Schock für Konsumenten: ÖGB fordert drastische Erhöhung der Ausgleichstaxe! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Schock für Konsumenten: ÖGB fordert drastische Erhöhung der Ausgleichstaxe!

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Menschen mit Behinderungen verdienen oft weniger Geld, sind häufiger ohne Arbeit und haben häufiger finanzielle Probleme. Deshalb ist es sehr wichtig, dass beim Ausgleichstaxfonds keine Kürzungen gemacht werden.
„Menschen mit Behinderungen verdienen im Schnitt weniger, sind häufiger arbeitslos und stärker von Armut betroffen. Gerade deshalb darf es beim Ausgleichstaxfonds keine Kürzungen geben“, sagt Patrick Berger, der Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, nach der heutigen Pressekonferenz zum Ausgleichstaxfonds.

Der Ausgleichstaxfonds hilft Menschen mit Behinderungen, leichter eine Arbeit zu finden. Dieses Geld kommt von Unternehmen, die nicht die gesetzliche Pflicht erfüllen, eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Behinderungen einzustellen. Diese Unternehmen zahlen dann eine Ausgleichstaxe in den Fonds.

Weil aber mehr Geld gebraucht wird, als durch die Ausgleichstaxe eingenommen wird, gibt die Regierung zusätzliches Geld dazu. Diese Unterstützung ist jedoch nur bis zum Jahr 2026 sicher. Darum unterstützt Patrick Berger auch die Forderung des Österreichischen Behindertenrats:
„Wir unterstützen die Forderung des Österreichischen Behindertenrats nach einer langfristigen und nachhaltigen Absicherung des Fonds.“

76,11 Prozent der Unternehmen erfüllen die Pflicht nicht

In Österreich gibt es insgesamt 22.434 Unternehmen, die verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Aber 76,11 Prozent dieser Unternehmen schaffen es nicht, die vorgeschriebene Anzahl einzustellen. Patrick Berger erklärt:
„Die Zahlen zeigen klar: die meisten Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichstaxe, als Menschen mit Behinderungen einzustellen.“ Das bedeutet, viele Firmen wählen die einfachere Lösung und zahlen lieber Geld, als den Arbeitsplatz anzubieten.

Die Ausgleichstaxe soll deutlich steigen

Momentan ist die Ausgleichstaxe nur etwa ein Achtel bis ein Zehntel von dem, was es wirklich kostet, eine Person mit Behinderung anzustellen.
„So gibt es für Unternehmen kaum einen finanziellen Anreiz, ihrer Beschäftigungspflicht nachzukommen. Wenn wir die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ernsthaft bekämpfen wollen, dann muss die Ausgleichstaxe auf ein betriebswirtschaftlich relevantes Niveau angehoben werden“, fordert Berger. Das heißt, die Ausgleichstaxe muss so hoch werden, dass es für Firmen wirklich sinnvoll ist, Menschen mit Behinderungen einzustellen.

Unternehmen haben eine gesellschaftliche Verantwortung

Neben den Gesetzen sieht der ÖGB auch eine moralische Pflicht für Unternehmen. Berger erklärt:
„Unternehmen können aktiv zur Chancengleichheit beitragen. Wer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schafft, stärkt nicht nur die Betroffenen, sondern trägt auch zu mehr Chancengleichheit und sozialer Inklusion bei.“ Das bedeutet, wenn Firmen Menschen mit Behinderung einstellen, helfen sie nicht nur diesen Personen, sondern machen die Gesellschaft insgesamt fairer und offener für alle.

Rückfragen

Mag. Toumaj Faragheh
ÖGB-Kommunikation
Tel.: +43 664 614 518 0
toumaj.faragheh@oegb.at
www.oegb.at

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