Amnesty kritisiert Kriminalisierung von Protest
Amnesty International beobachtet mit großer Sorge die erneut stark gewachsene Tendenz von Politik und Verwaltung, Klima-Aktivist*innen zu kriminalisieren und damit zu versuchen, eine bestimmte Form von Protest zu unterbinden.
„Auch wenn es Politiker*innen, Behörden und auch manch einer in der Öffentlichkeit nicht gerne hören: Solche friedliche Protest-Aktionen sind als Form von so genanntem Zivilem Ungehorsam von der Versammlungsfreiheit gedeckt – ein Menschenrecht, zu dem sich Österreich verpflichtet hat. Statt dieses zu untergraben ist es Aufgabe des Staates, es zu schützen und das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“, äußert sich Charlotte Deiss, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International Österreich, scharf.
In den vergangenen Tagen wurde bekannt, dass gegen Klimaaktivist*innen so genannte primäre Freiheitsstrafen verhängt wurden, die schwerste Strafmaßnahme im Verwaltungsrecht. Dabei werden direkt Gefängnis- statt Geldstrafen verhängt, und zwar ohne vorhergehendem Gerichtsverfahren. Eine solche Verwaltungshaft lehnt Amnesty International grundsätzlich ab, da die Gefahr besteht, dass faire und rechtsstaatliche Gerichtsverfahren umgangen werden.
„Auch die Tatsache, dass das Innenministerium per Aussendung stolz die hohe Zahl an Festnahmen von Klimaaktivist*innen verkündet und betont, dass weiterhin solche Aktionen untersagt und schnellstmöglich beendet sowie Verwaltungsstrafen verhängt werden, befeuert die öffentliche Wahrnehmung, dass Protestierende wie Kriminelle zu sehen und zu behandeln sind“, so Deiss. „Protest darf stören, manchmal muss er das sogar. Auch wenn man Verständnis für den Ärger haben kann, den diese Aktionen zum Teil auslösen, so ist es doch gerade dann die Aufgabe der politisch Verantwortlichen sowie der Sicherheitsbehörden, sowohl vor Ort als auch in der Rhetorik de-eskalierend zu wirken und nicht Protest zu delegitimieren. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“
Ähnliche Entwicklungen sind auch in Deutschland zu sehen, wo Mitglieder der Letzten Generation aufgrund des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch angeklagt wurden. „Politiker*innen müssen sich dem Diskurs mit der Bevölkerung stellen – sowohl mit jenen, die sich für das Klima einsetzen, als auch mit jenen, die sich von den Aktionen gestört fühlen. Sowohl der Schutz das Klimas als auch die Versammlungsfreiheit sind Menschenrechte, die zu achten sind“, so Deiss abschließend.
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