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WKÖ-Kopf und IV-Neumayer unterstützen Haltung Kochers bei Lieferkettengesetz

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Wirtschaft und Industrie nehmen deutlich Stellung zum Lieferkettengesetz. Die Haltung Bundesminister Kochers, bei der Abstimmung im EU-Rat nicht zuzustimmen, wird vollumfänglich von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung unterstützt. Der Beschluss einer solchen Richtlinie, in der vorliegenden Form würde der Wettbewerbsfähigkeit der EU massiv schaden. Bereits jetzt bescheinigt die OECD der Eurozone ein deutlich geringeres Wachstum als den USA und China.   

Aus Sicht der WKÖ und der IV liegt dem EU-Rat eine unausgereifte Richtlinie vor, die lediglich Unsicherheit bei den Unternehmen schafft und sich als Bürokratiemonster darstellt. Außerdem könnte durch den vorliegenden Entwurf entlang der „Aktivitätenkette“ Verantwortung übertragen werden und somit Betriebe jeder Größe in Österreich indirekt von den Regelungen betroffen sein, gerade für mittelständische Unternehmen ist sie nicht administrierbar. „Gut gemeint ist hier leider das Gegenteil von gut gemacht“, resümiert Christoph Neumayer, IV-Generalsekretär. 

Konkret ist es für den Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf, unverantwortlich, heimische KMU mit internationalen Risikoanalysen zu beauftragen: „Es ist für kleine Betriebe nicht kontrollierbar, ob entlang der Lieferkette möglicherweise der Zulieferer eines Zulieferers gegen Auflagen aus der Richtlinie verstößt“, so Kopf. 

Ein europäisches Gesetz muss für Unternehmen grundsätzlich auch anwendbar und umsetzbar sein. „Überschießende Anforderungen und ein Weiterreichen der Verantwortung von einer Lieferstufe auf die nächste ist ein wenig effektives Mittel, um Menschenrechte wirkungsvoll zu schützen und Umweltschäden zu vermeiden. Die Politik wälzt mit der aktuellen Ausgestaltung ihre bisherigen Versäumnisse auf die Unternehmerinnen und Unternehmer ab – sie sollen nun lösen, was internationale Institutionen über Jahre nicht erreicht haben“, kritisiert Neumayer. 

Die heimischen Betriebe sind schon jetzt international für ihre hohen ethischen und sozialen Standards bekannt. „Diese hohen Standards tragen unsere Unternehmen bereits jetzt durch Investitionen und Lieferbeziehungen in die Welt hinaus“, so Kopf, und weiter: „Verhindert ein Lieferkettengesetz Investitionen und internationale Lieferbeziehungen der heimischen Betriebe oder führt gar zu Abwanderungen aus Drittstaaten, verfehlt sie ihren Zweck und kann den Status quo vor Ort verschlechtern“. Zahlreiche österreichische Industrieunternehmen führen bereits seit vielen Jahren Sorgfaltsprüfungen entlang ihrer Lieferketten durch und arbeiten mit ihren Lieferantinnen und Lieferanten eng zusammen, um Standards zu verbessen. „Es geht nicht an, dass Unternehmen für Unzulänglichkeiten in ihren Lieferketten haftbar gemacht werden, wenn sie diese nicht direkt verursacht haben oder sie entsprechende Sorgfaltspflichten getroffen haben“, so Neumayer. (PWK050)

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