Wenn der Zug ausfällt oder verspätet ist, stehen den Fahrgästen Erstattungen und Ersatzleistungen zu
Zugausfälle, Verspätungen und überfüllte Waggons: Bahnfahren ist zwar für viele die entspannteste Form des Reisens, kann aber auch herausfordernd sein. Großveranstaltungen wie die Fußball-EM oder die nahenden Ferien können aufgrund des erhöhten Fahrgastaufkommens Probleme im Fernverkehr mit sich bringen. Auch morgen werden wieder tausende österreichische Fans mit dem Zug nach Berlin fahren, um das Nationalteam anzufeuern. Welche Rechte und Entschädigungsansprüche sie haben, hat der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich zusammengefasst.
Ist bei der Abfahrt, bei einem verpassten Anschluss oder bei gänzlichem Zugausfall zu erwarten, dass die Verspätung am Zielort 60 Minuten oder mehr betragen wird, muss das Bahnunternehmen eine der folgenden Möglichkeiten anbieten:
- Erstattung des Fahrpreises für den nicht durchgeführten oder zwecklos gewordenen Teil der Fahrt
- Fortsetzung der Fahrt bei nächster Gelegenheit
- Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt
Wählt der Fahrgast die Fortsetzung der Fahrt, so hat dieser ab einer Verspätung von 60 Minuten einen Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Preises der Fahrkarte. Ab zwei Stunden Verspätung steigt diese Mindestentschädigung auf 50 Prozent des Preises.
ACHTUNG: Keine Entschädigung gibt es bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. extremen Wetterbedingungen), bei Verschulden des Fahrgastes oder wenn das Verhalten eines Dritten Ursache für die Verspätung war. Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (Stichwort Pendler:innen) gelten besondere Regelungen.
Unterbringung, Mahlzeiten und Erfrischungen
Bei Zugausfall oder bei einer Verspätung von mehr als 59 Minuten hat das Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen kostenlos Snacks/Mahlzeiten und Erfrischungen je nach Dauer der Wartezeit anzubieten, sofern sie im Zug oder Bahnhof verfügbar bzw. lieferbar sind. Wenn nötig, ist den Fahrgästen eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit anzubieten, sofern dies praktisch durchführbar ist.
Sitzplatzreservierung
Mit einem reservierten Sitzplatz kann (selbst in Fällen ohne Reservierungspflicht) vermieden werden, dass Sie wegen Überfüllung eines Zuges nicht mitgenommen werden.
ACHTUNG: Der Anspruch auf den reservierten Sitzplatz erlischt, wenn der Platz nicht spätestens 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges vom Startbahnhof eingenommen wird.
Weitere Informationen zum Thema Reisen und zur Reklamation bei Zugproblemen sind unter ooe.arbeiterkammer.at zu finden.
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