Wien übernimmt jetzt die totale Kontrolle: Das Ende des wilden Parkens naht!
Der Bund und das Land Wien haben die Zuständigkeiten für die Parkraumüberwachung neu geregelt. Bisher waren die Aufgaben zwischen der Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) und der Stadt Wien mit ihrer zuständigen Magistratsabteilung für Parkraumüberwachung (MA 67) aufgeteilt. Diese Regelung basiert auf einer Vereinbarung nach § 15a B-VG aus dem Jahr 2012. Jetzt übernimmt die MA 67 allein die Verantwortung für die Parkraumüberwachung.
Mit dieser Umstrukturierung wird die Polizei in Wien entlastet, da sie bisher auch administrative und organisatorische Aufgaben bei der Parkraumüberwachung erledigen musste. Für die Polizeibeamten entfallen daher die Kontrollen des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden weiterhin von der MA 67 kontrolliert, die Polizei unterstützt jedoch nachts bei Bedarf.
Die MA 67 ist auch weiterhin für die Überwachung des ruhenden Verkehrs nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig. Sie kann wie die Polizei Verstöße ahnden, zum Beispiel das Halten in zweiter Spur, am Gehsteig oder in Kreuzungsbereichen. Diese Kontrollen sorgen dafür, dass der Verkehr flüssig bleibt und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. So übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 67 wichtige Aufgaben, die bisher von der Polizei erledigt wurden.
Ein großer Vorteil der Neuregelung ist, dass alle Zuständigkeiten rund um den ruhenden Verkehr nun bei der MA 67 gebündelt sind. Dazu gehören weiterhin die Kontrolle der Gebühren in der Kurzparkzone sowie die Kontrolle der §57a-Plakette, auch bekannt als das „Pickerl“. Außerdem ist die MA 67 verantwortlich für das Anordnen von Abschleppungen bei verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen und überwacht falsch abgestellte E-Scooter.
Mehr Effizienz und mehr Sicherheit
Die Wiener Polizei kann sich dadurch auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren und wird von bürokratischen Tätigkeiten entlastet, was letztlich mehr Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung bedeutet.
Innenminister Gerhard Karner sagt dazu: „Ich halte es für sinnvoll, die Parkraumüberwachung in die Zuständigkeit der Stadt Wien zu übergeben. Denn dadurch stehen mehr Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen und somit für polizeiliche Kernaufgaben zur Verfügung.“
Für die Stadt Wien bedeutet die Übertragung der Zuständigkeiten eine Vereinfachung der Verwaltung. Das führt zu schnelleren Abläufen und weniger Doppelstrukturen. Stadträtin Ulli Sima meint dazu: „Wir arbeiten seit Jahren mit Hochdruck an einer Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Wien. Nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls und Digitalisierungsmaßnahmen wie zuletzt mit den Scan Cars, folgt jetzt die Optimierung der Verwaltungsebene. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten schaffen wir klare Strukturen und vereinfachen die Abläufe in der Parkraumüberwachung. Das ist ein wichtiger Schritt für eine moderne und effiziente Verwaltung.“
Der Einsatz technischer Hilfsmittel wie den neuen Scan Cars kann nun schneller und besser umgesetzt werden. Allgemein stärkt die Umstrukturierung eine moderne, wirtschaftliche und leistungsfähige Parkraumüberwachung in Wien – zum Vorteil der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Scan Cars sind spezielle Fahrzeuge, die automatisch Park- und Verkehrsverstöße erfassen und damit die Kontrollen erleichtern.
Formal wird für diese Neuregelung die bisherige Art.-15a-Vereinbarung aufgehoben. Auch die Straßenverkehrsordnung und Regeln wie das Wiener Parkometergesetz werden angepasst, damit die Aufgaben offiziell an die Stadt Wien übertragen werden können. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen werden gerade ausgearbeitet.
Keine Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer
Für die Menschen, die in Wien Auto fahren, bleibt die Situation praktisch gleich. Die MA 67 ist künftig die zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu Park- oder Verkehrsstrafen. Da die Parkraumüberwachung weiterhin wie gewohnt von den zuständigen Organen durchgeführt wird, bleiben Umfang und Häufigkeit der Kontrollen unverändert. Zum Beispiel wurden im Jahr 2025 insgesamt 54,4 Millionen Kontrollen durchgeführt – eine sehr hohe Zahl, die zeigt, wie umfangreich die Parkraumüberwachung in Wien ist.
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