. Auch die ÖVP sagte, dass im Innenministerium bereits Präventionsmaßnahmen laufen. Zum Beispiel plant die EU eine Regel, Kinder-Fingerabdrücke schon ab 6 Jahren statt wie bisher erst ab 14 Jahren zu speichern.

Beschwerden gegen Polizei wieder ermöglichen

Die Grünen wollen im Sicherheitspolizeigesetz eine Änderung erreichen, die es wieder erlaubt, gerichtliche Beschwerden gegen falsches Verhalten der Polizei einzureichen (738/A). Bislang wurde diese Möglichkeit durch ein Gericht verboten, und es gibt keine Nachfolgeregelung. Prammer kritisierte, dass die Regierung die Frist zur Reparatur dieser Beschwerdemöglichkeit verstreichen ließ. Die FPÖ lehnt dies ab und meint, es gebe schon genug Wege, um Fehlverhalten zu ahnden. Auch die ÖVP und SPÖ halten eine Doppelung der Verfahren für problematisch. Deshalb wurde auch dieser Gesetzesvorschlag erstmal vertagt.

Regeln für Kontakte zu den Taliban

Die Grünen fordern, alle Kontakt mit dem Taliban-Regime genau nach Menschenrechts- und Völkerrechtsstandards zu prüfen und keine diplomatische Anerkennung zu ermöglichen (759/A(E)). Hintergrund ist, dass Taliban-Vertreter in Wien waren, um Abschiebungen nach Afghanistan zu organisieren. Prammer nannte das eine „verfehlte Politik“ und warnte vor einer „Gefahr für die Menschen in Österreich“. Die ÖVP erklärte, die Gespräche seien rein administrative Angelegenheiten gewesen und Österreich halte Menschenrechte strikt ein – Rückführungen bei Straftaten sind aber notwendig. Auch dieser Antrag wurde nicht beschlossen.

Insgesamt wurden alle genannten Anträge vertagt, das heißt, sie werden zu einem späteren Zeitpunkt weiter behandelt. Die Debatten zeigen unterschiedliche politische Ansichten zu wichtigen Fragen des Menschenrechts- und Sicherheitsschutzes in Österreich.


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