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EQS-HV: Einladung zur Hauptversammlung der Steyr Motors AG

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Einladung zur Hauptversammlung der Steyr Motors AG

Die Steyr Motors AG lädt ihre Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet statt am Freitag, den 10. April 2026, um 10:00 Uhr MESZ im Museum Arbeitswelt, Gaswerkgasse 1, 4400 Steyr.

Tagesordnung

  1. Präsentation des Jahresabschlusses 2025, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats
  2. Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für 2025
  3. Entlastung des Alleinvorstands für das Geschäftsjahr 2025
  4. Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für 2025
  5. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
  6. Wahl des Abschlussprüfers für 2026
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat
  8. Beschluss über die Abspaltung des Betriebs auf die neue Steyr Motors Operations GmbH und Genehmigung des entsprechenden Vertrags

Hinweis: Die Abspaltung ist ein wichtiger Schritt, bei dem Teile des Unternehmens auf eine neue Gesellschaft übertragen werden, um die Geschäftsstruktur zu optimieren.

Wichtige Unterlagen und Informationen

Alle relevanten Dokumente zu den Tagesordnungspunkten, wie der Jahresabschluss, Lagebericht, Wahlvorschläge, Vollmachtsformulare und der Spaltungsvertrag, sind ab dem 10. März 2026 online verfügbar:

https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung

Diese Unterlagen werden auch am Hauptversammlungsort bereitliegen.

Teilnahme und Stimmrecht

Teilnahmeberechtigt sind nur Aktionäre, die am 31. März 2026, 24:00 Uhr MESZ Aktien besitzen (Nachweisstichtag). Der Besitz der Aktien an diesem Tag entscheidet über die Teilnahmerechte und das Stimmrecht.

Aktionäre mit Inhaberaktien, die bei einem Depot geführt werden, müssen ihre Aktienbesitz mit einer Depotbestätigung nachweisen. Diese Bestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung (07. April 2026) bei der Gesellschaft eingehen. Die Bestätigung kann per Fax, Post, E-Mail oder SWIFT gesendet werden – Details und Adressen finden Sie auf der Webseite der Gesellschaft.

Wichtig:

  • Die Depotbestätigung muss vom depotführenden Institut im Europäischen Wirtschaftsraum oder OECD-Mitgliedstaat stammen.
  • Die Aktionäre können ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterveräußern – die Anmeldung blockiert die Aktien nicht.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können sich von jemandem vertreten lassen, wenn sie selbst nicht teilnehmen können. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und kann vor oder während der Versammlung übermittelt werden. Die Frist für die Einreichung der Vollmacht ist der 07. April 2026, 16:00 Uhr MESZ.

Die Vollmacht kann per Fax, Post, E-Mail oder SWIFT eingereicht werden. Es gibt auch ein spezielles Formular, das auf der Webseite zur Verfügung steht und das wir empfehlen zu nutzen.

Stimmrechtsvertretung durch Daniel Spindler

Die Gesellschaft bietet an, dass Aktionäre ihr Stimmrecht durch den von ihr benannten Vertreter Daniel Spindler ausüben lassen können. Diese Dienstleistung ist für Aktionäre kostenfrei, ausgenommen mögliche Bank- oder Versandkosten.

Vollmachten an Herrn Spindler können ebenfalls über ein Formular auf der Webseite eingereicht werden. Er übt das Stimmrecht dabei nur nach ausdrücklichen Weisungen der Aktionäre aus.

Aktionärsrechte

  • Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung: Aktionäre mit mindestens 5 % der Aktien können bis zum 20. März 2026 weitere Tagesordnungspunkte beantragen.
  • Auskunftsrecht: Aktionäre können während der Versammlung Fragen stellen und Auskünfte verlangen, soweit dies zur Beurteilung der Tagesordnung nötig ist.
  • Beschlussanträge: Jeder Aktionär kann zu Tagesordnungspunkten Anträge stellen, wenn er teilnahmeberechtigt ist.

Datenschutz

Die Steyr Motors AG schützt die personenbezogenen Daten der Aktionäre nach den geltenden Datenschutzgesetzen wie der DSGVO. Daten werden nur so lange gespeichert, wie es gesetzlich erlaubt oder nötig ist.

Aktionäre haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:

https://www.steyr-motors.com/de/datenschutzbestimmungen

Grundkapital und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einladung beträgt das Kapital der Steyr Motors AG 5.200.000 Euro, eingeteilt in 5.200.000 Stückaktien. Jede Aktie gibt eine Stimme, somit gibt es insgesamt 5.200.000 Stimmen. Die Gesellschaft besitzt aktuell keine eigenen Aktien.

Kontakt und weiterführende Links

Steyr Motors AG
Im Stadtgut B1
4407 Steyr-Gleink, Österreich

Telefon: +43 7252 2220
E-Mail: office@steyr-motors.com
Web: https://www.steyr-motors.com/de/

Für alle weiteren Details und Formulare besuchen Sie bitte die Hauptversammlungsseite:

https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung

© Steyr Motors AG, März 2026

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