Sporrer berichtet im Bundesrat über geplante Änderungen im Scheidungsrecht | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Sporrer berichtet im Bundesrat über geplante Änderungen im Scheidungsrecht

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Justizministerin Anna Sporrer nahm im Bundesrat zu den Reformplänen im Eherecht Stellung. Mit Expertinnen und Experten werde an einem „modernen und gerechten“ Ehe- und Scheidungsrecht gearbeitet und der Frage nachgegangen, ob es das Verschuldensprinzip noch brauche. Künftig soll der Verlauf der Ehe bei Unterhaltsansprüchen Berücksichtigung finden. Ein Zeitplan wurde im Zuge der Aktuellen Stunde nicht genannt.

Während mehrere Bundesrätinnen und Bundesräte eine Abkehr vom Verschuldensprinzip befürworten, sieht die FPÖ den Reformbedarf der Justiz anderswo, insbesondere bei den Justizanstalten.

Sporrer richtete Arbeitsgruppe im Justizministerium ein

Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 sieht, wie Bundesministerin Anna Sporrer erläuterte, eine Reform des Scheidungsrechts inklusive einer Neuregelung des nachehelichen Unterhalts unabhängig vom Verschuldensprinzip vor. Das Thema verlange sorgfältige Analyse und breite Diskussion, weshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden sei, wo sich Stakeholder aus Wissenschaft und Praxis im Lichte des europäischen Rechtsvergleichs damit befassen. Eine Reform des Scheidungsrechts könne kein Schnellschuss sein, meinte sie.

Bei der Frage, ob es das Verschuldensprinzip noch brauche, plädierte Sporrer auf Umsicht und Bedacht. Nicht das Verschuldensprinzip per se, sondern die Verknüpfung mit dem nachehelichen Unterhalt sei ein Problem. Eine Studie habe das überwiegende Bedürfnis der Bevölkerung aufgezeigt, das Verschulden am Scheitern der Ehe gerichtlich klären zu lassen. Im Zuge der Reform werde man sich damit befassen. In der Arbeitsgruppe soll außerdem diskutiert werden, ob es eine Beratung über Rechte und Pflichten in der Ehe geben soll.

Wenn zugunsten der Care-Arbeit die eigene Berufstätigkeit zurückgestellt wird, stelle der nacheheliche Unterhalt oft eine wichtige Absicherung der Lebensgrundlage dar. Zumeist betreffe dies Frauen. Bei der Reform dürfe daher die hohe Teilzeitquote bei Frauen sowie die Auswirkungen auf Pension und Altersarmut nicht ausgeblendet werden, sagte die Ministerin. Das Unterhaltsrecht soll künftig den Verlauf der Ehe berücksichtigen. Konkrete Unterhaltsansprüche sollen mit konkreten Tatsachen verknüpft werden.

SPÖ will sich mit Reform Zeit lassen

Die Reform des Scheidungsrechts soll ein gut überlegter Prozess sein, betonte Bernadette Kerschler (S/St). Man müsse sich Zeit lassen. Es gelte, ein faires Unterhaltsrecht zu schaffen, das Rücksicht auf die erbrachten Leistungen der Ehe nimmt. Oft würde die Person, die innerfamiliäre Care-Arbeit geleistet und ihre Erwerbschancen eingeschränkt hat, zurückbleiben. Lange Verfahren seien nicht immer leistbar, und eine schnelle Einigung nicht immer gut. Für Kinder bestehe die Gefahr von Kinderarmut, wenn es keinen fairen nachehelichen Unterhalt gibt. Die Bundesrätin plädierte für ein verantwortungsvolles Handeln im Gesetzesprozess. Ihre Fraktionskollegin Verena Schweiger (S/W) sprach sich im Sinn sozialer Verantwortung für eine zeitgemäße und kindergerechte Reform aus.

ÖVP problematisiert Grenzen der Wahrheitsfindung

Der Realität des Scheiterns von Ehen müsse man sich stellen, und dabei vor allem betroffene Kinder mitberücksichtigen und schützen, meinte Bundesrat Harald Himmer (V/W). Er bezeichnete es als verständlich, vom Verschuldensprinzip abkommen zu wollen. Immerhin würde man aufgrund der Emotionalität von Scheidungen bei Beweisverfahren oft an die Grenzen der Wahrheitsfindung stoßen. Allerdings gebe es auch Fälle, etwa von häuslicher Gewalt, wo die Verschuldensfrage verständlich sei, so sein Standpunkt. Es sollten Normen geschaffen werden, die normale Menschen überprüfen können. Christine Schwarz-Fuchs (V/V) schlug verpflichtende Rechtskurse vor der Ehe sowie für Scheidungen das Schweizer Modell vor, wonach Menschen schon getrennt leben können, bis das Verfahren durch ist.

FPÖ sieht allgemeinen Reformbedarf in der Justiz

Für Andreas Arthur Spanring (F/N) gibt es in der Justiz derzeit „unzählige Baustellen“, die dringlicher seien als eine Eherechtsreform und sofort gelöst werden sollten. Die Justizanstalten seien „am Kollabieren“, sagte er unter Verweis auf den Vorfall in Hirtenberg. Er sprach von Personalknappheit und Vertrauensverlust in die Behörden und forderte die Einsetzung einer Kommission zur Aufklärung von Missständen in der Justiz. Zum Thema der Aktuellen Stunde sagte er, Ehe sollte zum Zweck der Familiengründung klar als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert werden. Auch Bundesrätin Sandra Jäckel (F/V) meinte, andere politische Reformen wären jetzt wichtiger als das bereits „kaputtreformierte Eherecht“. Die Justizanstalten würden aus allen Nähten platzen. Unterhalt sei keine freiwillige Spende, sondern Pflicht.

Grüne und NEOS wollen Verschuldensprinzip abschaffen

Schon im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2020 sei festgehalten worden, dass das Ehe- und Scheidungsrecht weiterentwickelt werden müsse und das Verschuldensprinzip auf den Prüfstand gehöre, erinnerte Claudia Hauschildt-Buschberger (G/O). In der politischen Realität gebe es noch viele Fragezeichen und Skepsis, die meisten Expertinnen und Experten würden das Verschuldensprinzip allerdings tatsächlich als veraltet ansehen, meinte sie. Die Grünen stünden für ein Eherecht, das schützt, und nicht eines, das beschuldige.

Auch Julia Deutsch (N/W) erachtet das Verschuldensprinzip als nicht mehr zeitgemäß. Es würde zur Entstehung von Konflikten führen, da der Unterhalt daran geknüpft sei. Kooperation werde dadurch in den Verfahren eher nicht belohnt, sondern bestraft. Bei langer Verfahrensdauer werde oft auf Ansprüche verzichtet. Es sei wichtig, dass die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen habe, nun stelle sich aber die Frage, wie es konkret weitergehe, so die NEOS-Bundesrätin. (Fortsetzung Bundesrat) fan

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