Unglaublich: Neue NÖ Bauordnung revolutioniert leistbares Bauen und Sanieren!
Am 1. März tritt die überarbeitete NÖ Bauordnung in Kraft. Sie bringt wichtige Erleichterungen für das Bauen und Sanieren in Niederösterreich. Die Änderung wurde durch eine Initiative des Wirtschaftsbundes Niederösterreich (WBNÖ), des NÖAAB und des VPNÖ-Landtagsklubs auf den Weg gebracht. Dabei wurden mehr als 100 Rückmeldungen von verschiedenen Beteiligten berücksichtigt, um die Reform praxisnah zu gestalten.
„Unsere Unternehmen aber auch unsere Häuslbauer brauchen Platz zum Arbeiten und sicher keine bürokratischen Hürden. Bei dieser Reform zählt der gesunde Hausverstand: Sanieren statt Versiegeln. Ich stehe aus vollster Überzeugung dafür, dass wir unnötigen Bürokratie Ballast abwerfen, wo es nur geht. Und genau das tun wir hier“, betont WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker. Die Reform soll somit sowohl kleinere Bauvorhaben als auch große Projekte einfacher und schneller möglich machen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Sanierungen einfacher gestalten: Wenn das ursprüngliche Sicherheitsniveau eines Gebäudes erhalten bleibt, muss dieses nicht mehr auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Einige Vorschriften, wie zum Beispiel zur Belichtung und zum Schallschutz, entfallen komplett. Die Einhaltung der Vorschriften wird künftig von qualifizierten Fachleuten bestätigt.
- Wiederaufbau von bestehenden Gebäuden: Gebäude dürfen in ihrer ursprünglichen Form wieder aufgebaut werden – auch wenn sie heutigen Bauvorschriften nicht mehr entsprechen. So bleibt der Charakter der Bausubstanz erhalten.
- Weniger Anzeigepflichten und Baubewilligungen: Viele Bauarbeiten, z.B. das Anbringen von Außenjalousien, Rollläden, Markisen oder Sonnensegeln, benötigen keine Bauanzeige oder Bewilligung mehr. Das spart Zeit und Aufwand.
- Besonders wichtig für Unternehmen: Die Änderung der Nutzung von Gebäuden wird erleichtert, etwa wenn ein Lager zu einem Büro umgewandelt wird oder ein Gebäude aufgestockt wird. Diese Erleichterungen gelten für Gebäude, die vor Februar 2015 genehmigt wurden. Zusätzlich entfällt die Stellplatzpflicht für Gebäude, deren Baumeldung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Diese vereinfachten Abläufe helfen sowohl privaten Bauherren als auch Unternehmen dabei, ihre Bauvorhaben leichter umzusetzen. Die Möglichkeit, ältere Gebäude problemlos zu sanieren, unterstützt die Belebung der Ortskerne und fördert zudem einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Boden, indem keine unnötigen Neubaulandflächen versiegelt werden.
„Ich möchte, dass unsere Betriebe und Unternehmerinnen/Unternehmer mit voller Kraft investieren können. Weniger Vorschriften, schnellere Verfahren, das ist der richtige Weg. Diese Reform zeigt: Wir können Entbürokratisierung konkret umsetzen“, so Ecker abschließend.
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