EVN zu Unterlassung von Preiserhöhungen verurteilt
Der Verbraucherschutzverein (VSV) konnte in einem wichtigen Prozess gegen die EVN einen ersten Erfolg erzielen. Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass bestimmte Klauseln, mit denen die EVN die Preise bei Stromverträgen für Verbraucher erhöhen wollte, nicht erlaubt sind. Dieses Urteil ist aber noch nicht endgültig.
Im Prozess ging es um spezielle Vertragsklauseln, mit denen die EVN die Preise bei Stromverträgen für Privatkunden angehoben hatte. Das Gericht erklärte diese Klauseln für unklar und verwirrend und stellte fest, dass die EVN damit gegen die gesetzlichen Informationsregeln verstößt. Das bedeutet, die EVN darf diese Klauseln in Zukunft nicht mehr verwenden oder als Begründung für Preiserhöhungen bei Kunden nennen.
VSV-Obfrau Daniela Holzinger sagt: „Das Urteil in der Unterlassungsklage bestätigt unsere Rechtsansicht klar. Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Fairness im Energiemarkt und stärkt die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich
“. Sie fügt hinzu: „Wir sehen darin insbesondere auch ein starkes positives Signal für unsere Abhilfeklage auf Schadenersatz. Betroffene sollten diese Chance nutzen und sich weiterhin anschließen.
“
Beitritt zur EVN-Abhilfeklage weiterhin möglich
Die Abhilfeklage des VSV betrifft dieselben Preis-Klauseln wie die Unterlassungsklage. Wenn die Abhilfeklage erfolgreich ist, verpflichtet das Gericht die EVN, den Verbrauchern, die sich der Klage angeschlossen haben, das Geld für die unrechtmäßigen Preiserhöhungen zurückzuzahlen. Das heißt, es geht hier um konkrete Rückzahlungen statt nur um ein Verbot der Klauseln.
Die Abhilfeklage wird aktuell noch geprüft und Kund:innen, die von den Preiserhöhungen betroffen sind, können sich bis zur Zulassung weiter anmelden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Hier kann man sich dafür anmelden: https://www.verbraucherschutzverein.eu/abhilfeklage-evn/
Zusätzliche Informationen: Die EVN ist ein großer Energielieferant in Österreich, der viele Haushalte mit Strom versorgt. Solche Gerichtsentscheidungen zeigen die Bedeutung von transparenten Vertragsbedingungen, damit Verbraucher genau wissen, wann und warum Preise steigen. Der VSV setzt sich schon lange dafür ein, dass Kunden bei unfairen Preisänderungen rechtlich geschützt sind.
Rückfragen
Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.eu
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu
KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Verbraucherschutzverein