Flug wegen Sturm gestrichen? DAS sollten Arbeitnehmer jetzt auf keinen Fall verpassen!
Wegen der neuesten Kämpfe im Nahen Osten wurden viele Lufträume gesperrt. Dadurch wurden viele Flüge abgesagt. Tausende Menschen stecken an Flughäfen fest und wissen nicht, wann sie nach Hause fliegen können oder ob sie rechtzeitig wieder zur Arbeit kommen.
Wenn der Rückflug plötzlich ausfällt, ist „das Wichtigste, umgehend den Arbeitgeber zu informieren – egal, ob man zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen kann. Das kann per Telefon, E-Mail oder anderen in der Firma üblichen Kommunikationskanälen wie zum Beispiel WhatsApp erfolgen.“ Wenn man das nicht macht, kann es Probleme am Arbeitsplatz geben. „Das kann unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, letztendlich sogar zu einer Entlassung kommen,“ erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter.
Wer wegen einem Flugausfall nicht pünktlich zur Arbeit kommt und seinen Chef rechtzeitig informiert hat, „braucht keine Konsequenzen fürchten,“ betont Weilharter. Kommt man unverschuldet später aus dem Urlaub zurück, muss man „sich auch keinen zusätzlichen Urlaubstag nehmen,“ denn „in diesem Fall liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor.“ Das heißt, man gilt offiziell als verhindert und verliert dadurch keine Rechte.
Mehr Infos und Antworten zu Flugausfällen finden Sie auf der Webseite des ÖGB: https://www.oegb.at/flugverspätung
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