WKÖ-Danninger: „Erleichterungen bei der Registrierkasse erreicht“
„Wir freuen uns, dass wir kurz vor Jahresende noch einige interessenspolitische Erfolge auf den Weg bringen konnten. Bei den Registrierkassen wurden wichtige Forderungen der WKÖ aufgegriffen und heute im Nationalrat eingebracht“, sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Zu den wichtigsten Änderungen bei den Registrierkassenregelungen, die den Unternehmen das Leben erleichtern sollen, zählen:
Erstens, die Kalte-Hände-Regelung soll ab dem 1. Januar 2026 erweitert werden. Diese Regelung befreit bestimmte Unternehmen, die Umsätze im Freien tätigen, wie Hütten, Buschenschänken und kleine Kantinen, von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht und erlaubt eine einfache Lösungsermittlung. Die Umsatzgrenze soll von 30.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden.
Zweitens, ab dem 1. Oktober 2026 soll es möglich sein, die Belegerteilungspflicht auch zu erfüllen, indem man Kunden ermöglicht, den elektronischen Beleg im Zusammenhang mit dem Bezahlvorgang vor Ort auszulesen (z.B. durch das Scannen eines QR-Codes, der auf dem Bildschirm angezeigt wird).
Auch soll laut Ministerratsvortrag die Übergangsregelung für den Einzelhandel, insbesondere für Markt-, Straßen- und Wanderhändler sowie andere gewerblich tätige Unternehmer, unbefristet weiter gelten. Diese Regelung erlaubt eine vereinfachte Erfassung der Waren bis zu 15 Warenbezeichnungen.
„Wir sind überzeugt, dass diese Änderungen zum Bürokratieabbau und zur weiteren Digitalisierung beitragen können“, unterstreicht Danninger. (PWK533/PAT)
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