Haubner: Maßnahmen zu mehr Klimafreundlichkeit im Energiebereich – erneutes Aussetzen von Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Haubner: Maßnahmen zu mehr Klimafreundlichkeit im Energiebereich – erneutes Aussetzen von Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag

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Zahlreiche ÖVP-Grüne-Anträge zum Thema Energie stehen heute, Donnerstag, auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses, zeigte sich ÖVP-Wirtschaftssprecher Abg. Peter Haubner erfreut über die vorgesehenen wichtigen Maßnahmen. Ein Antrag betrifft das Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulich­keiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG). Damit dürfen keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen mehr in Neubauten eingebaut werden. Für bereits laufende Verfahren sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.

Für den Austausch und die Umstellung von bestehenden Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden können, soll durch ein aufgestocktes und verbessertes Förderungsangebot die Umstellung auf klimafreundliche Anlagen ermöglicht werden, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2040 voranzutreiben. „Die Förderangebote im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes werden attraktiviert, sodass im Hinblick auf 2040 schrittweise die teils veralteten Heizungen durch klimafreundliche Heizungen ausgetauscht werden“, so Haubner. Er wies auf das kürzlich beschlossene Budgetbegleitgesetz, in dem für das „Erneuerbare-Wärme-Paket“ eine Milliarde Euro für das Programm „Raus aus Öl und Gas“ vorgesehen wurde. „Uns war es wichtig, Anreize für den Heizungstausch zu schaffen, nicht Ge- oder Verbote, sowie die Menschen entsprechend zu begleiten. Diese Anreize sind jetzt im Gesetz entsprechend abgebildet.“

Ein Initiativantrag betrifft ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 geändert werden. So soll es – wie bereits in den letzten Jahren – auch 2024 zu einem Aussetzen der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags kommen, erläuterte Haubner. Verbesserte Transparenz soll es zudem im Fernwärmebereich geben. Deswegen sollen Daten vom Fernwärmeunternehmer an die E-Control übermittelt werden, wie beispielsweise Tarifänderungen, Anschlussgebühren etc. Ebenfalls vorgesehen ist unter anderem eine Fristverlängerungsmöglichkeit der Inbetriebnahme für Bergstandort-Windkraftanlagen von 36 Monaten plus zwölf Monate um weitere zwölf Monate.

Ein weiterer ÖVP-Grüner-Antrag betrifft ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 zur Beibehaltung der Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen (Heizungsumstiegs-Zweckzuschuss­gesetz – HeUZG). Dieser Zweckzuschuss soll die Aufrechterhaltung oder Anhebung der Höhe der eingesetzten Landesmittel für die einschlägigen Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen durch die eingesetzten Landesmitte unterstützen und somit zur Zielerreichung der Dekarbonisierung des Gebäudesektors beitragen“, unterstreicht Haubner. Ebenfalls auf der Tagesordnung ist ein Antrag von ÖVP und Grünen, mit dem die Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie (ETS-RL) in nationales Recht umgesetzt wird. Behandelt wird zudem das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)-Vollzugsgesetz 2023. CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern aus CO2-intensiven Industrien. Ziel ist es zu verhindern, dass die Bemühungen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch einen Anstieg der Emissionen außerhalb der EU-Grenzen zunichtegemacht werden, indem die Produktion in Länder verlagert wird, in denen die Klimaschutzmaßnahmen weniger ambitioniert sind (sogenanntes Carbon Leakage), oder indem vermehrt CO2-intensive Produkte in die EU importiert werden.

(Schluss) 

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