Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Dezember 2025 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Dezember 2025

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Mit Gesetzesvorlagen aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich startet der Nationalrat in seine letzte Plenarwoche in diesem Jahr. So werden die Abgeordneten etwa über das von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegte dreiteilige Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung sowie das Abgabenänderungsgesetz 2026 beraten. Darin ist auch eine Erhöhung der Tabaksteuer und eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Nikotinbeutel vorgesehen. Zudem soll für E-Zigaretten (E-Liquids) ein Lizenzsystem eingeführt werden.

Schließt der Wirtschaftsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, könnten gegebenenfalls auch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz inklusive begleitender Gesetzesänderungen („Günstiger-Strom-Gesetz“) und zwei Gesetze für mehr Preistransparenz im Handel auf die Tagesordnung kommen. Dabei geht es etwa um die deutliche Kennzeichnung von Produkten, die bei gleicher Verpackungsgröße weniger Inhalt haben, Stichwort „Shrinkflation“. Auch weitere Gesetzesvorlagen, die unter anderem erweiterte Beschwerdemöglichkeiten für anerkannte Umweltorganisationen gegen Abfallbehandlungsanlagen und sogenannte IPPC-Anlagen zum Inhalt haben, liegen dem Wirtschaftsausschuss vor. Er hat für kommenden Dienstag eine Sitzung anberaumt.

Einige Gesetze aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich benötigen für eine Beschlussfassung im Nationalrat darüber hinaus eine Zweidrittelmehrheit. Das betrifft auch die aus dem Landwirtschaftsressort kommende Novelle zum Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, mit der Vorsorge für

außerordentliche Krisenfälle getroffen werden soll.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die ÖVP unter dem Titel „Unsere Arbeit hat ein Ziel: Aufschwung für Österreich!“ über die Wirtschaftspolitik der Regierung diskutieren will.

Aktuelle Europastunde

Daran schließt eine Aktuelle Europastunde an, für die die NEOS das Thema „Die Weiterentwicklung eines geeinten, freien und starken Europas als Gegenmodell zu Putins Handlangern“ gewählt haben.

Betrugsbekämpfungsgesetze Steuern, Sozialabgaben und Daten

Das von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegte Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung betrifft in drei Sammelnovellen die Bereiche Steuern, Sozialabgaben und Daten. Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Steuertransparenz sowie eine wirksamere Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten Wirtschaftsdelikten. Der Finanzminister erwartet sich neben positiven Standort- und Wettbewerbseffekten auch zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt, für 2026 etwa von rund 270 Mio. Ꞓ.

Vorgesehen ist unter anderem, die Auftraggeberhaftung im Baubereich auszuweiten, eine für die Krankenversicherung zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen einzuführen sowie das Recht auf Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien mit einem Wert von über 2 Mio. Ꞓ zu streichen. Zuwendungen über stiftungsähnliche Konstruktionen, die bisher steuerlich begünstigt waren, sollen künftig strenger besteuert werden. Darüber hinaus soll, wer wissentlich ungerechtfertigte Verluste geltend macht, künftig ebenso strafbar sein wie bei der Angabe falscher Gewinne. Eine Bargeldgrenze von 10.000 Ꞓ pro Tag soll beim Finanzamt eingeführt werden, um Geldwäsche zu erschweren. Auch der Zoll soll erweiterte Befugnisse erhalten und künftig etwa ein vorläufiges Waffenverbot verhängen können. Eingeschränkt werden soll die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland. Zudem soll der Staat bei Firmenpleiten besser geschützt werden. Vor dem Insolvenzverfahren entrichtete Abgaben und Steuern sollen von der Anfechtung im Zuge der Insolvenz ausgenommen werden.

Auch erweiterte Meldepflichten für Anbieter von Dienstleistungen für Kryptowährungen und ein Ausbau des EU-weiten Datenaustauschs gehören zum Gesetzespaket, das überwiegend mit Jahresbeginn 2026 in Kraft treten soll. Mit Abänderungsanträgen wurden im Finanzausschuss Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen, unter anderem hinsichtlich der Vergütung des Restwertes der NoVA. Gemäß eines Ausschussantrags auf Änderung des Körperschaftsteuergesetzes soll außerdem bei Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft ab 2026 auf einen einheitlichen Steuersatz von 15 % (statt bisher 12,5 %) abgestellt werden.

Im Finanzausschuss erhielt der Teil Sozialabgaben des Betrugsbekämpfungspakets neben den Koalitionsparteien auch die Zustimmung der Grünen, die beiden anderen Teile wurden mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit angenommen. Beide Oppositionsparteien signalisierten aber Gesprächsbereitschaft, was die Sicherstellung der notwendigen Zweidrittelmehrheit für den Teil Daten betrifft.

Abgabenänderungsgesetz 2025

Eine rege Diskussion fand im Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz 2025 statt. Das von der Regierung vorgelegte Paket enthält insgesamt 17 Maßnahmen und Änderungen in mehr als 20 Bundesgesetzen. Im Zentrum der Sammelnovelle steht die Ausweitung und Erhöhung der Tabaksteuer sowie die Modernisierung des Tabakmonopols. So sollen ab dem Jahr 2026 schrittweise höhere Steuersätze für Zigaretten, Tabak zum Erhitzen und Feinschnitt gelten. Die Anwendung der Monopolbestimmungen soll auf Nikotinbeutel (Nikotinpouches) ausgeweitet und ein Lizenzsystem für Liquids für E-Zigaretten (E-Liquids) eingeführt werden. Was das Tabakmonopol in Bezug auf Hanfblüten betrifft, ist für Fachgeschäfte für Hanfprodukte eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen.

Weitere Punkte des Gesetzespakets betreffen die Präzisierung des Freiwilligenpauschales und der Steuerbefreiung von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften sowie Abschreibungen von Immobilien und Klarstellungen bei privaten Grundstücksveräußerungen. Erleichtert werden sollen Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots. Darüber hinaus sollen ab April 2026 die Grunderwerbsteuer, ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028 Gebühren vollständig digital abgewickelt werden. Ein Sanktionsmechanismus soll die elektronische Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen.

Das Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien sowie der Grünen an den Nationalrat weitergeleitet. Die FPÖ stimmte vorerst nicht zu und will die vorgesehenen Maßnahmen noch prüfen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait

Einstimmig gab der Finanzausschuss grünes Licht für die Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait. Das bisher gültige Abkommen entspricht bei Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung nicht mehr den aktuellen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), so die Erläuterungen zum vorliegenden Staatsvertrag. Auch neu geregelt werden sollen die steuerliche Transparenz und die Amtshilfe. Auf Basis eines Rechnungshofberichts soll der Artikel zur Dividendenbesteuerung geändert werden. Durch die Adaptierung soll zudem die doppelte Nichtbesteuerung vermieden werden.

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen 2025

Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2025 wird festgelegt, welche Beiträge Österreich an internationale Finanzinstitutionen (IFI) leistet. Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage mehrheitlich – ohne die Stimmen der FPÖ – ins Plenum geschickt. Demnach übernimmt der Bund im Rahmen einer generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB-GCCI) zusätzliche Kapitalanteile im Wert von umgerechnet 475,3 Mio. Ꞓ. Durch diese Erhöhung der Anteile soll Österreich das aktuelle Ausmaß an Anteilen und Stimmrechten halten.

Zusätzlich ist eine Beteiligung an mehreren Wiederauffüllungen von Entwicklungsbanken vorgesehen. So sollen 488,48 Mio. Ꞓ für die 21. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation ausgegeben werden. Im Rahmen einer außerordentlichen Auffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – IDA-MDRI) ist der Kauf von 12,65 Mio. Ꞓ Sonderziehungsrechten vorgesehen. Für die 13. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und die 8. Wiederauffüllung des Technischen Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-14) sollen 10 Mio. Ꞓ investiert werden. Außerdem soll der Bund für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 3,2 Mio. Ꞓ leisten.

Gesetzesvorlagen aus dem Wirtschafts- und Energiebereich

Noch unklar ist, welche Gesetzesvorlagen aus dem Wirtschafts- und Energiebereich in das Plenum kommen werden. Der Ausschuss hat für kommenden Dienstag eine Sitzung anberaumt.

Zuletzt wurden dem Ausschuss unter anderem das schon seit längerem verhandelte neue Stromgesetz und zwei Gesetze für mehr Preistransparenz zugewiesen. So will die Regierung den Handel verpflichten, Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist – Stichwort „Shrinkflation“ -, klar zu kennzeichnen sowie die Grundpreise von Produkten, etwa pro Kilo oder Liter, deutlich auszuweisen. Zu beiden Gesetzesvorlagen wurde eine Ausschussbegutachtung durchgeführt, die Frist für Stellungnahmen endete am 2. Dezember.

Mit dem sogenannten Günstiger-Strom-Gesetz, das auch das schon länger verhandelte neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz sowie ein Energie-Armuts-Definitions-Gesetz enthält, will die Regierung einen neuen Rechtsrahmen für den in den vergangenen Jahren sich rasch verändernden Strommarkt fixieren. Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf vor, Energieeinspeiser an den Kosten des Ausbaus des Stromnetzes zu beteiligen und im Bedarfsfall Spitzenkappungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen zur Entlastung der Netze zu ermöglichen. Die Rechte von Stromkundinnen und -kunden werden mit dem Gesetzesentwurf gestärkt, für einkommensschwache Haushalte bringt das Gesetzespaket außerdem einen Sozialtarif. Mit zwei weiteren Gesetzesnovellen soll die Regierung die Möglichkeit erhalten, in Krisenfällen in den Energiemarkt und die Energiepreise einzugreifen.

Weitere dem Wirtschaftsausschuss zugewiesene Gesetzesvorlagen betreffen die Ausweitung der Rechte anerkannter Umweltorganisationen in Zusammenhang mit der Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen und sogenannter IPPC-Anlagen, die Verlängerung der Abwicklung der aus der Corona-Zeit stammenden Investitionsprämie für Unternehmen sowie eine Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, die vorerst allerdings nur redaktionelle Anpassungen enthält.

Lebensmittel-Versorgungssicherheit im Krisenfall

Der Landwirtschaftsausschuss hat sich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS für eine Anpassung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) ausgesprochen, um auf außerordentliche Krisenfälle künftig besser reagieren zu können. Dabei soll es unter anderem zur Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen kommen, insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche Vorratshaltung von Lebensmitteln. Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt man mit der Novelle des LMBG die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet ist. Während sich die Abgeordneten der Koalitionsparteien dieser Sichtweise anschlossen, sehen FPÖ und Grüne noch Gesprächsbedarf. Im Nationalrat ist für den Beschluss der Gesetzesnovelle eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Ausweitung des Bio-Anteils bei der Lebensmittelbeschaffung

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ nahm der Landwirtschaftsausschuss einen Entschließungsantrag zur „Stärkung der biologischen und regionalen sowie tierwohlgerechten Lebensmittelbeschaffung im Bundesbereich“ an. Der Antrag zielt auf die Prüfung von Maßnahmen ab, die eine langfristige Stärkung der biologischen Landwirtschaft in Österreich unterstützen und zu einer „ambitionierten und umsetzbaren Ausweitung“ des Bio-Anteils im Bundesbereich beitragen können. Zudem soll ein administrativ umsetzbares Monitoringsystem entwickelt werden, das Fortschritte bei der nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung nachvollziehbar darstellt.

Initiiert hatten die Debatte die Grünen, deren eigener Antrag im Ausschuss jedoch in der Minderheit blieb. Sie befürchten, dass der Bund die Bio- und Tierwohlkriterien zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (naBe) im Lebensmittelbereich abschwächen will, und fordern, die bestehenden Vorgaben unverändert beizubehalten.

Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel

Von allen Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss befürwortet wurde eine Regierungsvorlage, die eine Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel vorsieht. Mit einer Anpassung der Nationalparkflächen an den aktuellen Stand sowie der Neustrukturierung von Gremien und Organen des Nationalparks soll es auch zur Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofs kommen. Die dauerhafte Vertretung des Bundes soll im Vorstand festgeschrieben und dieser neu organisiert werden. Weitere Änderungen betreffen den Wissenschaftlichen Beirat und das Nationalparkforum. Zudem soll es zu einer klaren Regelung über die Finanzierung der Nationalparkgesellschaft kommen und diese an die gängige Praxis der österreichischen Nationalpark-GmbHs angepasst werden. Eine Änderung der gleichteiligen Finanzierung von Bund und Land ist nicht geplant.

Psychosoziale Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft

Einstimmig im Landwirtschaftsausschuss angenommen wurde auch eine Initiative der Regierungsfraktionen zur Verbesserung der psychosozialen Rahmenbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Hintergrund dafür ist eine Studie über soziale und psychische Belastungen in der Land- und Forstwirtschaft, die den Abgeordneten zufolge „klaren Handlungsbedarf“ aufgezeigt hat. Demnach haben 46 % der Befragten über psychische Beschwerden berichtet. Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien zielt nunmehr darauf ab, die Informationsarbeit zu bestehenden Unterstützungs- und Entlastungsangeboten zu forcieren sowie bestehende Unterstützungsstrukturen weiterzuentwickeln und besser miteinander zu verzahnen. Zudem soll die Vernetzung und Kooperation aller relevanten Akteurinnen und Akteure im psychosozialen Bereich intensiviert und Präventions- und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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