Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten: Warum Betriebe schon jetzt an den April denken müssen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten: Warum Betriebe schon jetzt an den April denken müssen

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Während der Winter Österreich fest im Griff hat, blickt die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bereits auf das Frühjahr. Der Grund: Die am 1. Jänner in Kraft getretene Hitzeschutzverordnung. Sie konkretisiert die Fürsorgepflichten für Arbeitgeber:innen und schafft neue Maßstäbe für betrieblichen Hitzeschutz und damit für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Hitze als unterschätzter Unfalltreiber

„Die neue Hitzeschutzverordnung ist weit mehr als eine bloße administrative Neuerung; sie ist die notwendige Antwort auf die klimatische Realität an österreichischen Arbeitsplätzen. Die Datenlage ist mittlerweile erdrückend: Ab einer Tageshöchsttemperatur von 30 Grad steigt das Risiko für Arbeitsunfälle signifikant um rund sieben Prozent“, erklärt Caroline Krammer, Präventionsdirektorin der AUVA.

„Hitze ist ein schleichender, oft unterschätzter Risikofaktor, der die Konzentration massiv beeinträchtigt und das Unfallrisiko erhöht. Die Verordnung schafft nun endlich die dringend benötigte Klarheit. Wichtig ist jetzt, dass Rechtssicherheit für Betriebe geschaffen wird. Die AUVA unterstützt Betriebe bzw. Arbeitgeber:innen dabei, das neue Regelwerk umzusetzen, um die Gesundheit der Beschäftigten und damit die Produktivität der Unternehmen nachhaltig zu sichern.“

UV-Schutz: Die Gefahr beginnt früher als man denkt

Die neue Verordnung rückt insbesondere Tätigkeiten im Freien in den Fokus. Die AUVA warnt davor, den Schutz vor solarer UV-Strahlung auf den Hochsommer zu vertagen. „Die UV-Belastung erreicht oft schon im April kritische Werte. Bestimmter durch UV-Strahlung verursachter heller Hautkrebs ist seit März 2024 als Berufskrankheit anerkannt. Prävention ist hier keine Option, sondern eine Notwendigkeit!“, so AUVA-Arbeitsmediziner Gerhard Orsolits.

Prävention wirkt: Das AUVA-Servicepaket

Die AUVA sieht die Verordnung als Chance für mehr Rechtssicherheit in den Betrieben. Um die Umsetzung so effizient wie möglich zu gestalten, bietet die AUVA:

  • Persönliche Beratung durch Arbeitsmediziner:innen und Präventionsexperten:-expertinnen vor Ort
  • Spezielle Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben bei der praktischen Umsetzung durch AUVAsicher

Geballtes Experten:Expertinnenwissen gibt es beim „Forum Prävention“ vom 19. bis 21. Mai 2026 in Innsbruck, wo das Thema „Arbeiten bei Hitze“ einen fachlichen Schwerpunkt bilden wird.

„Betrieblicher Hitzeschutz ist zentral für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen, die AUVA unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen im Betrieb“, schließt Krammer.

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