Strasser/Kühberger: Forstgesetznovelle sorgt für klimafitte Wälder
Die Forstgesetznovelle wurde heute im Parlament vom Nationalrat beschlossen. ÖVP-Agrarsprecher Abg.z.NR DI Georg Strasser und Abg.z.NR Andreas Kühberger zeigen sich erfreut über die notwendige Gesetzesanpassung: „Österreichs Wälder sehen sich im Angesicht des voranschreitenden Klimawandels mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Mit dieser Änderung ist uns ein wichtiger Schritt für Österreichs Wälder gelungen. Die Maßnahmen sichern nicht nur eine nachhaltige Waldnutzung, sondern binden auch ökologische Gesichtspunkte mit ein, um dem fortschreitenden Klimawandel gerecht zu werden.“
„Wir haben es in den letzten Jahren miterlebt, dass Hitze und Dürre zu folgenschweren Waldbränden führen können. Nun haben wir uns erstmals auf ein bundesweites System geeinigt, das eine einheitliche Abgeltung von Waldbrandbekämpfungskosten für unsere Feuerwehren vorsieht. Konkret richtet sich die Höhe der Kosten nach Dauer und Flächengröße des Brandes. Beispielsweise bekommt eine Feuerwehr bei einem Waldbrandeinsatz, der in unter 24 Stunden beendet ist und in die Kategorie Mittelbrand (0,3 – 3 Hektar) fällt, 5.000 Euro als pauschale Abgeltung. Mit dieser Maßnahme zeigt die Bundesregierung auch die Wertschätzung gegenüber unseren Feuerwehren, die zum Schutz der Menschen und auch der Umwelt in den meisten Fällen freiwillig im Einsatz sind“, betont Strasser.
„Die immer schwierigeren Klimabedingungen üben einen erheblichen Stress auf die Wälder aus. Zudem spielt der Wald eine entscheidende Rolle in der Bindung von Kohlenstoff. Das trägt wesentlich zur Reduzierung von CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz bei. Durch die Anpassungen des Forstgesetzes im Bereich Klimaschutz, wie beispielsweise der Senkung des Hiebsunreifealters von Fichten von 60 auf 50 Jahren, wird gleichzeitig die Nutzung des Waldes erleichtert und auch mehr Kohlenstoff gebunden. Das zeigt wiederum, dass die Land- und Forstwirtschaft in Österreich Teil der Lösung ist und nicht das Problem – eine aktive Bewirtschaftung unserer Wälder ist gelebter Klimaschutz“, so Kühberger.
Darüber hinaus erklären Strasser und Kühberger: „Mehrnutzenhecken dürfen künftig auch landwirtschaftlich genutzt werden, beispielsweise als Agroforstflächen, wenn die Errichtung innerhalb von zehn Jahren an die Forstbehörde gemeldet wird. Solche Hecken gelten als ökologisch besonders wertvoll, da sie vor Bodenerosion schützen und Lebensraum für Flora und Fauna bieten. Ein aktiv bewirtschafteter Wald wirkt sich nicht nur positiv aufs Klima aus, sondern fördert auch die Biodiversität. Die Änderung des Forstgesetzes stellt eine wichtige Basis für eine moderne Forstwirtschaft dar.“ (Schluss)
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