Gemeinnützigenaufsicht schreitet bei Wohnbaugesellschaft ein | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gemeinnützigenaufsicht schreitet bei Wohnbaugesellschaft ein

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Die aktuellen Prüfberichte der Bau- und Siedlungs-Genossenschaft „Kriegerheimstätten“ des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband und anknüpfende Erhebungen der Wiener Aufsichtsbehörde stellen Gefahren für die Gemeinnützigkeit fest. Sie betreffen Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die Gebarungsrichtlinienverordnung für gemeinnütziger Bauvereinigungen sowie gegen die Satzung der Genossenschaft.

Der jeweils zuständige Revisionsverband führt jährlich eine umfassende Prüfung der gemeinnützigen Bauvereinigungen durch. Diese umfasst eine Abschlussprüfung, eine Gebarungsprüfung sowie die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Diese regelmäßigen, unabhängigen Prüfungen sind Garant für eine stabile und verantwortungsvolle Entwicklung, die der Bedeutung der Gemeinnützigen für den sozialen Wohnungsmarkt entspricht.

Als aufsichtsbehördliche Maßnahme im Sinne der Genossenschaftsmitglieder und Nutzungsberechtigten wird die Wiener Landesregierung im Fall der Genossenschaft „Kriegerheimstätten“ (578 Verwaltungseinheiten) in nächster Sitzung deshalb einen Regierungskommissär einsetzen, damit die Einhaltung der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes sowie die Sicherung der Vermögensbindung gewahrt werden.

„Die laufende Überwachung der gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit stellt sicher, dass Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne der Gemeinnützigkeit zuverlässig eingehalten werden. Zeigen diese Kontrollen Verfehlungen von einzelnen auf, sind konsequente behördliche Maßnahmen notwendig, um Fehlentwicklungen abzustellen und künftigen Schaden abzuwenden“, so Viktoria Neuber, Dienststellenleiterin der für die Gemeinnützigenaufsicht zuständigen Magistratsabteilung 50.

Die festgestellten Gefahren für die Gemeinnützigkeit der Bau- und Siedlungs-Genossenschaft „Kriegerheimstätten“ betreffen unterschiedliche Sachverhalte, die angesichts der finanziellen Leistungskraft der Bauvereinigung in keinem angemessenen Verhältnis standen und eine nachhaltige Gefahr für das Kostendeckungsprinzip darstellen.

Bestellung eines Regierungskommissärs bisher einmal notwendig

Der Regierungskommissär wird für ein Jahr bestellt, ihm kommen umfassende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte zu. Er nimmt an allen Generalversammlungen, sowie an Sitzungen des Vorstands und Aufsichtsrats teil. Wesentliche Rechtsgeschäfte bedürfen seiner Zustimmung.

Die gesetzliche Voraussetzung für die Bestellung eines Regierungskommissärs im Rahmen der Gemeinnützigenaufsicht wurde auf Bundesebene 2019 geschaffen. Das Land Wien hat bislang in einem Fall (2019, WBV-GFW) von dieser Möglichkeit Gebrauch machen müssen.

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