Neues Cybersicherheitsgesetz – WKÖ-Bundessparte Information und Consulting: „Wichtiger Schritt“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Neues Cybersicherheitsgesetz – WKÖ-Bundessparte Information und Consulting: „Wichtiger Schritt“

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„Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU auch in Österreich ist ein notwendiger und wichtiger Schritt für mehr Cybersicherheit und digitaler Souveränität in Europa. Und weiter: „Maßnahmen wie Backup-Management, Multifaktorauthentifizierung und Mitarbeiterschulungen sind zwar herausfordernd, angesichts der Bedrohungslage aber unerlässlich – sie stärken mittel- und langfristig Wirtschaft, Gesellschaft sowie Europas digitale Souveränität insgesamt“, sagt Markus Roth, Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zum neuen österreichischen Cybersicherheitsgesetz, dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) 2026.

WKÖ-Bundessparte Information und Consulting: Praktikable Umsetzung sichergestellt

Mit dem NISG 2026 setzt Österreich die europäische Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 um. Die darin enthaltenen Regelungen verpflichten etwa 4.000 mittlere und große Unternehmen aus kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, und verarbeitendem Gewerbe zur Einhaltung strenger -Cybersicherheitsmaßnahmen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen. Dabei ist auch die Sicherheit der Lieferkette ein zentrales Thema.

Roth mahnt besonders bei Kleinstunternehmen nicht übers Ziel hinauszuschießen und kritisiert, dass DNS-Diensteanbieter unabhängig von der Größe generell als wesentliche Einrichtungen eingestuft werden. Positiv bewertet die WKÖ-Bundessparte Information und Consulting hingegen in der Regierungsvorlage die dort festgehaltenen Übergangsfristen: So soll das Cybersicherheitsgesetz (NISG 2026) erst neun Monate nach Veröffentlichung in Kraft treten. Dafür hat man sich eingesetzt, um den Betrieben die Vorbereitung auf die strengen Vorgaben zu erleichtern. Zudem wurde im NISG 2026 Gold Plating weitgehend vermieden. „Damit hat die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft die praktikable Umsetzung sichergestellt“, so Bundesspartenobmann Markus Roth.

https://wko.at/nis, das Informationsangebot der Wirtschaftskammer Österreich

Die WKÖ informiert Betriebe seit Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie laufend, unterstützt sie mit Infoveranstaltungen, Workshops und Materialien rund um die neuen Regelungen für mehr Cybersicherheit in der EU. Mehr Informationen zum Thema sind unter https://wko.at/nis zu finden. (PWK483/JHR)

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