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Sonderwochengeld: Zusätzliche Leistung für Schwangere in Elternkarenz

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Frauen, die erneut schwanger werden, während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben aktuell keinen Anspruch auf Wochengeld. Laut OGH verstößt diese Regelung gegen EU-Recht. Die Bundesregierung schafft nun für diese Frauen ein “Sonderwochengeld”. “Gerade wenn zwei Kinder knapp hintereinander auf die Welt kommen, benötigen die Familien jeden Euro”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. Für die Einführung der Leistung sind Änderungen an einer Reihe von Gesetzen nötig.***

Werdende Mütter dürfen ab dem Beginn des Mutterschutzes – in der Regel acht Wochen vor und nach dem Geburtstermin – nicht mehr beschäftigt werden. Das Wochengeld bietet in dieser Zeit eine wichtige finanzielle Absicherung für die Frauen.

Eine Richtlinie der EU legt fest, dass Frauen während des Mutterschutzes Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts oder eine Sozialleistung haben. Der OGH hat in einem Erkenntnis vom August 2023 bestätigt, dass das auch dann gilt, wenn ein verkürztes, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und gleichzeitig eine längere Dauer der Elternkarenz gewählt wurde. Mit der Änderung der betroffenen Gesetze trägt die Bundesregierung diesem Erkenntnis Rechnung.

Für die betroffenen Frauen wird eine neue Leistung geschaffen: das Sonderwochengeld. Die Höhe orientiert sich am erhöhten Krankengeld, das auch bei einem längeren Krankenstand finanzielle Absicherung gewährleistet. Die Einführung erfolgt rückwirkend mit 1. November 2023. 70 Prozent der Kosten übernimmt der Familien-Lasten-Ausgleichsfonds, 30 Prozent die Krankenversicherung der Frau. 

“Es ist wichtig, alle Frauen, die während einer aufrechten Elternkarenz ein weiteres Mal schwanger werden, finanziell zu unterstützen, auch wenn sie kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen. Das Sonderwochengeld gewährleistet genau das. Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, die Regelung rückwirkend mit 1. November 2023 durchzusetzen. Dadurch profitieren zahlreiche Mütter und ihre Familien von der Gesetzesänderung”, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

„Kein Land in der Europäischen Union unterstützt Familien so sehr wie Österreich, denn Familien sind das Herz unserer Gesellschaft, das uns alle zusammenhält. Durch das neue Sonderwochengeld setzen wir einen weiteren, wichtigen Schritt und eine zusätzliche Maßnahme, um den werdenden Müttern und unseren Familien unter die Arme zu greifen“, so Familienministerin Susanne Raab.

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