Ottenschläger: 35. StVO-Novelle bringt sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit
„Fast zwei Drittel aller Unfälle mit Personenschäden ereignen sich im Ortsgebiet. Im vergangenen Jahr ereigneten sich auf Gemeindestraßen rund 15.000 Verkehrsunfälle mit 80 getöteten und 17.600 verletzten Menschen. Die Übertretung der höchstzulässigen Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Es muss daher das Ziel sein, Bereiche mit 'besonderem Schutzbedürfnis' zu entschleunigen und die Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere im Ortsgebiet, wo sich viele Kinder bewegen, zu verstärken“, betont heute, Mittwoch, ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger im Vorfeld des Verkehrsausschusses. Mit der 35. Straßenverkehrsordnungs-Novelle wolle man daher mehrere langjährige Forderungen von vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger umsetzen.
Konkret soll es daher mit 1. Juli 2024 für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister möglich sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen. „Die 35. StVO-Novelle sieht keine generelle Geschwindigkeitsreduktion, sondern sinnvolle Lösungen zur Steigerung der Sicherheit, vor allem für unsere Kinder, vor. Es geht nicht darum, Autofahrerinnen und Autofahrer zu schikanieren, sondern gezielt zu kontrollieren. Denn die Verkehrssicherheit hat für uns eine ganz besondere Bedeutung“, unterstreicht Ottenschläger das Vorhaben.
Zum einen soll es zu Erleichterungen im Rahmen der Verordnungserlassungsverfahren kommen, eine geringere als die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis zu verordnen. Diese Bereiche sind etwa jene vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen. Zum anderen wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, dass auch Gemeinden, die über keinen Gemeindewachkörper verfügen, auf Grundlage einer Verordnung des jeweiligen Landes punktuelle Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen vornehmen können. „Damit soll eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet ermöglicht werden. Umfasst ist ausschließlich die punktuelle Geschwindigkeitsmessung und der Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten hat dort zu erfolgen, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist“, so der Abgeordnete.
„Uns geht es nicht um eine generelle Geschwindigkeitsreduktion in Ortsgebieten, sondern um sinnvolle Lösungen zur Steigerung der Sicherheit, vor allem für unsere Kinder. Für eine generelle Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen, Landstraßen oder in Ortgebieten sehen wir keine Veranlassung“, schließt Ottenschläger. (Schluss)
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