„Bürgeranwalt“: Keine Kostenübernahme für Feuerwehreinsatz? | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

„Bürgeranwalt“: Keine Kostenübernahme für Feuerwehreinsatz?

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Peter Resetarits stellt in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 7. März 2026, um 17:55 Uhr auf ORF 2 und online auf ORF ON folgende Themen vor:

Kein Geld für den Feuerwehreinsatz?

Im Jahr 2018 gab es in Gainfarn, Niederösterreich, einen Unfall, bei dem Spritzmittel ausgelaufen ist. Die freiwillige Feuerwehr wurde gerufen und der Einsatz hat über 5.000 Euro gekostet. Die Feuerwehr versuchte, die Kosten dem Unfallverursacher in Rechnung zu stellen. Zuerst wollte die Versicherung nicht zahlen, später war der Verursacher insolvent und konnte nicht mehr zahlen. Daraufhin wandte sich die Feuerwehr an die Bezirkshauptmannschaft Baden, die den Einsatz beauftragt hatte, aber diese sagte, dass der Anspruch verjährt sei und dass eigentlich das Landwirtschaftsministerium zuständig ist. Dort lehnten sie aber auch eine Kostenübernahme ab. Deshalb haben sich jetzt Vertreter der Feuerwehr Gainfarn an die Volksanwaltschaft gewandt, um Hilfe zu bekommen. Die Kosten für solche Einsätze sind oft schwer durchzusetzen, obwohl Feuerwehren wichtige Arbeit für die Allgemeinheit leisten.

Eine diskriminierende Gesetzeslücke

Viele wichtige Dokumente können heute mit einer elektronischen Unterschrift auf dem Computer oder Handy sicher unterschrieben werden. Aber es gibt noch Verwaltungsbereiche, wo das nicht möglich ist. Zum Beispiel können Volksbegehren nur mit einer handschriftlichen Unterschrift beim Innenministerium eingereicht werden. Das stellt für Menschen, die wegen einer Behinderung nicht selbst unterschreiben können, ein großes Problem dar. Die Volksanwaltschaft bezeichnet diese Regelung als eine diskriminierende Gesetzeslücke. Diese Menschen haben dadurch Nachteile bei der politischen Mitbestimmung, was gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Das Thema zeigt, wie wichtig es ist, die Verwaltung barrierefrei und gerecht für alle zugänglich zu machen.

Immer Ärger mit der Postzustellung

Eine Frau aus Wien und ein Mann aus Salzburg berichten von großen Problemen mit der Postzustellung. Briefe und Einschreiben wurden bei ihnen mehrfach nicht zugestellt oder konnten bei der Post nicht gefunden werden. Das führte dazu, dass Fristen verpasst wurden. In einem Fall gab es sogar eine Androhung von Zwangsvollstreckung, weil wichtige Dokumente nicht rechtzeitig ankamen. Außerdem entstanden finanzielle Nachteile durch unbezahlte Rechnungen und zusätzliche Mahngebühren. Beide fühlen sich hilflos, weil keiner für ihre Beschwerden verantwortlich ist. Weder die Post noch die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) nehmen ihre Probleme richtig ernst. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig funktionierende Zustelldienste für das tägliche Leben und die Rechtssicherheit der Bürger sind.

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