Stocker/Hattmannsdorfer: Österreich-Tarif des Verbund, nächster großer Schritt für günstigeren Strom und mehr Wettbewerb
„Wir sehen, dass günstige Energiepreise eine der entscheidenden Zukunftsfragen für unseren Standort, ein leistbares Leben und den Wohlstand in unserem Land sind. Sie entscheiden darüber, wie wettbewerbsfähig unsere Betriebe sind, wie stark unser Standort bleibt und wie spürbar Entlastungen im Alltag der Menschen ankommen. Deshalb haben wir als Bundesregierung konsequent und Schritt für Schritt gehandelt – mit der Senkung der Elektrizitätsabgabe, der Dämpfung der Netzkosten, der Reform des Strommarktes und klaren Garantien für faire Preise. Der Österreich-Tarif des Verbund ist auf diesem Weg ein weiterer großer Schritt: Er sorgt für deutlich niedrigere Energiepreise und stärkt zugleich den Wettbewerb am Strommarkt. Genau diesen Anspruch haben wir auch an alle anderen Energieversorger mit öffentlicher Beteiligung. Denn Wettbewerb ist der zentrale Schlüssel für dauerhaft günstigere Preise.“ Bundeskanzler Christian Stocker
„Als Bundesregierung sind günstigere Strompreise und eine Entlastung der Österreicher/innen unser oberstes Ziel. Dabei müssen auch die Energieversorger Verantwortung übernehmen und für günstige Preise und neuen Wettbewerb sorgen. Mit dem Ö-Tarif tut der Verbund als österreichisches Staatsunternehmen genau das – jetzt sind auch andere Energieversorger gefordert, es dem Verbund gleich zu tun. Nach dem Rot-Weiß-Roten Energieentlastungspaket und der Reform des Strommarktes ist der Ö-Tarif der nächste große Punkt zur Senkung der Strompreise. Gleichzeitig unterstreichen wir einmal mehr die strategisch bedeutsame Rolle der Staatsbeteiligungen für den Standort und den Wohlstand Österreichs.“ Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer
Der von Verbund CEO Michael Strugl heute angekündigte Tarif für private Stromkunden unter 10 Cent/kWh ist der nächste Schritt zur Senkung der Stromkosten für die Österreicherinnen und Österreicher. Das Rot-Weiß-Rote Energieentlastungspaket (Senkung Elektrizitätsabgabe, Senkung des Ökostrombetrags, Netzkostenbremse) mit einem Volumen von einer Milliarde Euro und die Reform des Strommarktes u.a. mit einer Strompreis-Runter-Garantie und Sozialtarif zu Jahresende haben bewiesen, dass die Entlastung und Senkung der Inflation das zentrale Anliegen der Bundesregierung sind. Nun folgt der nächste Schritt durch den Verbund, der mehrheitlich im Besitz der Republik ist.
Ö-Tarif stärkt Wettbewerb, motiviert zum Anbieterwechsel und senkt Preise
Der neue Tarif des Verbund ab März 2026 für alle Neu- und Bestandskunden sorgt nicht nur für ein günstiges Strompreisangebot, er stärkt vor allem auch den Wettbewerb und sorgt damit wiederum für günstigere Preise. Die Stärkung des Wettbewerbs ist auch ein zentrales Anliegen der jüngsten Strommarktreform, beispielsweise durch die Strom-Preis-Runter Garantie oder transparentere Rechnung.
Vor dem Hintergrund der sehr geringen Wechselbereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher ist das besonders wichtig (50 Prozent der Kunden haben noch nie gewechselt, die Wechselrate liegt für Strom bei 4,5 Prozent; vgl. Italien 18 Prozent). Ein Tarifvergleich ist einfach, das Einsparungspotenzial oft erheblich, und mehr Wechsel stärkt den Wettbewerb und senkt dauerhaft die Preise.
Bisherige Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der Stromkosten:
- Senkung der Elektrizitätsabgabe
- Senkung des Ökostrombetrags
- Netzkostenbremse durch Auflösung von Regulierungskonten
- Reform des Strommarktes durch Billig-Strom-Gesetz (u.a. Strompreis-Runter-Garantie, Sozialtarif, dynamische Tarife)
Seit 01.01.26: Senkung der Elektrizitätsabgabe
Bis mittelfristige, strukturelle Maßnahmen greifen, soll die Senkung der Elektrizitätsabgabe kurzfristige für niedrigere Strompreise und damit für eine spürbare Entlastung der Haushalte und Betriebe sorgen:
- Die Elektrizitätsabgabe ist eine staatliche Verbrauchsabgabe auf elektrischen Strom, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Sie ist keine Netzgebühr, sondern eine Abgabe.
- Geregelt ist diese im Elektrizitätsabgabegesetz und wird pro verbrauchte Kilowattstunde eingehoben.
- Aktuell beträgt die Abgabe 1,5 Cent/kWh und ist grundsätzlich von allen Stromverbrauchern (Haushalte, Unternehmen) zu entrichten.
- Geplante Senkung:
‒ Senkung für Haushalte auf das EU-Minimum von 0,1 Cent/kWh
‒ Senkung für Unternehmen um knapp die Hälfte auf 0,82 Cent/kWh - Der Anspruch energieintensiver Unternehmen auf Energieabgabenvergütung bleibt unberührt. Die reduzierte Abgabenbelastung entfaltet eine unmittelbare Liquiditätswirkung zugunsten von Investitionen und Beschäftigung.
Ersparnis pro Jahr:
– Dreipersonenhaushalt (3.500 kWh): 50 Euro
– KMU (100 MWh): 680 Euro
– Industrie (70GWh) 476.000 Euro
Seit 01.01.26: Senkung des Ökostrombeitrags
Der Ökostrom-Beitrag wird im kommenden Jahr um über 14 Prozent gesenkt. Denn: Haushalte und Betriebe sollen nur dort belastet werden, wo es absolut notwendig ist – und keinen Cent mehr. Förderungen sollen den Ausbau erneuerbarer Energie nach vorne bringen, aber nicht die Stromrechnung nach oben.
Ersparnis pro Jahr:
– Dreipersonenhaushalt (3.500 kWh): 10 Euro
– KMU (Tischler: 55.000 kWh und Leistung von 60 KW): 152 Euro
– Industrie (Papierfabrik: 55.000.000 kWh und Leistung von 12 MW): 51.000 Euro
Seit 01.01.26: Senkung der Netzkostensteigerungen
Durch frühzeitige Gespräche der Bundesregierung mit der Austrian Power Grid ist es gelungen, die E-Control davon zu überzeugen, der APG die Nutzung eines sogenannten Regulierungskontos zu erlauben. Das Ergebnis: Die Netzkosten steigen 2026 im Durchschnitt nur um 1,1 Prozent (im Vorjahr über + 20 Prozent). Darüber hinaus stehen mit der im Billigstrom-Gesetz verankerten Netzkostenbremse von 2027 bis 2029 durch die Auflösung eines Sonderkontos 450 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man pro Jahr 100 Millionen Euro aufwendet, würde das eine Netzkostendämpfung von ca. 3 Prozent pro Jahr bedeuten. Das bedeutet konkret Folgendes:
Ersparnis pro Jahr:
– Dreipersonenhaushalt (3.500 kWh) 10 Euro
– KMU (1,1 GWh, Netzebene 6): 1.000 Euro
– Industrie (195 GWh Verbrauch, Netzebene 3): 150.000 Euro
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus