Schockierende Wende: Grundversorgungsvereinbarung steht vor radikaler Reform durch neuen Asylpakt!
Bund und Länder arbeiten zusammen, um die Grundversorgung für Asylwerber zu verbessern. Bereits im Juni 2025 haben sie auf der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz eine Änderung der Grundversorgungsvereinbarung nach Art. 15a B-VG beschlossen. Das Ziel dieser neuen Vereinbarung ist es, die Anforderungen des europäischen Asylpakts umzusetzen – besonders die neue Aufnahme-Richtlinie – und dafür zu sorgen, dass in ganz Österreich die Umsetzung einheitlich erfolgt. Nach diesem Beschluss wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die einen Entwurf der Vereinbarung erstellt hat. Diesen Entwurf bekam im Dezember 2025 dann jede Landesflüchtlingsreferentin und jeder Landesflüchtlingsreferent aus den neun Bundesländern zur Prüfung.
Alle Bundesländer geben Rückmeldungen
Im Dezember 2025 haben alle neun Bundesländer ihre Meinungen und Änderungsvorschläge zum Entwurf geschickt. Das ist ein normaler Teil der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, damit alle gut eingebunden werden. Diese Rückmeldungen wurden gesammelt und in die aktuelle Version der Vereinbarung eingearbeitet. Die überarbeitete Fassung wurde den Ländern am Dienstag, den 3. März 2026, von der zuständigen Verbindungsstelle geschickt.
Leistungen können gekürzt werden, wenn nicht mitgearbeitet wird
Innenminister Gerhard Karner erklärte dazu: „Die Verschärfung bei der Grundversorgung für Asylwerber ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Asylpakts. Wir wollen mit einer harten und gerechten Asylpolitik die Bevölkerung weiter entlasten.“ Er bedankte sich auch bei den Landesräten Christian Dörfel und Hannes Amesbauer für die gute Zusammenarbeit.
Ein wichtiger Punkt der neuen Regelung ist, dass bei fehlender Mitwirkung, Verstößen gegen die Hausordnung oder wenn verpflichtende Integrationsangebote nicht wahrgenommen werden, Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden können. Es gibt nun auch unterschiedliche Regelungen für spezielle Fälle, wie zum Beispiel für Personen, die unter die Dublin-Verordnung fallen oder deren Asylantrag endgültig abgelehnt wurde.
Grundversorgung zukünftig nur bei Arbeitswilligkeit
Wie schon bei der Sozialhilfe, wird es auch bei der Grundversorgung künftig wichtig sein, dass Betroffene bereit sind zu arbeiten. Nur dann erhalten sie weiterhin Leistungen. Eine weitere Neuerung sind nationale Berichtspflichten an die Europäische Kommission, die für mehr Transparenz sorgen sollen. Außerdem haben Bund und Länder festgelegt, gemeinsam und abgestimmt in Krisensituationen zu handeln, um schnell und effektiv reagieren zu können.
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