EU-Parlament beschließt Gesetz zu Künstlicher Intelligenz
Das Europäische Parlament hat soeben in Straßburg ein europäisches KI-Gesetz verabschiedet. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Künstliche Intelligenz sicher arbeitet und dabei die Grundrechte der EU respektiert werden. Zudem sollen Innovationen unterstützt und Europa zu einem Vorreiter in der KI-Entwicklung werden.
Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union greift das Gesetz zwanzig Tage später EU-weit. Die vollständige Anwendung in den EU-Staaten kann aber bis zu zwei Jahre dauern.
Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
"Mit dem KI-Gesetz schaffen wir ein umfassendes Regelwerk für den menschenzentrierten Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Als sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament haben wir für einen Rechte-basierten Ansatz bei der Anwendung gekämpft, der Grundrechte schützt. Durch hohe Anforderungen minimieren wir außerdem die Gefahr der Diskriminierung, wie etwa die Einführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung für KI-Systeme.
Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Aufgrund der Positionierung mehrerer EU-Staaten war es zum Beispiel nicht möglich, die Nutzung von Echtzeit-Biometrie so strikt zu regulieren, wie wir als sozialdemokratische Fraktion es für nötig halten. Dabei geht es etwa um Gesichtserkennung oder das Scannen anderer körperlicher Merkmale, die für jeden Menschen einzigartig sind. Das Verhandlungsergebnis bleibt damit hinter unseren Erwartungen zurück, etwa bei bei der weit gefassten Ausnahme für nationale Sicherheit und beim Thema Echtzeit-Biometrie. Immerhin: Wenn ein EU-Staat Biometrie einsetzen möchte, müssen alle vom EU-Parlament hineinverhandelten Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Die unabhängigen Datenschutzbehörden werden hier ganz genau auf die Einhaltung der Regeln achten müssen."
René Repasi, Vorsitzender und binnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
"Mit dieser Abstimmung kommen wir dem Ziel des KI-Gesetzes, grundlegende Rechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz vor KI mit hohem Risiko zu schützen, einen Schritt näher. Gleichzeitig soll Innovation gefördert und die Europäische Union als führendere Akteurin im KI-Bereich etabliert werden.
Die Verordnung implementiert einen umfassenden Schutzes für Beschäftigte und Verbraucher:innen, definiert hochriskante Anwendungen und enthält passgenaue Verbote. So kann der Gesetzgeber die europäische Wettbewerbsfähigkeit entscheidend stärken. Diese Abstimmung markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Regulierung der Risiken, die KI für Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen mit sich bringt, und ebnet den Weg für einen verantwortungsvollen Einsatz mit minimierten Risiken. Der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen spielt somit eine entscheidende Rolle in der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas."
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