AK: Parkplatz-Abzocke ausgebremst – Neues Gesetz stoppt Abzocke bei Besitzstörungen! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK: Parkplatz-Abzocke ausgebremst – Neues Gesetz stoppt Abzocke bei Besitzstörungen!

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Abmahnschreiben mit hohen Geldforderungen haben Autofahrer:innen jahrelang verunsichert – nun ist Schluss damit! Seit Jänner 2026 gibt es ein neues Gesetz, das die Kosten von Gerichtsverfahren deutlich senkt. Das Drohpotenzial der von Abzockerfirmen versendeten Abmahnschreiben ist damit deutlich geschrumpft. Die AK informiert gemeinsam mit VKI, ÖAMTC und ARBÖ Konsument:innen über ihre neuen Rechte.

In den vergangenen Jahren stiegen die Anfragen in der AK Konsument:innenberatung rund um Besitzstörungen stetig an. Einzelne Abzockerfirmen versuchten mit (behaupteten) Besitzstörungen das große Geld zu machen. Bislang reichte oft schon ein kurzes Wenden oder Anhalten auf leeren Parkplätzen oder unbenutzten Flächen – und schon flatterten Forderungen von rund 400 bis 600 Euro ins Haus. Konsument:innen sollten binnen weniger Tage zahlen, sonst drohte eine Besitzstörungsklage.

Die AK ging verstärkt gegen diese Abzocker gerichtlich vor und war damit auch erfolgreich. Diese Unternehmen durften ihr Geschäftsmodell nicht weiter fortsetzen. Von den Gerichten wurde etwa klargestellt, dass Abmahnfirmen und Inkassobüros nicht gegen Besitzstörer:innen vorgehen dürfen, weil solche Tätigkeiten Rechtsanwält:innen vorbehalten sind. Zudem müssen weder ein Aufwandersatz für die Überwachung eines Grundstückes noch Kosten für einen Verwaltungsaufwand oder die Fallbearbeitung gezahlt werden. Doch die Abzocker kamen immer wieder. Gabriele Zgubic, Leiterin des AK Wien Konsument:innenschutzes: „Nach erfolgreichen Verfahren haben dieselben Personen einfach ein neues Unternehmen gegründet und die Abmahnungen fortgesetzt. Gesetzliche Regeln zur Eindämmung dieser Tätigkeiten waren dringend nötig.“

Neue Spielregeln: Das neue Gesetz ist seit Anfang Jänner 2026 in Kraft. Die Verfahrenskosten in Besitzstörungsangelegenheiten werden wesentlich reduziert. Kommt es im Zusammenhang mit einer Besitzstörung mit Kraftfahrzeugen zu einer Klage, die von den Besitzstörer:innen nicht bekämpft wird, werden sich die Verfahrenskosten nunmehr auf rund 200 Euro beschränken. In diesem Betrag sind sowohl die Gerichtsgebühr von nunmehr 70 Euro als auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten enthalten. „Durch die massiv gesenkten Verfahrenskosten wird den Abzockerfirmen eine Grundlage für ihr Geschäftsmodell entzogen. Die Drohbriefe verlieren ihren Schrecken – niemand muss mehr aus Angst vor hohen Gerichtskosten überhöhte Zahlungen leisten“, betont Zgubic.

Eine weitere Neuerung ist, dass ab sofort auch der Oberste Gerichtshof (OGH) mit Besitzstörungsfällen befasst werden kann. „Das Gesetz der Bundesregierung ist ein wichtiger Schlag gegen Parkplatzabzocke – und auch wir bleiben weiterhin dran“, betont Zgubic. „Mit dem Weg zum OGH erwarten wir eine neue, österreichweit einheitliche Rechtsprechung, die Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft.“

Die AK informiert gemeinsam mit VKI, ÖAMTC und ARBÖ über die neue Rechtslage.

SERVICE: Mehr Infos zum neuen Gesetz unter wien.arbeiterkammer.at/parkplatzabzocke.

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