AK: Damit Sie nicht auf Weihnachtsgeschenken, Gutscheinen & Co. sitzenbleiben! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK: Damit Sie nicht auf Weihnachtsgeschenken, Gutscheinen & Co. sitzenbleiben!

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„Oh du fröhliche, …“ – die Stimmung kann schnell kippen, wenn das Christkind beim Geschenk danebenlag. Damit es nach der Bescherung keinen Ärger gibt, hat die AK Tipps für den Geschenkekauf: Umtausch im Laden ist reine Kulanz, online gekaufte Produkte können meist 14 Tage lang retourniert werden, bei schlechter Info auch länger. Bei Onlinekäufen Impressum und Bewertungen prüfen – hinter billigem Glitzer steckt meist ein unseriöser Anbieter. Und: Gutscheine am besten rasch einlösen, damit sie kein Reinfall werden.

Geschenkekauf – das sollten Konsument:innen wissen

+ Kein Recht auf Umtausch: Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Ein Umtausch ist freiwillig und oft auch auf der Rechnung aufgedruckt. Wenn nicht, darauf vermerken lassen. Vor dem Kauf immer genau nachfragen.

+ 14 Tage überlegen: Bei Onlinekäufen gibt es grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht – Ausnahmen, etwa Konzerttickets. Werden Sie über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Verlängerte Rückgabefristen bis weit nach X-mas sind freiwillig! Wurden sie beim Kauf vereinbart, sind sie verbindlich!

+ Geschenk mit Mängeln – Gewährleistung greift: Weist das Geschenk einen Mangel auf, der schon beim Kauf vorhanden war, greift die zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Händler:innen müssen kostenlos reparieren oder austauschen. Geht das nicht, können Sie eine Preisreduktion fordern oder das Geld zurückverlangen. Zuständig sind immer Händler:innen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist der Hersteller:innen.

+ Gutscheine einlösen: Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Geht der Anbieter pleite, ist der Gutschein meist wertlos. Sie können zwar Ihre Forderung anmelden, doch geringe Insolvenzquoten und Gerichtskosten von 31 Euro machen das selten sinnvoll. Daher: Gutscheine rasch einlösen. Generell: Gutscheine gelten in der Regel bis zu 30 Jahre lang, Unternehmen dürfen nur aus triftigen Gründen verkürzen.

+ Teure Ratenkäufe: Besonders bei Versandhäusern wie Universal sind Teilzahlungskredite sehr teuer – die Effektivzinssätze machen durchwegs 21,7 Prozent pro Jahr aus. Zum Vergleich: Ein Konsumkredit liegt im Schnitt zwischen neun und elf Prozent pro Jahr (Effektivzinssatz). Vorsicht auch bei 0-Prozent-Finanzierungen im Einzelhandel – sie gelten oft nur unter gewissen Bedingungen. Daher: Nicht vorschnell unterschreiben – Zinsen und Spesen genau prüfen!

+ Supergünstig? Vorsicht Fake-Shops: Kennen Sie einen Onlineshop nicht und ist er:sie supergünstig, googeln Sie die Website. Checken Sie Impressum, Bewertungen und Zahlungsformen. Finger weg bei Vorauszahlungen mit etwa Kryptowährungen – das ist meist ein Fake-Shop. Prüfen Sie den Shop: www.fakeshop.at/shopcheck/.

+ Blick ins Impressum: Schauen Sie auf das „Impressum“, „Über uns“ oder „Kontakt“. Verdächtig: Sie finden keine Adress-Angaben, bloß ein Kontaktformular. Bei Anbieter:innen etwa aus China oder den USA können zusätzliche Zollgebühren oder bei Zahlung Wechselkursgebühren anfallen.

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