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ARBÖ: Vorsicht bei Wildwechsel

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Wenn Hirsche, Rehe und andere Wildtiere im Herbst vermehrt auf der Suche nach Nahrung und geeigneten Lebensräumen unterwegs sind, kann es für Verkehrs-teilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Die Dämmerung und die Nachtstunden sind besonders kritisch, da die Tiere zu diesen Zeiten vermehrt unter-wegs sind. Unfälle mit Wildtieren stellen nicht nur eine Gefahr für die menschliche Sicherheit dar, sondern können auch erhebliche Schäden an Fahrzeugen verur-sachen und sind oft mit hohen Kosten verbunden. 

„Besonders in den Morgen- und Abendstunden gilt es, die Fahrweise anzupassen und die Geschwindigkeit zu reduzieren. Besondere Vorsicht ist in Gebieten mit dem Gefahrenzeichen ‚Achtung Wildwechsel‘ geboten. Weiters sollte man vor allem auf Straßenstücken, die durch Wälder führen, das Tempo erheblich reduzieren. Hier kann es vermehrt zu Wildwechsel kommen“, so ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht. 

Der ARBÖ empfiehlt folgende Maßnahmen, um das Unfallrisiko zu minimieren:

  • Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit in Waldgebieten und in der Nähe von Wäldern, insbesondere zu den Zeiten, in denen Wildtiere vermehrt aktiv sind.
  • Halten Sie in Gebieten, die als Wildwechselzonen gekennzeichnet sind, verstärkt Ausschau nach Tieren.
  • Beachten Sie, dass Wildtiere oft in Gruppen auftreten. Wenn Sie ein Tier sehen, kann es sein, dass sich andere in der Nähe aufhalten oder die Straße queren.
  • Wenn Sie Tiere bemerken, die Ihnen vor das Fahrzeug laufen könnten, vermindern Sie Ihr Tempo.
  • Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar und eine Selbstgefährdung gegeben, leiten Sie so früh wie möglich eine Notbremsung ein.
  • Vermeiden Sie abrupte Lenkbewegungen, die dazu führen könnten, die Kontrolle über Ihr Fahrzeug zu verlieren. 

Ist ein Unfall passiert, muss sofort angehalten, die Unfallstelle abgesichert und an der Klärung des Sachverhalts mitgewirkt werden. Weiters muss der Unfall (auch bei Wildschaden) ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Falls keine Meldung erfolgt, begeht man ein Verwaltungsstraf-delikt. Weiters ist eine polizeiliche Meldung notwendig, damit man den entstandenen Schaden bei der Kaskoversicherung bzw. dem ARBÖ-Sicherheits-Pass geltend machen kann.

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