Parlament: TOP im Nationalrat am 11. Dezember 2025 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 11. Dezember 2025

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An der Spitze der Tagesordnung des zweiten Plenartags im Dezember steht eine Schulrechtspaket, das unter anderem ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Lebensjahr, eine Suspendierungsbegleitung für vom Unterricht ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler sowie Perspektivengespräche für Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher bringt.

Außerdem werden die Abgeordneten über gesetzliche Maßnahmen gegen sogenannte Parkplatz-„Abzocke“ und das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz beraten. Um Mieterinnen und Mieter zu entlasten, ist geplant, die Inflationsanpassung der Mieten im geregelten Wohnungsmarkt – also für Gemeinde-, Genossenschafts- und Altbauwohnungen – mit ein Prozent im Jahr 2026 und zwei Prozent im Jahr 2027 zu deckeln. Zudem wird erstmals auch in die Wertanpassung freier Mieten eingegriffen und die Mindestbefristung von Wohnungen grundsätzlich auf fünf Jahre verlängert. Mehr Rechtssicherheit soll es bei Wertsicherungsklauseln geben.

Im Zuständigkeitsbereich von Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann ist unter anderem die Einrichtung eines mit jährlich rund 500 Mio. Ꞓ dotierten Gesundheitsreformfonds in Aussicht genommen. Zudem sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an langen AMS-Schulungen vom ab Jänner geltenden Zuverdienstverbot für Arbeitslose ausgenommen und Klarstellungen in Bezug auf die Kündigungsfrist für Arbeiterinnen und Arbeiter getroffen werden. Ein neuer Tourismusbeschäftigungsfonds zielt darauf ab, Beschäftigte im Tourismus durch die Unterstützung von Weiterbildungen in der Branche zu halten. Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes wird auf Oktober 2026 verschoben, ELGA-Gesundheitsdaten sollen künftig dreißig statt zehn Jahre gespeichert werden.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Verkehrsminister Peter Hanke.

Kopftuchverbot an Schulen, Suspendierungsbegleitung

Mit einer von Bildungsminister Christoph Wiederkehr vorgelegten Schulrechtsnovelle soll das von der Regierung angestrebte Kopftuchverbot an Schulen gesetzlich verankert werden. Zum „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit“ wird es Schülerinnen demnach bis zu ihrem 14. Geburtstag untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Das Verbot soll sowohl in öffentlichen Schulen als auch in Privatschulen gelten. Unterricht außerhalb des Schulgebäudes und Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltungen außerhalb der Schule sind allerdings nicht umfasst. Das Kopftuch ziele auf „ehrkulturelle Verhaltenspflichten“ ab, wird das Verbot begründet. In letzter Konsequenz sind – wenn Gespräche nicht fruchten – Geldstrafen bis zu 800 Ꞓ bzw. Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen vorgesehen.

Neben dem Kopftuchverbot in der Schule sieht die Gesetzesnovelle auch die Einführung einer Suspendierungsbegleitung für vom Unterricht ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler vor. Verpflichtende Perspektivengespräche sollen außerdem künftig dazu beitragen, Schulabbrüche zu verhindern. Der Strafrahmen für Schulschwänzen wird von 110 Ꞓ bis 440 Ꞓ auf 150 Ꞓ bis 800 Ꞓ angehoben.

Im Bildungsausschuss erhielt das Schulrechtspaket die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ. Die Grünen halten die Gesetzesnovelle hingegen für nicht verfassungskonform. In Kraft sollen die Bestimmungen zum Kopftuchverbot mit 1. September 2026, wobei laut ÖVP ab Februar eine Aufklärungsphase starten soll.

Sichere Lernumgebung

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen spricht sich der Bildungsausschuss in einer Entschließung dafür aus, klare Standards und Abläufe für den Umgang mit herausfordernden Situationen an Schulen zu entwickeln und die Schule als gewaltfreien Raum zu etablieren. So soll etwa sichergestellt werden, dass der Chancenbonus, die Suspendierungsbegleitung, die Perspektivengespräche sowie Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und weiteres psychosoziales Supportpersonal im gesamten Bundesgebiet bedarfsgerecht, nachvollziehbar und vollumfänglich eingesetzt werden.

Ausgangspunkt für die Entschließung waren Initiativen der Grünen und der FPÖ, die selbst jedoch keine Mehrheit fanden. So drängen die Grünen darauf, im Sinne der Prävention und der Entlastung von Lehrpersonal Schulsozialarbeit und Schulpsychologie auszubauen. Die FPÖ hat einen „9-Punkte-Plan für eine gewaltfreie Schule“ vorgelegt, der Maßnahmen zur Prävention, Konflikt-Resilienz und Deeskalation umfasst. Es brauche klare Handlungsanweisungen für Lehrkräfte, mahnt die FPÖ.

Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes

Anpassungen an die jüngste Novelle des Bundesministeriengesetzes sieht eine Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013 vor. Mit dem von der Dreierkoalition vorgelegten Antrag soll vorgesehen werden, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus bis 30. Juni 2026 weiter die notifizierende Behörde bleibt. Bis dahin sollen entsprechende Strukturen im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport aufgebaut werden. Der Antrag wurde im Bautenausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.

Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen

Auch das von der Bundesregierung vorgelegte 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz wurde im Bautenausschuss von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürwortet. Damit soll eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen sowie mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln erreicht werden. Zudem wird die Mindestbefristung von Wohnungen grundsätzlich von drei auf fünf Jahre verlängert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sollen Vermietungen unter fünf Jahren möglich sein. Außerdem soll mit dem Gesetz die Rückforderbarkeit von Zahlungen aufgrund unwirksamer Mietklauseln begrenzt werden.

Mit der im Gesetz verankerten Mietpreisbremse wollen die Koalitionsparteien sicherstellen, dass künftige Inflationsspitzen nicht „ungebremst“ auf den Wohnungsmietmarkt treffen. Die vorgesehene Deckelung der Wertsicherung wird in diesem Sinn auch für den freien Wohnungsmarkt – inklusive bestehender Verträge – gelten. Liegt die Inflation in einem Jahr über 3 %, soll der darüberliegende Wert nur zur Hälfte für die Valorisierung herangezogen werden dürfen. Ergänzend ist vorgesehen, die Inflationsanpassung im geregelten Wohnsektor – also für Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen – auf 1 % im Jahr 2026 und 2 % im Jahr 2027 zu begrenzen. Die Valorisierung von Richtwerten, Kategoriemieten sowie sonstigen Beträgen im Mietrechtsgesetz soll jeweils zum 1. April erfolgen.

Mit dem Beschluss der Regierungsvorlage gilt ein Entschließungsantrag der Grünen zur Ausweitung der Mietpreisbremse auf freie Mietverträge als miterledigt.

Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt ein Entschließungsantrag der FPÖ. Sie fordert, das im März beschlossene 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz zu „reparieren“. Mit der Novelle sei zwar die Erhöhung der Richtwerte ausgesetzt worden, diese greife aber nicht bei Verträgen, bei denen für die Indexierung der Verbraucherpreisindex maßgeblich sei, lautet die Kritik.

Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg

ÖVP, SPÖ und NEOS machen in einem Entschließungsantrag darauf aufmerksam, dass es insbesondere in den russisch besetzten Teilen der Ukraine zu außergerichtlichen Hinrichtungen, Folter, Misshandlungen Kriegsgefangener und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gekommen sei. Sie wollen Außenministerin Beate Meinl-Reisinger daher ersuchen, derartige Verbrechen auf internationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck zu verurteilen und alle diplomatischen und völkerrechtlichen Mittel zu nutzen, um eine lückenlose Dokumentation sowie die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen zu ermöglichen. Zudem soll sich die Außenministerin auf allen Ebenen für einen Waffenstillstand und einen „umfassenden, gerechten und nachhaltigen Frieden“ in der Ukraine, den Zugang unabhängiger Beobachter wie des Roten Kreuzes zu den besetzten Gebieten sowie für die Unterstützung von Hilfsprogrammen für die Opfer einsetzen. Im Menschenrechtsausschuss hat der Entschließungsantrag einhellige Zustimmung erhalten.

Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

Für Klarstellungen der Rechtslage zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen sprachen sich im Justizausschuss ÖVP, SPÖ und NEOS aus. Zahlreiche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, insbesondere im Verhältnis zwischen Verbrauchern und Unternehmern, seien in den letzten Jahren zum Gegenstand von Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof geworden. So habe im Lichte einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) eine der Regelungen nach dem Konsumentenschutzgesetz über unzulässige Vertragsbestandteile keine Relevanz mehr für Mietverträge oder sonstige längerfristige Dauerschuldverhältnisse, heißt es in den Erläuterungen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die entsprechende Regelung dahingehend präzisiert werden.

Außerdem werden Klarstellungen zu den Regelungen der gröblichen Benachteiligung nach dem ABGB vorgenommen. Justizministerin Anna Sporrer zufolge erfüllen Verträge über Raummiete die Kriterien des Massenvertrags im Sinne der betreffenden Bestimmung nicht – es gehe dabei um Fitnessstudios oder ähnliches. Beide Änderungen sollen auch auf bestehende Verträge anzuwenden sein. Kritik an der Novelle kommt von der Opposition, so bezweifeln die Grünen, dass tatsächlich Klarheit geschaffen wird.

Maßnahmen gegen „Parkplatz-Abzocke“

Mit einer Änderung des Gerichtsgebührengesetzes, des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Zivilprozessordnung sollen die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung gegen „Parkplatz-Abzocke“ und „Abmahnmissbrauch“ umgesetzt werden. Die entsprechende Regierungsvorlage passierte den Justizausschuss einstimmig. Beim Thema Besitzstörung durch ein Kraftfahrzeug seien vermehrt Fälle zu beobachten, in denen eine Besitzstörungsklage angedroht wird, sollte nicht ein höherer Geldbetrag – der mehrere hundert Euro erreichen könne – gezahlt werden. Nunmehr soll es kostengünstiger werden, in diesen Fällen eine gerichtliche Entscheidung ergehen zu lassen. Das soll jene außergerichtlichen Abmahnungen zurückdrängen, die unter Hinweis auf die Kosten eines Gerichtsverfahrens höhere Zahlungen für die Abstandnahme von einer Besitzstörungsklage verlangen.

So soll in den diesbezüglichen Fällen die Gerichtsgebühr auf 70 Ꞓ ermäßigt werden, wenn die Angelegenheit mit der ersten Verhandlung beendet wird. Im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Verfahrensgegner soll sich die Gebühr von 70 Ꞓ auf 35 Ꞓ verringern. Der Streitwert soll unter bestimmten Voraussetzungen im Rechtsanwaltstarifgesetz mit 40 Ꞓ festgelegt werden. Das soll nicht nur Besitzstörungsverfahren betreffen, sondern auch alle sonstigen Verfahren, in denen Rechtsschutz gegen eine störende Handlung durch ein Kraftfahrzeug angestrebt wird. Eingegriffen werden soll laut Erläuterungen nur in die Tarifordnung betreffend jene Fälle, denen vom Gegner gar nicht entgegengetreten wird. Zur Verdeutlichung wird eine Berechnung der kostenseitigen Auswirkungen für den Bereich des RATG angeschlossen, wonach sich der diesbezügliche Tarif auf 107,76 Ꞓ beläuft.

Um Leitentscheidungen zu erhalten, wird es überdies für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren möglich sein, in Besitzstörungssachen den Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen. Auch die anderen Maßnahmen sind vorerst auf fünf Jahre befristet. Mit einer Ausschussfeststellung unterstreichen ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ, dass aus ihrer Sicht geringfügige Eingriffe, wie etwa das einmalige kurzfristige Anhalten, Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche, ohne dass dadurch jemand behindert worden oder ein Schaden entstanden ist, keine Störungshandlung darstellt. Die Grünen erachteten die Ausschussfeststellung für nicht hilfreich, wenn man sich schon dafür entscheide, den Gerichten bzw. dem OGH die Entscheidungen zu überlassen.

Neues Vergabegesetz

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien hat ein neues Vergaberechtsgesetz den Justizausschuss passiert. Es soll die Transparenz in Vergabeverfahren stärken und die Rechtssicherheit beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen erhöhen. Nachgekommen wird mit dem Gesetz auch unionsrechtlichen Vorgaben. So sollen bei nationalen Vergabeverfahren künftig elektronische Formulare („eForms“) und im Rechtsschutz ein neues Pauschalgebührensystem implementiert werden. Gemäß der Regierungsvorlage sollen außerdem die nationalen Schwellenwerte für Direktvergaben aus der Schwellenwerteverordnung als Dauerregelungen in das Gesetz aufgenommen werden. Bei Bauaufträgen wird demnach künftig eine Direktvergabe bis unter 200.000 Ꞓ zulässig sein. Aktuell liegt dieser Schwellenwert bei 143.000 Ꞓ. Zudem sollen bei der Vergabe künftig auch Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle spielen. Die beiden Oppositionsparteien stimmten der Novelle im Ausschuss nicht zu. Die Freiheitlichen befürchten einen erhöhten Dokumentationsaufwand, die Grünen Intransparenz.

Befangenheit von Richterinnen und Richtern

Wenig Chancen auf Erfolg hat ein Entschließungsantrag der FPÖ, der auf eine Neuregelung der Befangenheitsregel für Richterinnen und Richter abzielt. Die gegenwärtige Regelung weise erhebliche Mängel auf, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung nachhaltig beeinträchtigen können, argumentiert sie und schlägt unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Instanz zur Entscheidung über Befangenheitsanträge, eine klarere Definition von Befangenheitsgründen, einheitliche Standards und Fristen sowie Transparenzmechanismen vor. Die Koalitionsparteien sehen allerdings keine Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen zu ändern. Diese hätten sich bewährt, meinte etwa die SPÖ. Auch die Grünen lehnten den Antrag an, wiewohl sie „Innovationspotential“ bei den Befangenheitsregeln sehen.

Verzögerungen beim elektronischen Eltern-Kind-Pass

Zu Verzögerungen wird es beim elektronischen Eltern-Kind-Pass kommen. Er hätte ursprünglich schon zu Beginn des nächsten Jahres das „gelbe Papierheft“ ablösen sollen, einer Regierungsvorlage zufolge sollen die entsprechenden Bestimmungen nun aber erst am 1. Oktober 2026 in Kraft treten. In den Erläuterungen wird dafür die „Komplexität des Projekts“ ins Treffen geführt. Laut Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig ist darüber hinaus geplant, das Untersuchungsprogramm für den Eltern-Kind-Pass zu aktualisieren und zu ergänzen und beispielsweise eine Hebammenberatung zu ermöglichen. Im Gesundheitsausschuss stimmte nur die FPÖ gegen die Gesetzesnovelle. Sie kritisierte, dass es in Hinkunft nur mehr die digitale Variante des Eltern-Kind-Pass-geben werde und keine Wahlfreiheit bestehe.

Preisregulierung für Medikamente

Eine von der Regierung vorgeschlagene ASVG-Novelle sieht vor, auch in den Jahren 2027 bis 2029 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festzusetzen. Außerdem soll die Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars verlängert werden. Kritik daran kommt von der Opposition: Während die Grünen Ausgleichsmaßnahmen für die Sozialversicherung vermissen, befürchten die Freiheitlichen eine weitere Einschränkung der Versorgung sowie „einen Kollateralschaden für die Vertriebskette“.

Einheitliche Diagnosen- und Leistungskodierung

Später als geplant wird auch die bundesweit einheitliche Diagnosecodierung umgesetzt. Durch die Zuordnung von Diagnosen und medizinischen Leistungen auf einheitliche Schlüssel soll nicht nur die Behandlungssicherheit erhöht, sondern auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Gesundheitsdienstleistern erleichtert werden. Der ambulante Sektor soll nun aber erst verzögert in das Projekt einbezogen werden. Erst ab dem dritten Quartal 2026 (Meldung bis 30. November 2026) werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen sowie Ambulatorien verpflichtet sein, eine codierte Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchzuführen und die Daten an die jeweiligen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Davor soll es einen sechsmonatigen Pilotbetrieb mit freiwilligen Meldungen geben.

Kritisch beurteilt wird die Gesetzesnovelle von der Opposition, wobei die Grünen im Gesundheitsausschuss vor allem die Ausnahmeregelung für Wahlärztinnen und Wahlärzte, die weniger als 300 Patientinnen und Patienten haben, bemängelten.

Längere Speicherfrist für ELGA-Daten

Zustimmung von allen Parteien gab es im Gesundheitsausschuss zu einer von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ eingebrachten Initiative, die eine Ausdehnung der bestehenden Speicherfrist von ELGA-Gesundheitsdaten von zehn auf 30 Jahre mit sich bringt. Dies sei insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen von Bedeutung, wird im Antrag zur Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes hervorgehoben.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen

Über alle Fraktionen hinweg Konsens bestand im Gesundheitsausschuss auch darüber, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen weiter ausgebaut werden soll. In einer Fünf-Parteien-Entschließung wird die Bundesregierung ersucht, weitere bilaterale Staatsverträge über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst abzuschließen. Solche Abkommen bestehen derzeit mit Tschechien, der Slowakei und Ungarn.

Pensionsnachkauf und Pflegegeld für Überlebende des Holocaust

Personen, die während des „Ständestaates“ bzw. der NS-Herrschaft in Österreich politisch verfolgt wurden oder aus religiösen Gründen bzw. wegen ihrer Abstammung ihre Heimat verlassen mussten, wird nach bestehender Rechtslage die Möglichkeit eingeräumt, Pensionsversicherungszeiten begünstigt nachzukaufen, begrenzt bis zum Zeitraum 31. März 1959. Diese Bestimmung kann auch von Personen in Anspruch genommen werden, die erst in den unmittelbaren Nachkriegsjahren aus Österreich ausgewandert sind, etwa weil sie KZ-Häftlinge waren oder sich in der NS-Zeit vor Verfolgung verstecken mussten. Nun soll der dafür maßgebliche Stichtag einem gemeinsamen Antrag der fünf Parlamentsparteien zufolge vom 31. Dezember 1949 auf den 15. Mai 1955 verlegt werden. Holocaust-Überlebende, die erst in den 1950er-Jahren aus Österreich ausgewandert sind, sollen gegenüber jenen Verfolgten, die Österreich zwischen dem 4. März 1933 und dem 9. Mai 1945 dauerhaft verlassen haben, nicht benachteiligt werden, wird die Initiative begründet. Ausgezahlt werden etwaige neue bzw. höhere Pensionsansprüche ab Jänner 2026.

Eine analoge Stichtagsregelung sieht der Gesetzesantrag für den Bezug von Pflegegeld außerhalb Österreichs vor: Demnach steht künftig auch Personen, die Österreich aus den oben genannten Gründen nach dem 9. Mai 1945 und vor dem 15. Mai 1955 verlassen haben, ohne Wohnsitz in Österreich Pflegegeld zu, sofern sie die anderen Kriterien erfüllen.

Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht

Gegen die Stimmen der FPÖ hat der Sozialausschuss eine von der Regierung vorgeschlagene Sozialversicherungsnovelle an das Plenum weitergeleitet. Dabei geht es unter anderem um kleinere Nachbesserungen bei der neuen Teilpension und die Möglichkeit der Video-Teilnahme an Sitzungen der Sozialversicherungsträger. So soll es beispielsweise bei Inanspruchnahme einer Teilpension nicht nötig sein, die mit dem Dienstgeber vereinbarte Arbeitszeitreduktion auf ganze Arbeitsstunden zu runden. Überdies wird die Mitversicherung einer Lebensgefährtin bzw. eines Lebensgefährten in der Krankenversicherung im Falle der Erziehung eines Kindes erleichtert. Ein Abänderungsantrag sieht außerdem die Verlängerung einer Günstigkeitsklausel im Bereich der knappschaftlichen Pensionsversicherung vor.

Gesundheitsreformfonds

Die Regierung schlägt darüber hinaus vor, für die Jahre 2026 bis 2030 einen mit jährlich rund 500 Mio. Ꞓ dotierten Gesundheitsreformfonds einzurichten. Die Mittel sollen unter anderem für eine bessere ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich und für Prävention verwendet werden, wobei für die Festlegung genauer Richtlinien und Zielvorgaben das Sozialministerium – nach Beratungen durch einen Beirat – zuständig ist. Konkret geht es etwa um den weiteren Ausbau von Primärversorgungszentren, Versorgungsangebote an Abenden und Wochenenden, den Einsatz von Telemedizin und eine bessere Steuerung von Patientenströmen.

Das Geld für den Fonds kommt aus der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten, wobei nicht die Beiträge der Betroffenen selbst, sondern die gesetzlich verankerten Zuzahlungen der Pensionsversicherung für den Fonds verwendet werden. Im Grunde handelt es beim Gesundheitsreformfonds um drei Fonds: 72,96 % der Mittel wird der Fonds der ÖGK, 22,24 % der Fonds der SVS und 4,8 % der Fonds der BVAEB erhalten.

Kritik am Gesundheitsreformfonds kommt von der Opposition. FPÖ und Grüne bezweifeln, dass damit bestehende Probleme im Gesundheitsbereich gelöst werden können, und vermissen echten Reformdruck.

Zuverdienstverbot für Arbeitslose

Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 hat der Nationalrat vor dem Sommer deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Ab 2026 wird es demnach nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, parallel zum Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig dazuzuverdienen.

Solche Ausnahmen gelten etwa für ältere Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behindertenstatus, nun soll eine weitere Personengruppe erfasst werden. Auch wer im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine mindestens viermonatige Weiterbildung mit zumindest 25 Wochenstunden absolviert, wird demnach weiterhin nebenher geringfügig arbeiten dürfen. Das betrifft etwa Personen, die im Rahmen einer Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat im Sozialausschuss einhellige Zustimmung erhalten. Weitere Ausnahmen, etwa für Kunst- und Kulturschaffende, Alleinerziehende oder Personen in einem Entschuldungsverfahren, wie von den Grünen gefordert, wurden von den Koalitionsparteien hingegen abgelehnt.

Unterstützungsfonds für Tourismusbeschäftigte

Um Beschäftigte in der Tourismusbranche zu halten, soll ein mit 6,5 Mio. Ꞓ im Jahr dotierter Unterstützungsfonds für Tourismusbeschäftigte eingerichtet werden. Damit sollen vor allem Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte im Tourismus gefördert werden. Aber auch Sonderunterstützungen nach Arbeitsunfällen oder Jobverlust sollen möglich sein. Damit will die Regierung dem Fachkräftemangel im Hotel- und Gastgewerbe begegnen. Die genauen Förderkriterien sollen vom dreiköpfigen Vorstand in Form einer Leistungsordnung festgelegt werden, wobei darauf zu achten ist, dass sich Beihilfen und Leistungen nicht mit Leistungen des AMS überschneiden.

Im Sozialausschuss stimmten neben den Koalitionsparteien auch die Grünen für den Fonds. Die FPÖ glaubt hingegen nicht, dass mit dem Fonds die angestrebten Ziele erreicht werden. Ihrer Meinung nach könnte man die 6,5 Mio. Ꞓ sinnvoller einsetzen.

Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter

Bereits im Jahr 2017 hat der Nationalrat beschlossen, die Kündigungsfristen von Arbeiterinnen und Arbeitern an jene der Angestellten anzugleichen, wobei die Bestimmungen nach mehreren Verschiebungen letztendlich im Oktober 2021 in Kraft getreten sind. Für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, können per Kollektivvertrag jedoch abweichende Regelungen festgelegt werden. In der Praxis kam es allerdings des Öfteren zu Auslegungsproblemen, wer unter diese Ausnahmebestimmung fällt. Nun soll eine von der Regierung vorgelegte Gesetzesnovelle Klarheit schaffen. Sie hat unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags den Sozialausschuss passiert.

Demnach sollen nur jene Branchen, für die zwischen dem 1. Jänner 2018 und dem 30. Juni 2025 diesbezügliche kollektivvertragliche Regelungen vereinbart wurden, von den im ABGB verankerten allgemeinen Kündigungsfristen ausgenommen sein. Das betrifft laut Erläuterungen 29 Kollektivverträge, die von der Bauindustrie und dem Baugewerbe bis hin zu Wachorganen im Bewachungsgewerbe und Beschäftigte in privaten Busunternehmen und im Kleintransportgewerbe reichen. Ältere kollektivvertragliche Vereinbarungen werden damit automatisch hinfällig, die Vorgabe, dass es sich um Saisonbranchen handeln muss, entfällt. Per Kollektivvertrag festgelegte Kündigungsfristen dürfen allerdings eine Woche – bzw. zwei Wochen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft – nicht unterschreiten.

In Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie kommt es außerdem zu einem besseren Kündigungsschutz für Beschäftigte in kleinen Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Auch für sie gilt in Zukunft ein umfassendes Benachteiligungsverbot, wenn sie sich wegen einer Bezahlung unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn beschweren oder vor Gericht ziehen. Im Sozialausschuss stimmte nur die FPÖ gegen die Gesetzesnovelle.

Parlamentarische Versammlung des Europarats

Österreich ist in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit sechs Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern vertreten, wobei die FPÖ zwei Vollmitglieder und zwei Ersatzmitglieder entsendet, während ÖVP und SPÖ jeweils zwei Vollmitglieder sowie ein Ersatzmitglied zukommen und NEOS und Grüne jeweils ein Ersatzmitglied stellen.

Aufgrund des Ausscheidens von Stefan Schennach (SPÖ) aus dem Bundesrat und von Stephanie Krisper (NEOS) aus dem Nationalrat sind ein Mitglied und ein Ersatzmitglied neu zu wählen. Die SPÖ hat als Ersatz für Schennach Abgeordnete Petra Bayr nominiert, für die NEOS soll Dominik Oberhofer nachrücken. Eine Debatte dazu ist nicht vorgesehen. Bayr gehört der Parlamentarischen Versammlung schon jetzt als Ersatzmitglied an, die Wahl ihrer nominierten Nachfolgerin Claudia Arpa wird im Bundesrat erfolgen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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